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Urteil: Totschlag unter Drogen und Alkohol: Dreieinhalb Jahre Haft

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Totschlag unter Drogen und Alkohol: Dreieinhalb Jahre Haft

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    Urteil wegen Vollrausches - nach einem Totschlag gibt es in Rottweil einen nicht alltäglichen Richterspruch.
    Urteil wegen Vollrausches - nach einem Totschlag gibt es in Rottweil einen nicht alltäglichen Richterspruch. Foto: Silas Stein/dpa

    Er tötete einen Bekannten im Streit unter Einfluss von Drogen und Alkohol - nun hat das Landgericht Rottweil das Urteil gefällt. Es sprach einen in Bayern lebenden 43-Jährigen des vorsätzlichen Vollrausches für schuldig. Das Gericht verurteilte ihn am Donnerstag zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten.

    Nach Paragraf 323a Strafgesetzbuch ist das vorsätzliche oder fahrlässige Sich-Berauschen strafbar, wenn in dem Zustand eine Tat begangen wird, für die der Täter mangels Schuldfähigkeit nicht bestraft werden kann. Bestraft wird er also nicht wegen der im Rausch begangenen Handlung, sondern wegen des sich Sich-Berauschens, das zur Schuldunfähigkeit geführt hat.

    Der Mann soll am ersten Weihnachtsfeiertag vergangenen Jahres einen 44-Jährigen bei einem Streit mit einem Messer in den Hals gestochen haben. Das Opfer starb. Der Angeklagte soll während der Tat unter dem Einfluss von Cannabis und Alkohol gestanden haben. Die Tat passierte in einer Wohnung in Dornstetten in der Region Nordschwarzwald. Ermittlungen der Polizei hatten ergeben, dass es sich bei den Männern um langjährige Bekannte handelte.

    Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von vier Jahren wegen eines Vergehens des vorsätzlichen Vollrausches beantragt, die Verteidiger hatten auf drei Jahre ebenfalls wegen vorsätzlichen Vollrausches plädiert.

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