Startseite
Icon Pfeil nach unten
Politik
Icon Pfeil nach unten

Urteil in Paris: Le Pen kann 2027 nicht zur Wahl antreten

Frankreich

Fünf Jahre lang unwählbar: Marine Le Pen verurteilt

    • |
    • |
    • |
    Der Schuldspruch durchkreuzt Le Pens Pläne einer erneuten Präsidentschaftskandidatur, bei der ihr - nach heutiger Stimmungslage - gute Chancen eingeräumt wurden.
    Der Schuldspruch durchkreuzt Le Pens Pläne einer erneuten Präsidentschaftskandidatur, bei der ihr - nach heutiger Stimmungslage - gute Chancen eingeräumt wurden. Foto: Thibault Camus/AP/dpa

    Hatte Marine Le Pen ihre dramatische Geste im Voraus geplant, um vor aller Augen zu zeigen, dass sie ihr hartes Urteil nicht akzeptiert? Oder wurde sie im Gerichtssaal von einer solchen Panik erfasst, dass sie die detailreichen Begründungen von Richterin Bénédicte de Perthuis schlichtweg nicht mehr hören konnte? Noch bevor die Vorsitzende Richterin am gestrigen Montag beim Ende des Prozesses wegen der Veruntreuung von EU-Geldern das komplette Strafmaß verkündet hatte, erhob sich die französische Rechtspopulistin plötzlich von ihrem Platz auf der Anklagebank und verließ das Gebäude. Sie fuhr zum Sitz ihrer Partei Rassemblement National (RN), den sie mit angespannter Miene und ohne Kommentar betrat, über die vielen Mikrofone, die Journalisten ihr vor den Mund hielten, hinweg sehend.

    Doch am Abend zeigte sie sich im Sender TF1 kämpferisch: „ „Ich werde mich nicht einfach so beseitigen lassen. Ich werde die Rechtsmittel nutzen, die ich ergreifen kann.“ Sie werde sich für eine schnelle Berufungsentscheidung einsetzen, damit das gegen sie mit sofortiger Wirkung verhängte befristete Verbot, bei Wahlen anzutreten, rechtzeitig aufgehoben wird. „Ich werde so vorgehen, dass die Berufungsentscheidung getroffen wird, damit ich eine Kandidatur für die Präsidentschaftswahlen in Betracht ziehen kann.“ Wenn dies nicht gelinge, könne ihr politischer Ziehsohn und Parteichef Jordan Bardella (29) an ihrer Stelle für das höchste Staatsamt kandidieren, ließ sie durchblicken. „Jordan Bardella ist eine großartige Bereicherung für die Partei, und das sage ich schon lange. Ich hoffe, dass wir auf diesen Trumpf nicht eher zurückgreifen müssen, als es notwendig ist.“

    Dieser Auftritt deutete an, wie folgenreich die Verurteilung für die Frontfrau der französischen Rechtsextremen ist: Es handelt sich um das zumindest vorläufige Ende ihrer politischen Karriere, auch wenn sie ihr Amt als RN-Fraktionsvorsitzende behalten darf. Neben einer Freiheitsstrafe von vier Jahren, davon zwei auf Bewährung, und einer Geldbuße in Höhe von 100.000 Euro erhielt die 56-Jährige das Verbot, in den nächsten fünf Jahren bei Wahlen zu kandidieren. Diese „Unwählbarkeit“ für politische Ämter tritt ab sofort in Kraft, unabhängig von einem späteren Berufungsprozess.

    Richter: Le Pen „im Herzen“ eines betrügerischen Systems

    Die Richter sahen es als erwiesen an, dass sich Le Pen „im Herzen“ eines betrügerischen Systems befand, über das ihre Partei einen beträchtlichen Teil ihrer Personalausgaben aus der Kasse des EU-Parlaments beahlen ließ. Eingeführt hatte es ihr Vater Jean-Marie Le Pen, der im vergangenen Januar im Alter von 96 Jahren gestorben ist. Von ihm übernahm Marine Le Pen 2011 den Vorsitz des damaligen Front National, den sie einige Jahre später in RN umbenannte. Insgesamt wurden zwischen 2004 und 2016 eine Reihe von Mitarbeitern der Partei, darunter der Leibwächter von Vater und Tochter Le Pen senior und Marine Le Pens Pariser Büroleiterin, als Assistenten von EU-Parlamentariern deklariert und bezahlt, ohne für diese tätig gewesen zu sein. Laut Gericht beläuft sich der entstandene Schaden auf 4,1 Millionen Euro.

    Insgesamt 25 aktuelle oder ehemalige Führungskräfte, EU-Abgeordnete oder Mitarbeiter sowie die Partei selbst waren wegen der Hinterziehung öffentlicher Gelder angeklagt. Alle wurden schuldig gesprochen.

    Gericht: Le Pen habe „kein Bewusstsein für die Schwere der Vorwürfe“ gezeigt

    Die Verteidigung hatte argumentiert, dass eine Trennung zwischen der Arbeit für die Partei und für einen EU-Abgeordneten nicht möglich sei. Demgegenüber verwies die Anklage auf die klaren Regeln des EU-Parlaments diesbezüglich, die dem widersprechen. 2024 waren Politiker der Zentrumspartei MoDem wegen desselben Vorwurfs, wenn auch mit deutlich geringerem Ausmaß, verurteilt worden. Parteichef François Bayrou, der aktuelle Premierminister, wurde aus Mangel an Beweisen freigesprochen.

