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Digitalisierung: Kassen werben für elektronische Patientenakte

Digitalisierung

Kassen werben für elektronische Patientenakte

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    Die E-Akte soll alle Infos bündeln. (Archivbild)
    Die E-Akte soll alle Infos bündeln. (Archivbild) Foto: Sascha Meyer/dpa

    Die Einführung der elektronischen Patientenakte nimmt Fahrt auf. Die Krankenkassen in Hessen haben damit begonnen, ihre Versicherten anzuschreiben und sie mit Informationen zu versorgen. Die E-Akte soll Informationen zu Befunden, Diagnosen und Therapiemaßnahmen enthalten. Ziel ist es, dass Ärzte alle relevanten Informationen und Dokumente auf einen Blick haben.

    Die Techniker Krankenkasse (TK) beispielsweise schreibt die Versicherten in mehreren Wellen bundesweit an. Bis zum Winter will die TK alle Kunden kontaktiert haben. Auch die AOK Hessen informiert ihre Versicherten aktuell zu diesem Thema.

    «Kein Papierkram mehr»

    Für Patienten bietet die Akte viele Vorteile, wie die TK ausführt: «Sie haben keinen Papierkam mehr. Infos zu ihren Impfungen haben Sie immer griffbereit. Anstehende Vorsorge-Untersuchungen sehen Sie auf einen Blick. Sie wissen, welche Medikamente und Leistungen abgerechnet wurden.»

    Versicherte haben auch die Möglichkeit, eigene Dokumente in die Akte zu laden, wie die AOK erklärt. «Dabei gelten höchste Datenschutz-Anforderungen, um die Gesundheitsdaten der Versicherten vor unbefugtem Zugriff zu schützen.»

    Widerspruch möglich

    Die E-Akte startet zum 15. Januar 2025. Die Krankenkassen sind verpflichtet, «für alle gesetzlich Versicherten eine ePA anzulegen, sofern die Versicherten nicht widersprochen haben», wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) erklärt. Die Kassen sind daher nicht nur verpflichtet, ihre Kunden über die Akte zu informieren, sondern auch über die Möglichkeit des Widerspruchs.

    Mit dieser sogenannten Opt-Out-Regelung will der Gesetzgeber erreichen, dass die Akte häufiger genutzt wird. Denn laut KBV hatte nur eine verschwindend geringe Minderheit aller gesetzlich Krankenversicherten von selbst eine digitale Akte beantragt, obwohl das seit Januar 2021 möglich war.

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