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Versorgungsansprüche von ehemaligen Kanzlern: Was sind die Privilegien?

Altersgeld und Büro

Welche Versorgungsansprüche haben ehemalige Kanzler?

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    Gerhard Schröder klagt gegen den Bundestag. Es geht um Versorgungsansprüche nach seiner Kanzlerschaft.
    Gerhard Schröder klagt gegen den Bundestag. Es geht um Versorgungsansprüche nach seiner Kanzlerschaft. Foto: Olivier Hoslet, dpa (Archivbild)

    Steht Gerhard Schröder sein Altkanzler-Büro mit Mitarbeitern zu oder nicht? Darum geht es aktuell in einer Klage des ehemaligen Bundeskanzlers gegen den Bundestag. Der Haushaltsausschuss hatte im Mai teilweise seine Sonderrechte entzogen – das aber ausdrücklich nicht mit dessen Arbeit für die Energiefirmen oder seiner Haltung zum russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine begründet. Jedenfalls will Schröder seine Privilegien jetzt wieder zurück. Zu Recht? Hier erfahren Sie, welche Sonderrechte und Versorgungsansprüche ehemalige Kanzlerinnen und Kanzler haben.

    Versorgungsansprüche von ehemaligen Kanzlern

    Die Versorgungsansprüche nach einer Kanzlerschaft sind gesetzlich geregelt und können sich aus verschiedenen Aufgaben während der politischen Karriere zusammensetzen. Dazu gehören die Dauer der Mitgliedschaft im Bundestag, die Tätigkeit als Bundes- oder Landesminister, als Ministerpräsident und als Kanzler. Zum Teil werden die verschiedenen Ansprüche aber miteinander verrechnet.

    Für die Mitgliedschaft im Bundestag greift das Abgeordnetengesetz. Parlamentarier stehen je nach Dauer bis zu 65 Prozent der Abgeordnetenentschädigung zu. Welche Ansprüche ein Ex-Kanzler aus der Zugehörigkeit zur Bundesregierung hat, regelt das Bundesministergesetz. Die Höhe dieses Ruhegehalts hängt von der Amtsdauer ab. Die Pension eines Regierungsmitglieds kann nach Angaben des Bundes der Steuerzahlen bis zu etwa 12.000 Euro hoch sein. Bei Schröder waren das laut dem NDR zuletzt monatlich 8.300 Euro. Hinzu kommen noch Bezüge für seine Zeit in der niedersächsischen Landesregierung und als langjähriger Bundestagsabgeordneter.

    Eigentlich haben alle Altkanzler und ehemaligen Bundespräsidenten zudem Anspruch auf ein Büro. Auch Büroleitung, Referentenstellen, Schreibkräfte und Fahrer werden finanziert. Die Büros wurden bislang auf Lebenszeit zur Verfügung gestellt und konnten über Jahrzehnte existieren.

    Wie viel Geld bekommen Merkel und Schröder?

    Aber welche Bezüge erhalten die ehemaligen Bundeskanzler nun konkret? Angela Merkel (CDU), die von 2005 bis 2021 im Amt war, erhält nach einer Berechnung des Bundes der Steuerzahler insgesamt monatliche Altersbezüge von etwa 15.000 Euro. Vor einigen Monaten bezog sie ihr neues Büro. Dafür bekam sie neun Mitarbeiter mit Gehältern bis zu 10.000 Euro bewilligt.

    Im vergangenen Jahr flossen für das Büro von Vorgänger Gerhard Schröder, der von 1998 bis 2005 im Amt war, Personalausgaben von etwa 407.000 Euro aus der Staatskasse. Seit 2016 waren es nach Angaben der Bundesregierung mehr als 3 Millionen Euro.

    2019 entschied der Haushaltsausschuss des Bundestages, dass ehemalige Kanzler nur noch fünf Mitarbeiter haben sollten. Diese Änderung tritt aber erst nach Kanzlerschaft des amtierenden Bundeskanzlers Olaf Scholz (SPD) in Kraft. Im Frühjahr regelte die Ampel-Koalition die Alimentierung früherer Bundeskanzler und Bundespräsidenten generell neu und machte sie abhängig davon, ob die früheren Top-Politiker tatsächlich noch Aufgaben im Zusammenhang mit ihrem früheren Amt übernehmen, also etwa Schirmherrschaften haben und Reden halten.

    Was verdient der Bundeskanzler während seiner Amtszeit?

    Derzeit bekommt der Bundeskanzler laut dem Bund der Steuerzahler 20.702 Euro monatliches Amtsgehalt. Hinzu kommt eine steuerfreie Dienstaufwandsentschädigung von 12.271 Euro im Jahr. Bundesminister erhalten 16.815 Euro pro Monat. Auch ihnen steht eine jährliche steuerfreie Pauschale in Höhe von 3.681 Euro zu. (mit dpa)

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