    Richterin de Perthuis rechtfertigte am Montag das hohe Strafmaß mit der Tatsache, dass die Angeklagten im Laufe des zweimonatigen Prozesses „kein Bewusstsein über die Schwere der Vorwürfe“ gezeigt hätten und somit das Risiko einer Wiederholungstat bestehe.

    Tatsächlich schüttelte Marine Le Pen während der Verkündung unablässig den Kopf. Sie hat stets ihre Unschuld beteuert und dürfte sich nun als Opfer einer politisch gesteuerten Justiz darstellen. Etliche ihrer Parteifreunde zeigten in den sozialen Medien ihre Solidarität. Erst am Sonntag hatte die rechtsgerichtete Sonntagszeitung Le Journal du dimanche eine Meinungsumfrage veröffentlicht, die Le Pen auf einem Popularitäts-Hoch zeigte: Demnach gaben 37 Prozent der Franzosen an, bei der ersten Runde der französischen Präsidentschaftswahl für sie stimmen zu wollen.

    Keine Reaktion von Le Pen

    Das wird zumindest 2027 nicht mehr möglich sein. Der langjährige Schatzmeister Wallerand de Saint-Just zeigte sich schockiert und kündigte „Widerstand“ an - so wie später dann ja auch Le Pen selbst.

    Doch nicht nur Le Pens Anhänger, auch einige ihrer politischen Gegner hatten die Möglichkeit einer Strafe der Unwählbarkeit kritisiert. So sprach sich Justizminister Gérald Darmanin dafür aus, Le Pen „an der Wahlurne zu bekämpfen“. Tatsächlich folgte das Gericht aber einem Gesetz von 2016, das in Folge des spektakulären Steuerbetrugsskandals beschlossen wurde. Es sieht vor, dass Politiker im Fall einer Verurteilung wegen Korruption mit dem Entzug des passiven Wahlrechts, was der Nichtwählbarkeit gleichkommt, bestraft werden. (mit dpa)

    Diskutieren Sie mit
    9 Kommentare
    Viktoria Reissler

    Was unterscheidet Europa eigentlich mittlerweile von Staaten wie der Türkei oder China ?????

    |
    Robert Miehle-Huang

    Die Rechtsstaatlichkeit, Frau Reissler, die Rechtsstaatlichkeit und weitestgehende Abwesenheit von Willkür.

    Raimund Kamm

    Offenbar sind Sie der Meinung, dass die Veruntreuung von Steuergeldern keine Straftat ist. Raimund Kamm

    Maria Reichenauer

    Frau Reissler, in den genannten Ländern wären Sie von der Bildfläche verschwunden, ohne dass ein Hahn danach gekräht hätte.

    Johann Storr

    Frau Reissler, es gibt folgende Unterschiede: 1. Europa besteht aus vielen einzelnen souveränen Staaten. 2. in den von Ihnen genannten Ländern wären Sie mit Ihrem Kommentar morgen im Gefängnis.

    Johann Storr

    Le Penn wurde nicht von der Regierung verurteilt, sondern von einem Gericht, welches geltendes Recht anwenden muss. In Frankreich gibt’s ein strenges Antikorruptionsgesetz. Das gilt auch für Rechtsextreme und Populisten. Daher sollten die sich gefälligst auch an Gesetze halten und nicht immer rumheulen, wenn man sie bei Verbrechen ertappt. Näheres siehe hier: https://www.journal21.ch/artikel/frontalangriff-auf-die-justiz-auch-frankreich

    Maria Reichenauer

    Und schon hat Frankreich eine neue Märtyrerin. Johanna von Orleans musste unschuldig auf den Scheiterhaufen, Frau Le Pen ließ sich bei unlauteren Geschäften erwischen und kann es sich zuhause gemütlich machen. So ändern sich die Zeiten. Dass Le Pen von einem regulären Gericht schuldig gesprochen und nicht vom politischen Mitbewerber rausgekegelt wurde, geht leider beim dem Geheul der Rechtsextremisten unter. Diese sollten lieber über den entstandenen Schaden lamentieren statt über Le Pen, die sich am Geld der Allgemeinheit bereichert hatte.

    |
    Helmut Eimiller

    Frau Reichenauer, ich war mehr als mein halbes Arbeitsleben lang Leiter der für die Berufsgenossenschaften eingerichteten Prüfstelle (Prüfung vor allem der Bilanzen und Haushaltsrechnungen). Ich freue mich jedes Mal, wenn unsere Seite (aus meiner Sicht die Seite der Guten) einen großartigen Sieg errungen hat. Zu bedauern ist allerdings, dass es auch die anderen Ergebnisse gibt: Den aktuellen französischen Premierminister zum Beispiel hat die Justiz nicht „rausgekegelt“ (Freispruch aus Mangel an Beweisen). Und dann steht im Artikel auch noch, dass es um Veruntreuungen in den Jahren zwischen 2004 und 2016 geht, und dass das Gericht einem Gesetz aus 2016 folgte. (Mahlen die Mühlen der Justiz in Frankreich noch langsamer als bei uns?) Vielleicht hätte man Le Pen doch besser an der Wahlurne bekämpft, wie dies der französische Justizminister meint.

    Peter Zimmermann

    Funfakt am Rande sie hatte ja selbst 2013 solche Strafen für genau solche Taten gefordert und das nicht nur für 5 Jahre sondern auf Lebenszeit. Das hatte sie bei Ihrer Beschwerde über das Urteil geflissentlich nicht erwähnt

    Um kommentieren zu können, müssen Sie angemeldet sein.

    Registrieren sie sich

    Sie haben ein Konto? Hier anmelden