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Verschiebung der Corona-Lockerungen? Lauterbach lässt Länder abblitzen

Corona-Pandemie

Lauterbach lässt Länder bei Corona abblitzen

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    Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat sich von den Ländern nicht drängen lassen. Die Corona-Beschränkungen fallen, außer die Ministerpräsidenten werden selbst aktiv.
    Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat sich von den Ländern nicht drängen lassen. Die Corona-Beschränkungen fallen, außer die Ministerpräsidenten werden selbst aktiv. Foto: Kay Nietfeld, dpa

    Karl Lauterbach hat Nein gesagt. Der Bundesgesundheitsminister von der SPD ließ sich am Montag nicht vom Drängen einiger Bundesländer erweichen. Es bleibt dabei: Für die Corona-Politik sind sie ab dem 2. April zuständig, der Bund macht nur minimale Vorgaben. „Die Länder haben das Recht und auch die Pflicht, ihre Bürger zu schützen“, sagte Lauterbach nach einer Konferenz mit seinen Amtskollegen aus den Ländern.

    Eine Gruppe von Gesundheitsministern – darunter laut Lauterbach der Bayer Klaus Holetschek (CSU) – hatte in einer Beschlussvorlage verlangt, dass die Übergangsregel für strengeren Seuchenschutz noch einmal vier Wochen zusätzlich greifen soll. Das hätte ihnen zum Beispiel erlaubt, in Innenräumen einfach weiter die Pflicht zum Tragen einer Maske anzuordnen, 2G- oder 3G-Regeln für die Gastronomie zu bestimmen oder Obergrenzen für die Zuschauerzahl bei Fußballspielen festzulegen.

    Die FDP bestimmt den Corona-Kurs der Ampel-Regierung

    Doch für die Fristverlängerung müsste die Ampel-Koalition das gerade erst novellierte Infektionsschutzgesetz schon wieder anfassen. Die FDP lehnt das strikt ab. „Das Gesetz ist eindeutig: Die Bundesländer können Corona-Maßnahmen pauschal nur maximal bis zum 2. April verlängern“, betonte Bundesjustizminister Marco Buschmann.

    Lauterbach bleibt daher nur die Rolle des Mahners angesichts des sich immer rasanter ausbreitenden Erregers. „Die Krankenhäuser sind zum Teil sehr stark belastet, wir haben eine Situation, die unbefriedigend ist.“ Die maßgeblich von den Liberalen vertretenen Lockerungen trägt er dennoch mit. Das Argument Buschmanns: Weil es keine nationale Überforderung des Gesundheitswesens mehr gibt, gibt es auch keine nationalen Vorgaben mehr. Solange die Länder nicht von sich aus tätig werden, fallen überall die meisten Beschränkungen. Lediglich die Maskenpflicht greift noch in Bussen und Bahnen sowie in Kliniken und Altenheimen.

    Die Länder müssen also im Angesicht der turmhohen Ansteckungszahlen von sich aus tätig werden. Die Landtage können über die sogenannte Hotspot-Regelung die jetzt noch gültigen Einschränkungen wieder in Kraft setzen, wenn in einem Landkreis oder einer Stadt Corona außer Kontrolle zu geraten droht. Dafür muss dort die Inzidenz stark ansteigen, eine gefährliche Virus-Mutation auftreten oder die Krankenhäuser an die Belastungsgrenze geraten.

    Die Länder fürchten Pleiten wegen Corona-Gesetzen vor Gericht

    Doch die Ampel hat für diesen Fall keine Grenzwerte definiert, weshalb in einigen Ländern die Furcht besteht, in Gerichtsverfahren gegen nachgeschärfte Beschränkungen zu verlieren. Mecklenburg-Vorpommern ist derweil nach vorne gegangen und hat die bislang gültigen Corona-Maßnahmen bis Ende April verlängert. Der Landtag hatte zuvor ganz Mecklenburg-Vorpommern zum Hotspot erklärt.

    Doch auch die Frage, wie groß ein Hotspot gezogen werden darf, ist rechtlich umstritten. Lauterbach erklärte, dass die Landtage das gesamte Gebiet eines Bundeslandes zu einem solchen erklären könnten. In der FDP gibt es prominente Stimmen, die dem widersprechen und nur lokal begrenzte Verschärfungen für rechtlich möglich halten.

    Der gesundheitspolitische Sprecher der Unions-Fraktion im Bundestag, Tino Sorge, wirft der Bundesregierung angesichts der Unklarheiten schwere Versäumnisse vor. „Die zentralen Begriffe der Hotspot-Regelung hätten im Gesetz definiert werden müssen, und zwar mit klaren Schwellenwerten und transparenten Kriterien“, sagte Sorge unserer Redaktion.

    Eigentlich sei es an der Ampel-Koalition, den Rechtsrahmen im Bundestag genauer zu fassen, aber dafür fehle bis zum 2. April die nötige Zeit. „Statt eine gemeinsame Linie von Bund und Ländern zu fördern, provoziert die Ampel einen Flickenteppich voller Widersprüche“, beklagte der CDU-Mann.

    Kinderärzte für Ende der Corona-Maskenpflicht an Schulen

    In der ersten Phase der Pandemie vor zwei Jahren hatten unterschiedliche Strategien zur Eindämmung des Virus viel Vertrauen gekostet. Streit könnte es in den nächsten Wochen zum Beispiel darüber geben, dass einige Schüler weiter mit Maske lernen müssen, während andere wieder zum normalen Unterricht zurückkehren. Der Verband der Kinder- und Jugendärzte verlangte, dass die Masken fallen müssten – zumindest in der Grundschule. „Wir sehen es für die Grundschulen so, dass dort die Masken wegfallen müssen. Kommunikation und Lernen sind dadurch erschwert“, sagte Verbandssprecher Jakob Maske unserer Redaktion.

    Er plädierte gleichzeitig dafür, auch die Corona-Tests in den Schulen zu beenden. „Es ist sinnlos geworden. Trotz Testungen bleiben die Inzidenzen in den Schulen unverändert“, meinte Maske. Es sei Zeit, an den Schulen zur Normalität zurückzukehren.

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