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Wahlrechtsreform: CSU-Landesgruppenchef Dobrindt wirft Ampel "Wahlrechtsmanipulation" vor

Wahlrechtsreform

CSU-Landesgruppenchef Dobrindt wirft Ampel "Wahlrechtsmanipulation" vor

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    Alexander Dobrindt, CSU-Landesgruppenchef, erhebt schwere Vorwürfe gegen die Ampel-Koalition.
    Alexander Dobrindt, CSU-Landesgruppenchef, erhebt schwere Vorwürfe gegen die Ampel-Koalition. Foto: Michael Kappeler, dpa

    Vor der am Dienstag am Bundesverfassungsgericht beginnenden Verhandlung über die Wahlrechtsreform hat der CSU-Landesgruppenchef im Bundestag, Alexander Dobrindt, der Ampelkoalition erneut "Wahlrechtsmanipulation" vorgeworfen. Die Änderung sei "eine Respektlosigkeit gegenüber dem Wählerwillen und der Demokratie an sich" und diene "ausschließlich dem eigenen Machterhalt von SPD, Grünen und FDP", sagte Dobrindt unserer Redaktion. 

    Die CSU gehört zu den Klägern in Karlsruhe gegen die Reform, die der Bundestag im März 2023 beschlossen hatte und die eine Verkleinerung des Parlaments von derzeit 734 auf 630 Abgeordnete zum Ziel hat. Sie sieht vor, dass die Mandate künftig nur noch anhand der Mehrheitsverhältnisse bei den Zweitstimmen verteilt werden. Überhang- und Ausgleichsmandate sollen ganz wegfallen. Diese hatten in der Vergangenheit immer dann eine Vergrößerung des Bundestages zur Folge, wenn Parteien über die Direktmandate der Erststimmen mehr Sitze erlangten, als ihnen nach den Zweitstimmen eigentlich zustanden.

    Dobrindt: "Diese Wahlrechtsmanipulation muss in Karlsruhe gestoppt werden"

    Mit der Neuregelung könnte nun der Fall eintreten, dass eine Kandidatin oder ein Kandidat zwar den eigenen Wahlkreis gewinnt, aber nicht ins Parlament einziehen darf. Dies befürchtet aufgrund der bisherigen Erfahrungen besonders die CSU. Dobrindt sagte: "Diesem Gesetz fehlt schlichtweg der demokratische Anstand. Die Erststimme wird massiv entwertet und der Wählerwille in den Wahlkreisen ignoriert." 

    Neben der CSU drohen auch der Linken Sitze verloren zu gehen, weshalb auch sie vor dem Bundesverfassungsgericht klagt. Grund hier: Die Wahlrechtsreform sieht auch die Abschaffung der Grundmandatsklausel vor. Diese besagte bislang, dass eine Partei auch mit weniger als fünf Prozent der Zweitstimmen in den Bundestag einziehen kann, wenn sie mindestens drei Direktmandate gewinnt – wie es 2021 bei den Linken der Fall war. 

    Das neue Gesetz sei "bewusst darauf angelegt, zwei Parteien möglichst aus dem Bundestag zu verdrängen", so Dobrindt gegenüber unserer Redaktion. "Dabei wird das Föderalismusprinzip im Grundgesetz massiv verletzt. Diese Wahlrechtsmanipulation darf keine Anwendung bei der Bundestagswahl finden und muss in Karlsruhe gestoppt werden."

    SPD verteidigt:  Das neue Wahlrecht sorge dafür, "dass es künftig eine feste Deckelung auf 630 Sitze gibt"

    Johannes Fechner, Parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion, verteidigt die Reform – obwohl auch die Sozialdemokraten Mandate verlieren könnten. Er sagte unserer Redaktion: "Das Ziel der Reform ist so klar wie richtig: Der Bundestag muss kleiner werden, um arbeitsfähig zu bleiben." Das neue Wahlrecht sorge dafür, "dass es künftig eine feste Deckelung auf 630 Sitze gibt, dass die Direktwahl in den Wahlkreisen trotzdem erhalten bleibt und dass das Zweitstimmenergebnis exakt in der Zusammensetzung des Parlaments abgebildet wird". Das neue Wahlrecht betreffe alle Fraktionen in gleichem Maße. "Das war nur möglich, weil eben keiner der Koalitionspartner ausschließlich seinen eigenen Vorteil im Blick hatte, etwas, das 16 Jahre lang mit der Union – und da ganz speziell mit der CSU – nicht möglich war." 

    Das Bundesverfassungsgericht hat für die mündliche Verhandlung zwei Tage (Dienstag und Mittwoch) angesetzt, mit einem Urteil wird in einigen Monaten gerechnet.

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