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Gesundheitswesen: Kassenärzte bremsen bei Erwartungen an E-Patientenakte

Gesundheitswesen

Kassenärzte bremsen bei Erwartungen an E-Patientenakte

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    Die elektronische Patientenakte werde als «Rumpfakte» starten, sagte KVB-Präsident Heinz. (Symbolbild)
    Die elektronische Patientenakte werde als «Rumpfakte» starten, sagte KVB-Präsident Heinz. (Symbolbild) Foto: Jens Kalaene/dpa

    Die flächendeckende Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) im kommenden Jahr wird nach Einschätzung der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) nur langsam ihre erhoffte Wirkung entfalten. «Sie wird als Rumpf-Akte starten und sich dann allmählich weiter entwickeln», sagte der KVB-Vorstand Peter Heinz in München.

    Patienten sollten deshalb nicht erwarten, dass sich der Datenaustausch zwischen Praxen oder die Behandlung schnell verändert, warnte Heinz. «Man sollte sich davor hüten, falsche Erwartungen zu schüren, wie es leider teilweise von der Politik, aber auch von den Krankenkassen derzeit getan wird.»

    E-Patientenakte ab Mitte Januar unter anderem in Franken

    Die sogenannte «ePA für alle» startet am 15. Januar in Franken, Hamburg und Teilen Nordrhein-Westfalens. Einen Monat später soll sie bundesweit ausgerollt werden. Für alle gesetzlich Versicherten wird dann eine elektronische Patientenakte eingerichtet, sofern sie nicht widersprechen.

    Zunächst werde vor allem eine Liste der verordneten Arzneien in die ePA eingestellt, erklärte Heinz. Ein Medikationsplan werde erst später folgen. Er soll die Arzneien, die ein Patient nimmt, geordnet abspeichern, auch um mögliche Wechselwirkungen erkennen zu können. Auch andere Anwendungen wie etwa ein digitaler Impfpass werden später freigeschaltet.

    KVB: Nur in Ausnahmefällen Daten sperren lassen

    Patienten dürften auch nicht erwarten, dass Einträge, die Arztpraxen vornehmen, sofort abrufbar sein werden, erklärte Heinz. Es könne vorkommen, dass Diagnosen oder Informationen über Behandlungen erst mit mehreren Wochen Verzögerung gespeichert werden. Grund seien unter anderem abrechnungstechnische Vorgaben.

    An Patientinnen und Patienten appellierte Heinz, nur in Ausnahmefällen von ihrem Recht Gebrauch zu machen, einzelne Informationen zu sperren. Die ePA könne in der Patientenversorgung sinnvoll sein, sagte Heinz. Voraussetzung sei aber, dass sie korrekt geführt werde.

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