Mit ihren Äußerungen zur Ministerpräsidenten-Wahl in Thüringen 2020 hat die damalige Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) Rechte der AfD verletzt. Das stellte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe mit einem am Mittwoch verkündetem Urteil fest. (dpa)
Urteil