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USA: Der Abtreibungspille droht in den USA das Aus

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Der Abtreibungspille droht in den USA das Aus

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    Abtreibungen sind in einigen Staaten der USA illegal. Erlaubt waren bislang noch Abtreibungspillen.
    Abtreibungen sind in einigen Staaten der USA illegal. Erlaubt waren bislang noch Abtreibungspillen. Foto: Leslie Spurlock, dpa

    Der Richter eröffnete die Sitzung mit einem Gebet, und während der vierstündigen Anhörung verbarg er seine ablehnende Haltung zur Abtreibungspille Mifepriston kaum. Schon früher hatte Matthew Kacsmaryk für ein Verbot von Schwangerschaftsabbrüchen plädiert und Homosexualität als eine "Störung" bezeichnet. Nun könnte der von Donald Trump ernannte erzkonservative Bundesrichter im nordtexanischen Städtchen Amarillo Rechtsgeschichte schreiben und Millionen amerikanischer Frauen in Sorge und Unsicherheit versetzen. 

    Mehr als die Hälfte aller Schwangerschaftsabbrüche in den USA werden nämlich medikamentös eingeleitet. Nach der Aufhebung des bahnbrechenden Urteils "Roe vs. Wade" durch das oberste Bundesgericht im vorigen Sommer und das anschließende Verbot der Abtreibung in vielen Bundesstaaten sind Abtreibungspillen für viele Amerikanerinnen der letzte Ausweg in einer Notlage geworden. Gewöhnlich werden sie in einer Doppelgabe verabreicht. Der in Deutschland unter dem Namen Mifegyne gehandelte Wirkstoff Mifepriston beendet die Schwangerschaft. Das Medikament Misoprostol löst anschließend die Wehen aus. 

    Walgreens bietet Mifepriston in vielen Staaten nicht mehr an

    Rechte christliche Fundamentalisten und die Republikaner haben nun Mifepriston ins Visier genommen. Anfang des Monats verkündete bereits Walgreens, die zweitgrößte Drogeriemarktkette der USA, dass sie das Mittel in 21 Bundesstaaten nicht mehr anbieten werde, nachdem ihr die dortigen Generalstaatsanwälte mit Strafen und Haft für die Mitarbeiter gedroht hatten. Richter Kacsmaryk könnte in seinem Urteil nun noch einen dramatischen Schritt weitergehen und die Zulassung der Abtreibungspille bundesweit widerrufen. "Das wäre nichts weniger als eine Katastrophe", warnen die Vertreter von 22 demokratisch regierten Bundesstaaten in einer Erklärung. 

    Geklagt hat in Amarillo eine rechtskonservative Lobbygruppe namens "Alliance Defending Freedom". Sie argumentiert, das Medikament sei vor seiner Zulassung durch die Arzneimittelbehörde FDA im Jahr 2000 unzureichend geprüft worden und in der Anwendung unsicher. Außerdem prüft Kacsmaryk - ein fünffacher Vater mit zackigem Kurzhaarschnitt, der vor seiner Berufung zum Richter selbst als Anwalt bei einer rechten christlichen Lobbygruppe arbeitete - ob der Versand der Abtreibungspille gegen ein Bundesgesetz aus dem 19. Jahrhundert verstößt, demzufolge die staatliche Post keine "unmoralischen Artikel" befördern darf. 

    Gerichte befinden sich fest in konservativer Hand

    Kacsmaryk hat ein Urteil "in Kürze" angekündigt. Er könnte die FDA auffordern, die Zulassung für Mifepriston zurückzuziehen oder den Vertrieb mit strengen Auflagen versehen. Dagegen würde die FDA mit Sicherheit Einspruch einlegen. Doch das Berufungsgericht in Texas befindet sich ebenfalls fest in konservativer Hand. Am Ende dürfte der Streit dann vor dem Supreme Court landen, wo die Rechten ebenfalls die Mehrheit haben. 

    Dass ein Provinzrichter eine mehr als zwei Jahrzehnte alte Arzneizulassung anfechtet, wäre beispiellos. Entschieden weist das Washingtoner Justizministerium die Argumente der Kläger zurück. Tatsächlich liegt die Sterblichkeit bei Mifepriston nach FDA-Zahlen bei 0,65 Fällen auf 100.000 Anwendungen. Zum Vergleich: Bei der dauerhaften Einnahme von Aspirin liegt der Faktor bei 15,3. Außerdem, argumentiert das

    Insgesamt 24 republikanisch dominierte Bundesstaaten der USA haben angekündigt, dass sie Abtreibungen drastisch einschränken oder verbieten wollen. In der Hälfte davon - darunter Texas - sind Schwangerschaftsabbrüche bereits heute weitgehend illegal. Die Strafandrohung gegen die Drogeriemarktketten wird selbst von Bundesstaaten wie Alaska, Iowa und Kansas unterstützt, deren Parlamente noch kein generelles Verbot des Schwangerschaftsabbruchs beschlossen haben.

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