Zu den eher unbeliebten Souvenirs aus dem Urlaub gehört das Knöllchen fürs Falschparken oder Geblitztwerden. Während das Gros der Bürger die Strafzettel für kleinere Verstöße bezahlt, verlassen sich gerade rücksichtslose Reise-Raser und Verkehrsrowdies oft auf das europäische Chaos in Sachen Verkehrsrecht. Denn wer etwa in Dänemark völlig betrunken hinter dem Steuer erwischt wird und dort seinen Führerschein abgeben muss, darf in Polen, Frankreich und Spanien weiterfahren. Auch wenn ein deutscher Tourist in Italien mit 200 Kilometern pro Stunde durch eine 100-kmh-Zone rast, kann er nach der Rückkehr in die Heimat unbehelligt zurück auf die Straße. Das soll sich bald ändern.
Die Mehrheit der EU-Verkehrsminister stimmte an diesem Donnerstag in Brüssel für ein Gesetz, nach dem ein Fahrverbot oder Führerscheinentzug in einem Mitgliedstaat künftig auch in den übrigen 26 EU-Ländern gelten soll. „Deutschland hat als ein Haupttransitland ein großes Interesse daran, dass auch schwere Verkehrsdelikte gebietsfremder EU-Bürger möglichst wirkungsvoll geahndet werden“, begründete Bundesverkehrsminister Volker Wissing (parteilos) die Unterstützung Berlins für die Richtlinie. Man sehe zwar „einen deutlichen Mehraufwand auf die Behörden“ zukommen, letztlich „überwiegen aber die Vorteile“. Im nächsten Schritt beginnen die Verhandlungen mit dem EU-Parlament über das endgültige Gesetz. Erste Stellungnahmen zu Entwurf der Kommission hatte das Parlament bereits im Februar 2024 formuliert.
Führerschein europaweit weg: Es geht um besonders schwere Verkehrsdelikte
Bislang kann meist nur jener Staat vollständig den sogenannten Lappen entziehen, in dem die Fahrerlaubnis erteilt wurde. Bei Verkehrsdelikten in anderen Ländern gelten ein dauerhafter Entzug oder vorübergehende Fahrverbote nur dort, wo die Strafe verhängt wurde. Mit Hilfe einer neuen Datenbank will die EU künftig den grenzüberschreitenden Austausch von Informationen über schwere Verkehrsverstöße vereinfachen. Behörden könnten damit in allen Mitgliedstaaten die Aussetzung, Einschränkung oder Abgabe der Fahrerlaubnis durchsetzen. Dabei haben die Gesetzgeber insbesondere die schweren Delikte im Blick.
Sollte ein Verkehrssünder beispielsweise einen Unfall verursachen, bei dem es Tote oder Verletzte gibt, wäre der Führerschein in der gesamten Union weg. Auf der schwarzen Liste stehen neben Trunkenheit und Drogen am Steuer zudem das übermäßige Rasen. Dazu zählt, wenn jemand mit mehr als 50 Kilometern pro Stunde über der geltenden Begrenzung erwischt wird. Innerorts würde die Strafe gelten für jene, die mindestens 30 Kilometer pro Stunde über der Höchstgeschwindigkeit liegen. „Es geht nicht um ortsunkundige Fahrer, die ein wenig zu schnell in eine schlecht ausgeschilderte Dreißigerzone fahren, sondern um schwere Verkehrsverstöße, die Leib und Leben gefährden“, sagte der CSU-Europaabgeordnete Markus Ferber, forderte nun aber ein „klar verständliches und verhältnismäßiges Regelwerk“, damit es von den Bürgern akzeptiert werde.
Zahl der Verkehrstoten sinkt
Die Zahl der Verkehrstoten in Europa ist zwar von mehr als 51.000 im Jahr 2001 auf knapp 20.000 im Jahr 2021 deutlich gesunken, aber der Trend zum Rückgang stagnierte in den letzten Jahren. Im Rahmen der sogenannten „Vision Zero“ verfolgt die Gemeinschaft das Ziel, die Zahl der Menschen, die auf den Straßen durch Unfälle sterben, bis 2050 gegen null zu bringen.
Eine breite Unterstützung bekam auch der Vorschlag für einheitliche Regeln für die Erstattung von Flugtickets, die Reisende über einen Pauschalanbieter gebucht haben. Die EU will mit einer Gesetzesreform erreichen, dass Erstattungszahlungen nach Ausfällen auch tatsächlich bei den Reisenden ankommen.
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