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  3. Rechtsextremismus: Gericht entscheidet: Verfassungsschutz darf AfD in Bayern beobachten

Rechtsextremismus
10:24 Uhr

Gericht entscheidet: Verfassungsschutz darf AfD in Bayern beobachten

Der Verfassungsschutz darf nach einem Gerichtsurteil die AfD in Bayern beobachten.
Foto: Christoph Reichwein, dpa

Die AfD wollte sich in Bayern gegen die Beobachtung durch den Verfassungsschutz wehren. Jetzt gibt es ein Urteil.

Der Bayerische Verfassungsschutz darf die AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall beobachten. Das hat das Verwaltungsgericht München entschieden. Eine Klage der bayerischen AfD gegen die Beobachtung wies das Gericht als unbegründet zurück. In der Eilsache hatte die Partei bereits zuvor in zwei Instanzen verloren. 

AfD-Landesvorsitzender Stephan Protschka hatte zu Beginn der Verhandlung gesagt, er erwarte sich keinen Erfolg der Klage vor dem Verwaltungsgericht und angekündigt, die Partei wolle im Falle einer Abweisung weitere Instanzen anrufen. 

Der bayerische Verfassungsschutz hatte 2022 angekündigt, die Partei auch mit nachrichtendienstlichen Mitteln zu beobachten und die Ergebnisse öffentlich zu machen. Auf den Einsatz von V-Leuten oder das Abhören von Telekommunikation wurde bisher jedoch nach Angaben von Verfassungsschützern bis zu einer endgültigen gerichtlichen Klärung verzichtet.

Verfassungsschutz sammelte AfD-Chats und Reden

Aus öffentlich zugänglichen Quellen hat der Verfassungsschutz jedoch Tausende Seiten - darunter etwa Chatprotokolle und Redeauszüge - zusammengetragen, die eine verfassungsfeindliche Ausrichtung der AfD belegen und damit eine Beobachtung rechtfertigen sollen. Das Spektrum reicht von ausländer- und muslimfeindlichen Äußerungen bis hin zu demokratiefeindlichen Einlassungen von AfD-Mitgliedern und Funktionsträgern der Partei. 

Die AfD-Seite versuchte, die Aussagen als Entgleisungen Einzelner darzustellen, mit denen die Partei als Ganzes nichts zu tun habe. Die Partei sei als Organisation den Verfehlungen nachgegangen, habe Parteimitglieder zum Teil ausgeschlossen oder gerügt. (dpa)

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12:09 Uhr

Ist doch nicht weiter schlimm. Die Frage ist nur: cui bono?

11:39 Uhr

Die anderen Parteien sollten sich nicht freuen, denn alle werden beobachtet und das ist gut so.

11:12 Uhr

Die Regierung setzt einen Innlandsgeheimdienst gegen die Opposition ein.
Das sagt eigentlich alles. Umd was leistet diese Behörde? Sie sammelt Zeitungsschnipsel. Na dann ist ja alles safe!

"Das LfV unterliegt als unmittelbar nachgeordnete Landesoberbehörde der Fach- und Dienstaufsicht durch das Bayerische Staatsministerium des Innern."

12:08 Uhr

>>Das sagt eigentlich alles<<

Richtig, nämlich was für ein Haufen die AfD ist und wer sich da alles tummelt…

vor 17 Min.

>>Die Regierung setzt einen Innlandsgeheimdienst gegen die Opposition ein.
Das sagt eigentlich alles. <<

Ihr Beitrag sagt eigentlich alles, was Sie verstanden haben: Nichts. Abgesehen davon werden weder die SPD noch die Grünen vom Verfassungsschutz beobachtet, und die sind in Bayern auch in der Opposition. Ein Auge hat man nur auf die braune AfD - und das aus gutem Grund. Die Zeitungsschnipsel sammelt die AfD selber, sie sucht verzweifelt Dreck, den sie anderen anlasten kann.

vor 9 Min.

Herr M. Sie sind doch Anhänger der bunten Gegenseite. Wer Schlägertrupps zu Parteitagen schickt, braucht kein Verfassungsschutz Label mehr. Der ist nachweislich ein Demokratie und Verfassungsfeind. Aber auf dem Auge ist der Verfassungsschutz blind. Warum wohl? Weil er der verlängerte Arm der Innenminister ist. Man stelle sich das Gleiche mal für einen SPD Parteitag vor, auf dem zwei Polizisten schwer verletzt werden.