Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Panorama
  3. Urlaub: Von wegen lässig: Diese kuriosen Gesetze in Italien sollten Sie kennen

Urlaub
08.01.2024

Von wegen lässig: Diese kuriosen Gesetze in Italien sollten Sie kennen

Italien ist ein beliebtes Reiseland bei den Deutschen. Diese skurrilen Gesetze kennt aber kaum jemand.
Foto: Hilke Segbers, dpa

Lust auf eine Sandburg, ein Wegbier oder eine Pizza im Freien? Italien-Urlauber können auf bizarre Weise mit dem Gesetz in Konflikt geraten. Es drohen hohe Geldstrafen.

Italiener rümpfen bekanntlich über so manche Verhaltensweisen nördlich der Alpen die Nase. Andere Kulturen, andere Sitten. Notfalls wird aber doch über den späten Cappuccino oder den Löffel beim Spaghetti-Schaufeln müde hinweggelächelt. Anders sieht es mit so manch einem gesetzlichen Verbot im Lieblingsreiseland der Deutschen aus.

Wer etwa am falschen Ort beim Sandburgenbauen erwischt wird oder auf die Idee kommen sollte, mit Badesachen den Supermarkt zu betreten, kann sein grün-weiß-rotes Wunder erleben und aus heiterem Himmel mit dem Gesetz in Konflikt geraten. Das Urlaubsbudget kann sich so wegen der hohen Geldstrafen dann schon mal halbieren. Es lohnt daher ein Blick auf die kuriosesten Gesetze auf dem Stiefel.

Strenge Verbote in Venedig und Rom: Essen im Freien verboten

Italiener pflegen ihre alten Kulturschätze und mögen es bekanntlich gerne hygienisch. Doch anstatt vermehrt Mülleimer aufzustellen und dem Müll so Einhalt zu gebieten, verbieten manche Städte den Verzehr von Lebensmitteln auf öffentlichen Plätzen lieber gleich ganz. Auf der Website der Stadt Venedig heißt es dazu klipp und klar: "Nicht auf dem Boden essen und trinken, nicht an Ufern und Gehwegen, auf Denkmälern, Brücken, Stufen, Brunneneinfassungen und Hochwasserstegen auf dem Boden sitzen oder liegen."

Doch nicht nur auf dem Markusplatz drohen Geldbußen zwischen 100 und 200 Euro, auch an allen historischen Plätzen in Rom ist das Essen im Freien seit ein paar Jahren untersagt. Der Grund für den rigiden Kurs ist den Massentourismus in den Metropolen einzudämmen.

Besser keine Tauben füttern in Venedig

In Venedig sollte außerdem die Finger von Tauben gelassen werden, auch wenn viele Urlauber gern mit den Vögeln in der Lagunenstadt für ein Bild posieren. Das Füttern von Tauben ist jedoch nicht gestattet, was nicht allzu schwer fallen sollte, wenn man sich an das Essens-Verbot in Venedig hält. Falls man es doch nicht lassen kann und Tauben oder Möwen einen Brotkrumen vom Hotelfrühstück zusteckt und dabei erwischt wird, kann dies mit Strafen von bis zu 450 Euro geahndet werden.

Kuriose Verbote in Italien: Nicht auf Bäume klettern in Mailand!

Auch die Stadt Mailand geht mit Touristen an seinen Denkmälern sehr streng ins Gericht. Wer sich beispielsweise auf den Stufen des Mailänder Doms oder an einem anderen Monument hinsetzt, riskiert laut T-Online ein Bußgeld von bis zu 160 Euro. Doch kurios ist noch etwas anderes. Denn in Mailand gilt ein Kletter-Verbot auf Bäumen. Das Bußgeld hierfür fällt mit bis zu 40 Euro hingegen deutlich humaner aus.

Verbote in Italien: In diesen Regionen sind Badesachen abseits des Strands tabu

Ebenfalls den Badespaß, zu dem die lässige und viel Haut zeigende Bekleidung gehört, möchte manch eine italienische Regionen klar begrenzen. Beispielsweise ist es in Sorrent an der Amalfiküste, im kalabrischen Tropea und Cagliari auf Sardinien verboten, sich im öffentlichen Raum außerhalb der Stand- und Badeabschnitte oberkörperfrei oder nur in Badebekleidung zu zeigen. Laut Auswärtigen Amt drohen bei Verstoß saftige Bußgelder von bis zu 500 Euro.

Verbote in Italien: Masseure können in dieser Gegenden einpacken, oder besser gleich Zuhause bleiben

Wer sich schon mal an den Stränden in Lazio oder an der Adria braun oder rot gebrannt hat, kennt das Phänomen vielleicht: Neben Strandhändlern, die ihre XXL-Liegetücher, Sonnenbrillen oder Sonnenschirme an den Urlauber bringen wollen, machen auch Masseure und Masseurinnen die Runde. An den Stränden der Emilia-Romagna und der Toskana steht das Massieren allerdings unter Strafe. Nicht nur Masseure und Masseurinnen werden zur Kasse gebeten. Auch der Massierte wird mit bis zu 100 Euro bestraft.

Kuriose Gesetze in Italien: Küssen verboten in Kampanien

Auch in Sachen Liebe sollte man Italien nicht zu leichtfertig den Amore-Vorschuss gewähren. Zumindest im Auto gilt in der Eboli in Kampanien ein Kussverbot. Eine Missachtung der Regel kann bis zu 500 Euro kosten. In ganz Italien gilt derweil ein Verbot, den Arm aus dem Autofenster zu hängen. Die lässige Pose kostet laut T-Online zwischen 41 und 168 Euro.

Strenge Regeln in Italien: Finger weg von Alkohol und vom Trevi-Brunnen!

Roms unzählige Brunnen und Wasserspender rufen gerade dazu auf, sich an ihnen gütlich zu tun. Von einer Wasserquelle sollten Touristen und Einheimische jedoch ihre Finger lassen. Denn der Griff ins Wasser des Trevi-Brunnens steht unter Strafe. Zudem ist das Setzen und Picknicken auf der Spanischen Treppe seit einer Weile verboten.

Und auch Alkohol kann in Rom teuer werden. Bar-Touren in großen Gruppen sind verboten und zwischen 22 und 7 Uhr darf kein Alkohol in der Öffentlichkeit getrunken werden, wie reisereporter.de berichtet. Der Ausschank von Alkohol ist außerdem nur noch bis zwei Uhr nachts erlaubt.

Tierliebende Italiener: Hunde müssen angeschnallt sein!

Wie außerdem reiserporter.de berichtet, legt die italienische Regierung großen Wert auf Tierschutz, so jedenfalls könnte man das Anschnallgebot für Hunde interpretieren. Während es sich die Vierbeiner auf der Rückbank bequem machen können, gilt in Italien für Hunde eine Anschnallpflicht. Bei Vergehen droht eine Geldstrafe oder sogar eine Anzeige. Auch wenn das Haustier in einer Box im Kofferraum Platz nimmt, muss diese gesichert werden.