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Whistleblower-Gesetz im Bundesrat gestoppt - Meldekanal als Gefahr?

Schutz für Hinweisgeber

Whistleblower-Gesetz vom Bundesrat gestoppt

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    Das Whistleblower-Gesetz wurde im Bundesrat gestoppt.
    Das Whistleblower-Gesetz wurde im Bundesrat gestoppt. Foto: Wolfgang Kumm, dpa (Symbolbild)

    Keine Mehrheit im Bundesrat: Das sogenannte Whistleblower-Gesetz wurde in der Länderkammer gestoppt. Der Bundestag hatte das Gesetz im Dezember letzten Jahres beschlossen. Am Freitag stimmten nun nicht genügend Mitglieder im Bundesrat zu. Nun wird das Gesetz voraussichtlich in den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat gehen.

    Schutz für Hinweisgeber: Whistleblower-Gesetz im Bundesrat gestoppt

    Wenn es nach Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU) geht, dann geht das Gesetz in der vorliegenden Fassung weit über die Vorgaben der Europäischen Union (EU) hinaus. Kleine und mittlere Unternehmen würden durch dieses über Gebühr belastet. "Wir brauchen einfach mehr Augenmaß", sagte Eisenreich. 

    Das Whistleblower-Gesetz soll Hinweisgebern einen Schutz gewähren. Das gilt vor allem für Personen, welche Hinweise auf Misstände in Unternehmen oder Behörden geben und daher Repressalien zu befürchten haben. Betroffen sind alle Meldungen von Missständen, Korruption und Betrügereien. Es kann sich bei Hinweisen beispielsweise um die Meldung von Missständen bei Umweltschutzvorgaben oder dem Verstoß gegen Vorschriften bei der Lebensmittelsicherheit handeln. Ein weiteres großes Thema ist der Datenschutz. Beispielsweise kann mangelnder Schutz von personenbezogenen Daten gemeldet werden. Auch die Aufdeckung von Verstößen gegen Tierschutzvorschriften in landwirtschaftlichen Betrieben könnten von einem Whistleblower-Gesetz abgedeckt werden.

    Whistleblower-Gesetz: Anonymer Meldekanal könnte Gefahren bergen

    Für die Hinweise ist von dem Whistleblower-Gesetz ein anonymisierter Meldekanal geplant. Dieser birgt laut Hessens Justizminister Roman Poseck (CDU) auch die Gefahr des Missbrauchs. "Nicht jeder Whistleblower führt Gutes im Schilde", warnt er.

    Nach der Ablehnung im Bundesrat ist nun offen, ob das Gesetz trotzdem in Kraft tritt. In einem Vermittlungsauschuss könnte es so angepasst werden, dass der Bundesrat doch noch zustimmt.

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