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Gasversorgung: Deutschland darf Milliarden in LNG-Terminals stecken

Gasversorgung

Deutschland darf Milliarden in LNG-Terminals stecken

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    Die Bundesregierung hatte den Aufbau von LNG-Terminals nach dem russischen Angriff auf die Ukraine forciert. (Archivbild)
    Die Bundesregierung hatte den Aufbau von LNG-Terminals nach dem russischen Angriff auf die Ukraine forciert. (Archivbild) Foto: Sina Schuldt/dpa

    Deutschland darf seine Betreibergesellschaft Deutsche Energy Terminal (DET) für den Betrieb von vier schwimmenden Importterminals für Flüssigerdgas mit mehr als vier Milliarden Euro unterstützen. Die EU-Kommission in Brüssel genehmigte die Fördermaßnahme für die LNG-Terminals. Sie ermögliche die Diversifizierung der Energieversorgung und gewährleiste die Sicherheit der Gasversorgung.

    In Energiekrise forciert

    Die schwimmenden Terminals für Flüssiggas, sogenannte FSRUs, befinden sich in Brunsbüttel, Stade sowie an zwei Standorten in Wilhelmshaven. Die Abkürzung FSRU steht für Floating Storage and Regasification Unit. Der englische Begriff steht für stationäres schwimmendes LNG-Terminal, in dem das Flüssiggas wieder verdampft wird.

    Die Bundesregierung hatte den Aufbau von LNG-Terminals nach dem russischen Angriff auf die Ukraine forciert, um unabhängig von russischen Gaslieferungen zu werden. Langfristig sollen die schwimmenden Terminals, die aus einem Spezialschiff bestehen, durch Terminals an Land ersetzt werden.

    Höhere Summen möglich

    Der nun genehmigte Zuschuss in Höhe von 4,06 Milliarden Euro solle die Verluste abdecken, die die staatliche DET durch den Betrieb der schwimmenden Terminals bis zum Ende ihrer Charterzeit mache. Da die Schiffe auf dem Höhepunkt der Energiekrise gechartert worden seien, als Nachfrage und die Kosten sehr hoch waren, wurde erwartet, dass die Terminals von Anfang an mit Verlust arbeiten würden. Sollten die Verluste höher ausfallen als erwartet, könnte sich der Betrag auf insgesamt 4,96 Milliarden Euro belaufen, teilte die Kommission mit.

    Staatshilfe unterliegt in der EU strengen Regeln, um Wettbewerbsverzerrung zu vermeiden. Damit soll verhindert werden, dass finanzstarke Länder wie Deutschland und Frankreich ihren Unternehmen unverhältnismäßige Vorteile gegenüber Unternehmen aus kleineren Ländern verschaffen könnten.

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