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Zur Fahndung ausgeschrieben: Gericht in Moskau stellt Haftbefehl gegen Nawalnaja aus

Zur Fahndung ausgeschrieben

Gericht in Moskau stellt Haftbefehl gegen Nawalnaja aus

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    Julia Nawalnaja bei einem Gottesdienst für ihren verstorbenen Ehemann Alexej Nawalny in der St. Marienkirche (Archivbild).
    Julia Nawalnaja bei einem Gottesdienst für ihren verstorbenen Ehemann Alexej Nawalny in der St. Marienkirche (Archivbild). Foto: Sebastian Christoph Gollnow/dpa

    Ein russisches Gericht hat Haftbefehl gegen die im Ausland lebende Oppositionspolitikerin Julia Nawalnaja erlassen. Das Gericht habe dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf Untersuchungshaft wegen des Verdachts der Beteiligung an einer extremistischen Organisation stattgegeben, teilte ein Gerichtssprecher in Moskau der Nachrichtenagentur Interfax zufolge mit. Die U-Haft sei zunächst auf zwei Monate angesetzt und werde nach der Auslieferung Nawalnajas nach Russland in Kraft treten. Die Politikerin wurde zur Fahndung ausgeschrieben.

    Julia Nawalnaja ist die Witwe des russischen Kremlkritikers Alexej Nawalny, der im Februar in einem Straflager nördlich des Polarkreises unter ungeklärten Umständen starb. Nawalnaja hat für den Tod ihres Mannes Kremlchef Wladimir Putin verantwortlich gemacht und angekündigt, den Kampf Nawalnys für Demokratie in Russland fortsetzen zu wollen. Nawalny wurde von russischen Gerichten unter anderem wegen Extremismus zu einer langjährigen Haftstrafe verurteilt.

    Der Extremismusvorwurf gegen Nawalnaja basiert russischen Medien nach auf der Verbreitung von Videos, in denen sie Putin und den von ihm befohlenen Angriffskrieg gegen die Ukraine kritisiert hatte. Die Ermittler sähen darin eine Diskreditierung der Obrigkeit und den Versuch, Stimmung für einen gewaltsamen Umsturz zu machen, heißt es. Zudem werde ihr die Finanzierung des Fonds für die Bekämpfung der Korruption (FBK) vorgeworfen. Der FBK war von Nawalny seinerzeit speziell zur Aufdeckung von Korruptionsaffären hochrangiger russischer Politiker gegründet worden. Die russische Justiz hatte die Tätigkeit des FBK zuletzt als extremistisch eingestuft.

    Nawalnaja selbst lebt wegen der Gefahr, die ihr in Russland droht, im Ausland. Sie hat bislang keine Angaben dazu gemacht, wann sie nach Russland zurückkehren will. Allerdings sind Menschen, die von der russischen Führung als feindlich eingestuft werden, auch im Ausland nicht immer sicher. Immer wieder gibt es Fälle, bei denen russische Oppositionelle Opfer von Anschlägen werden.

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