Das Knöllchen aus dem Urlaub gehört zu den eher unbeliebten Souvenirs. Dabei verlassen sich bis jetzt gerade rücksichtslose Urlaubsraser und Verkehrsrowdys gerne auf das europäische Chaos in puncto Verkehrsrecht. Denn wer wegen eines Delikts den Führerschein in Land A abgeben muss, darf bislang in Land B weiterfahren. Und nicht nur das: Der EU-Kommission zufolge bleiben mehr als 40 Prozent der grenzüberschreitenden Verkehrsverstöße ungeahndet. Noch. Die EU will diese Gesetzeslücke schließen und die Regeln deutlich verschärfen.
Am Dienstag stimmten die Europaabgeordneten in Straßburg über ihre Position zum Kommissionsvorschlag ab. Demnach soll der grenzüberschreitende Austausch von Informationen über Verkehrsverstöße mithilfe einer neuen Datenbank vereinfacht werden. Behörden könnten damit in allen Mitgliedstaaten die Aussetzung, Einschränkung oder Abgabe der Fahrerlaubnis durchsetzen. „Wer sich im Ausland nicht an die Verkehrsregeln hält, muss in Zukunft den Führerscheinentzug fürchten“, sagte Thomas Rudner, der verkehrspolitische Sprecher der Sozialdemokraten im EU-Parlament.
Im Blick sind insbesondere die schweren Delikte
Dabei haben die Gesetzgeber die schweren Delikte im Blick. Sollte ein Verkehrssünder beispielsweise einen schweren Unfall verursachen, bei dem es Tote oder Verletzte gibt oder die Geschwindigkeitsbegrenzung massiv überschreiten, wäre der Führerschein in der gesamten EU weg. „Es geht nicht um ortsunkundige Fahrer, die ein wenig zu schnell in eine schlecht ausgeschilderte Dreißigerzone fahren, sondern um schwere Verkehrsverstöße, die Leib und Leben gefährden“, versicherte der CSU-Europaabgeordnete Markus Ferber. Dass diese Vergehen aktuell häufig ohne Strafe bleiben, liegt laut Brüsseler Behörde daran, „dass der Täter entweder nicht identifiziert werden konnte oder dass die Zahlung nicht vollstreckt wurde“. Hinzu kommt laut Experten das Problem, dass Bußgeldbescheide aus dem fremdsprachigen Ausland dann auf Italienisch, Dänisch oder Bulgarisch ausgestellt sind und erst nach Monaten oder gar Jahren den Betroffenen zugestellt würden.
Doch die EU-Abgeordneten wollen noch einen weiteren Schritt gehen. Demnach sollen Verkehrsverstöße Untersuchungen über die Grenzen hinweg auslösen. Wer etwa völlig betrunken von der toskanischen Weinprobe zurück ins Hotel fährt, ohne gültigen Führerschein in Katalonien unterwegs ist oder gefährliche Überholmanöver in Polen unternimmt, soll in Zukunft auch in der Heimat nicht mehr hinters Steuer dürfen. „Wer ein gravierendes Verkehrsdelikt begeht und seinen Führerschein verliert, darf nicht im Nachbarland weiter rasen“, befand auch Ferber und warnte gleichzeitig, dass das Regelwerk „klar verständlich und verhältnismäßig“ sein müsse. „Andernfalls wird es keine Akzeptanz finden.“
Die Einführung eines europaweiten Punktesystems ist umstritten
Während einige Sozialdemokraten und Grüne auch ein europaweites Punktesystem fordern, kritisierte Ferber solche Vorstöße. Es würde „einen ganzen Rattenschwanz an rechtlichen Problemen mit sich bringen“. Die EU-Parlamentarierin Anna Deparnay-Grunenberg (Grüne) bezeichnete es dagegen als „unverständlich“, dass sich eine konservative Mehrheit dagegen wehre, „bewiesenermaßen gut funktionierende Maßnahmen für die Verkehrssicherheit europaweit zu fordern, wie eben das auch in Deutschland gängige Punktesystem“.
Die Zahl der Verkehrstoten in Europa ist zwar von mehr als 51.000 im Jahr 2001 auf knapp 20.000 im Jahr 2021 deutlich gesunken. Im Rahmen der sogenannten „Vision Zero“ verfolgt die Gemeinschaft aber das Ziel, die Zahl der Menschen, die auf den Straßen durch Unfälle sterben, bis 2050 gegen null zu bringen.