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Urteil: Bundesverwaltungsgericht bestätigt Wahlrecht für Minderjährige

Urteil

Bundesverwaltungsgericht bestätigt Wahlrecht für Minderjährige

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    Das Bundesverwaltungsgericht verhandelte über das Wahlrecht für Minderjährige bei Kommunalwahlen.
    Das Bundesverwaltungsgericht verhandelte über das Wahlrecht für Minderjährige bei Kommunalwahlen. Foto: Patrick Seeger, dpa (Symbolbild)

    Die Herabsetzung des Wahlalters auf 16 Jahre bei Kommunalwahlen ist nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts rechtens. Das herabgesetzte Wahlalter verstoße nicht gegen die Verfassung, entschied das Gericht am Mittwoch in Leipzig. Bei Bundestagswahlen dürfen laut Grundgesetz zwar nur Volljährige mitentscheiden. Das sei aber nicht "maßstabsbildend" für andere Wahlen. Zudem habe der Landesgesetzgeber für die Festlegung der Altersgrenze bei Kommunalwahlen einen Gestaltungsspielraum. (Az.: BVerwG 10 C 8.17)

    Bei der Entscheidung ging es um eine Klage aus Baden-Württemberg. Dort war die Altersgrenze für Kommunalwahlen 2013 auf 16 Jahre abgesenkt worden. Zwei erwachsene Bürger aus Heidelberg hatten das Ergebnis der Gemeinderatswahl 2014 angefochten, weil sie die Herabsetzung des Wahlalters für verfassungswidrig hielten. Der Kläger und Anwalt Uwe Lipinski bezweifelte, dass Jugendliche die nötige Reife für die Teilnahme an einer Kommunalwahl haben.

    Wer in Bayern wählen will, muss 18 Jahre alt sein 

    Auch in vielen anderen Bundesländern dürfen bereits 16- und 17-Jährige wählen. Von den Flächenländern sind bislang Hessen, Bayern, Sachsen, Rheinland-Pfalz und das Saarland bei dem Mindestalter von 18 Jahren geblieben.

    Schon die Vorinstanzen hatten die Klage aus Heidelberg abgewiesen. Die Grundsätze der Freiheit und Gleichheit der Wahl seien bei einer abgesenkten Altersgrenze nicht verletzt, hatte der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim entschieden. Die Richter in Baden-Württemberg gingen zudem davon aus, dass junge Wähler zwischen 16 Jahren und 18 Jahren über ein ausreichendes Maß an intellektueller Reife verfügten. Die Bundesverwaltungsrichter bestätigten dieses

    Die Kläger wollen sich damit aber nicht abfinden. Schon vor der Urteilsverkündung erklärte Anwalt Lipinski, Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe einlegen zu wollen. (dpa)

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