Der Medizinische Dienst hat im vergangenen Jahr in Baden-Württemberg in 270 Fällen Behandlungsfehler festgestellt, die bei den Patientinnen und Patienten zu gesundheitlichen Schäden geführt haben. Wie er mitteilte, wurde damit bei gut jedem fünften der 1.324 untersuchten Verdachtsfälle im Südwesten ein Behandlungsfehler mit Schaden für den Patienten bestätigt.
In zwölf Fällen starben Patientinnen und Patienten dem Medizinischen Dienst Baden-Württemberg zufolge an den Folgen von Behandlungsfehlern. 2022 hatten die Experten neun Todesfälle nachgewiesen, 2021 waren es 14.
Ähnliches Niveau wie 2022
In fünf Prozent der untersuchten Fälle bestätigte sich zwar, dass ein Behandlungsfehler vorlag - es war aber kein Schaden für den Patienten entstanden. In weiteren knapp fünf Prozent ließ sich demnach nicht klären, ob der gesundheitliche Schaden auf den Behandlungsfehler zurückzuführen ist. In knapp 70 Prozent der untersuchten Fälle konnten die Prüfer dagegen keine Behandlungsfehler ermitteln.
Damit bewegen sich die Zahlen auf ähnlichem Niveau wie 2022. Damals hatten die Prüfer der Krankenkassen in 278 Fällen Behandlungsfehler festgestellt, die zu gesundheitlichen Schäden der Patienten geführt hatten.
Besonders häufig vermuten Patienten nach Operationen Fehler
Am häufigsten vermuteten Patienten im vergangenen Jahr Behandlungsfehler nach Behandlungen oder Operationen in der Orthopädie oder der Unfallchirurgie (25 Prozent). Gut jeder zehnte Verdachtsfall richtete sich gegen Ärztinnen und Ärzte im Bereich Frauenheilkunde und Geburtshilfe, gefolgt von der Zahnmedizin (8,4 Prozent) und der Viszeralchirurgie (7 Prozent).
Die Experten des Medizinischen Diensts betonen aber, dass eine Häufung von Verdachtsfällen in einem Fachgebiet noch nichts über die Sicherheit in dem Fach aussagen. «Oftmals ist es in einem Fachgebiet für Patientinnen und Patienten einfacher, Fehler zu bemerken und Vorwürfe erheben zu können. Deshalb werden auch eher Fehler bei Operationen vorgeworfen als Fehler bei Medikationen», erklärte Thomas Rösel, leitender Arzt des Medizinischen Diensts Baden-Württemberg.
Was ist der Medizinische Dienst?
Der Medizinische Dienst Baden-Württemberg ist nach eigenen Angaben der organisatorisch selbstständige und fachlich unabhängige sozialmedizinische Beratungs- und Begutachtungsdienst für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Er begutachtet die Pflege und überprüft die Qualität der ambulanten Pflegedienste und der Pflegeeinrichtungen. Zu seinen Aufgaben gehören zudem die Krankenhaus-Strukturprüfungen und der Patientenschutz.
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