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Beschluss erwartet: Streicht Ärztekammer die Homöopathie-Weiterbildung?

Beschluss erwartet

Streicht Ärztekammer die Homöopathie-Weiterbildung?

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    Sollen Ärzte auch weiterhin eine offizielle Weiterbildung in Homöopathie machen können? Darüber entscheidet am Samstag die Landesärztekammer.
    Sollen Ärzte auch weiterhin eine offizielle Weiterbildung in Homöopathie machen können? Darüber entscheidet am Samstag die Landesärztekammer. Foto: Marijan Murat/dpa

    Nach gut zwei Jahren Debatte will die Landesärztekammer entscheiden, ob auch in Baden-Württemberg die Weiterbildung für Homöopathie abgeschafft werden soll. Heute soll die Vertreterversammlung der Kammer über die mögliche Streichung entscheiden. Sollten die Vertreter für die Abschaffung plädieren, müsste laut Ärztekammer noch das Sozialministerium prüfen, ob alle formalen Vorgaben eingehalten wurden. Eine Verhältnismäßigkeitsprüfung der Kammer hatte ergeben, dass eine Streichung verhältnismäßig und angemessen wäre.

    Im Juli 2022 hatte die Vertreterversammlung schon einmal dafür gestimmt, die Zusatzbezeichnung Homöopathie aus der Weiterbildungsordnung in Baden-Württemberg zu streichen. Das hätte zur Folge, dass Ärztinnen und Ärzte in Baden-Württemberg diese nicht mehr neu erwerben könnten. Medizinerinnen und Mediziner, die die Weiterbildung bereits absolviert haben, wären von der Änderung nicht betroffen. Auch homöopathische Anamnese, Diagnostik und Therapie wären nach Angaben der Ärztekammer weiter erlaubt.

    Eine Gruppe von 100 Ärzten fordert in einem offenen Brief vor der Entscheidung die Beibehaltung der Weiterbildung. «Homöopathie sollte weiterhin in der ärztlichen Profession bleiben», schreiben die Mediziner. Nur so könne sichergestellt werden, dass kompetent entschieden werde, ob eine konventionelle Behandlung nötig sei oder ob Homöopathie eine zusätzliche Option sein könne. Insgesamt gibt es in Baden-Württemberg laut Statistischem Landesamt mehr als 50.000 berufstätige Ärztinnen und Ärzte.

    Die Homöopathie-Weiterbildung gibt es nur noch in Baden-Württemberg, Sachsen und Rheinland-Pfalz. 14 von 17 Landesärztekammern haben sie bereits gestrichen. Auch die Bundesärztekammer hatte sich 2022 für die Streichung ausgesprochen.

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