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Wahl in Berlin muss wiederholt werden - Abstimmung zum Abgeordnetenhaus ungültig

Abgeordnetenhaus

Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus muss komplett wiederholt werden

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    Die Richter des Verfassungsgerichtshofes bei der Verhandlung im September. Nun wurde beschlossen, dass die Berliner Wahl wiederholt werden muss.
    Die Richter des Verfassungsgerichtshofes bei der Verhandlung im September. Nun wurde beschlossen, dass die Berliner Wahl wiederholt werden muss. Foto: Annette Riedl, dpa (Archivbild)

    Die Abstimmung vom September 2021 ist ungültig: Die Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus muss komplett wiederholt werden. Das erklärte am Mittwoch der Berliner Verfassungsgerichtshof. "Die verbundenen Wahlen zum

    Berlin: Wahlen zum Abgeordnetenhaus müssen wegen Pannen wiederholt werden

    Laut einem Bericht des rbb wird die Wahl im Frühjahr 2023 erneut abgehalten werden. Hintergrund der Entscheidung des Berliner Verfassungsgerichtshof sind mehrere Probleme und Pannen, die es bei der Wahl im Jahr 2021 gegeben hatte.

    Am 26. September 2021 wurden in Berlin mit dem Bundestag auch zwölf Bezirksparlamente und das Abgeordnetenhaus neu gewählt. Dabei kam es zu organisatorischen Problemen. Viele Wählerinnen und Wähler mussten stundenlang vor den Wahllokalen warten.

    In einigen Wahllokalen fehlten Stimmzettel und es gab nicht genügend Wahlurnen. Daher konnten einige Wählerinnen und Wähler ihre Stimmen erst nach der offiziellen Schließungszeit der Wahllokale um 18.00 Uhr abgeben.

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