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Wahlrecht: Milliardenkosten für immer größeren Bundestag: Wie er kleiner werden könnte

Wahlrecht

Milliardenkosten für immer größeren Bundestag: Wie er kleiner werden könnte

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    Mit einer Wahlrechtsreform soll verhindert werden, dass sich möglicherweise mehr 800 Abgeordnete in den Plenarsaal des Bundestags drängen müssten.
    Mit einer Wahlrechtsreform soll verhindert werden, dass sich möglicherweise mehr 800 Abgeordnete in den Plenarsaal des Bundestags drängen müssten. Foto: Michael Kappeler, dpa

    Landeslisten der Parteien bei Bundestagswahlen könnten bald der Vergangenheit angehören. Wenn es nach dem Chef des Wirtschaftsflügels von CDU und CSU geht, stünden künftig auf allen Stimmzetteln in ganz Deutschland dieselben Spitzenkandidaten. Um ein weiteres Aufblähen des Bundestags durch Überhangmandate zu verhindern, soll künftig über Bundeslisten gewählt werden, mit denen ein bundesweiter Ausgleich. Das sagte der CDU-Abgeordnete Christian von Stetten (Hohenlohe) unserer Redaktion. Derzeit lasse er deren Verfassungsmäßigkeit prüfen. Auch aktuelle Vorschläge der Opposition für eine Begrenzung der Zahl der Abgeordneten müsse die Regierung nun ernsthaft diskutieren.

    Überhang- und Ausgleichsmandate lassen Bundestag immer weiter wachsen

    Von Stetten ist der Vorsitzende des einflussreichen Parlamentskreises Mittelstand (PKM) in der Union. Er setzt sich seit Jahren für eine Wahlrechtsreform ein. Denn der Bundestag wird immer größer. Vorgesehen sind eigentlich 598 Abgeordnete, je zur Hälfte Wahlkreisgewinner und Kandidaten, die über die Landeslisten einziehen. Doch aktuell hat das Parlament bereits 709 Mitglieder, mehr als in allen anderen westlichen Demokratien. In der nächsten Legislaturperiode könnte die Zahl der Abgeordneten sogar auf über 800 steigen.

    Die Krux liegt im System von Überhang- und Ausgleichsmandaten. Hat eine Partei in einem Bundesland mehr Wahlkreise direkt gewonnen, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen, darf sie diese Sitze behalten. Zum Ausgleich bekommen die anderen Parteien so viele zusätzliche Listenmandate, bis das dem Zweitstimmenanteil der Parteien entsprechende Kräfteverhältnis wiederhergestellt ist. Selbst Parteien mit Überhangmandaten aus einem Bundesland können in anderen Bundesländern Ausgleichsmandate bekommen. Die Folge: Im Bundestag wird es immer enger, die Kosten steigen, zuletzt auf rund eine Milliarde Euro im Jahr. Verfassungsrechtler sorgen sich zudem um das Ansehen der Demokratie.

    Ausgerechnet ein CDU-Politiker will jetzt das Wahlrecht reformieren

    Seit Jahren wird erfolglos um die Reform des Wahlrechts gerungen. Von den Überhangmandaten profitierte bislang die Union am stärksten. Sie will sie deshalb erhalten. Kürzlich hatten Linke, Grüne und FDP vorgeschlagen, Überhangmandate zu kompensieren, indem Listenmandate der betreffenden Partei in anderen Bundesländern gestrichen werden. Gleichzeitig soll ihrer Meinung nach die Zahl der Wahlkreise von 299 auf 250 reduziert werden. Die Unions-Fraktion lehnte die Vorschläge postwendend ab.

    Christian von Stetten widerspricht nun dem eigenen Lager: „Wer tatsächlich eine Verkleinerung des Parlaments erreichen möchte, muss jetzt auf die Opposition zugehen und zumindest den ersten Vorschlag übernehmen. Er sieht vor, Überhangmandate einer Partei dadurch zu kompensieren, indem Listenmandate in selber Anzahl in anderen Bundesländern gestrichen werden.“ Eine Verringerung der Wahlkreise lehnt er aber ab.

    Auch den Sonderfall CSU will von Stetten lösen. „Da die CSU nur in Bayern kandidiert, lasse ich die Verfassungsmäßigkeit von Bundeslisten prüfen. Das hätte denselben Effekt, den die Oppositionsparteien mit der Verrechnung einzelner Landeslisten zu Recht einfordern.“ Die Bundesliste der CSU könnte man nur in Bayern wählen, die Bundesliste der CDU in den anderen 15 Ländern und die der anderen Parteien in ganz Deutschland. Die Christsozialen hatten zuletzt einen eigenen Vorschlag vorgelegt, nach dem der Bundestag auf höchstens 650 Sitze begrenzt wird.

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