Weil sie um die Jahrtausendwende zwei Minderjährige in einem Kinderheim sexuell missbraucht haben sollen, sind zwei Männer verurteilt worden - einer von ihnen zu einer Haftstrafe von drei Jahren, der andere zu einer zur Bewährung ausgesetzten Jugendstrafe von eineinhalb Jahren. Die beiden Angeklagten missbrauchten laut dem Urteil des Amtsgerichts Schweinfurt vom Mittwoch zwei Kinder im Alter von etwa 11 bis 15 Jahren unter anderem in Form von Oralsex und Analverkehr. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der 1970 geborene ältere Angeklagte war der Anklage zufolge für verschiedene nicht erzieherische Tätigkeiten in dem Heim im Landkreis Schweinfurt zuständig; der jüngere, 1981 geboren, war dort als Erzieher tätig. Die Übergriffe fanden den Angaben zufolge in einem Wohnwagen auf dem Heimgelände, im sogenannten Jugendgebäude des Kinderheimes, und auf einer Almhütte in Österreich statt.
Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. Staatsanwaltschaft und Nebenklage hatten Haftstrafen für beide Angeklagte gefordert. Mehrere Medien hatten zuvor über das Urteil berichtet.
Um kommentieren zu können, müssen Sie angemeldet sein.
Registrieren sie sichSie haben ein Konto? Hier anmelden