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Ursula von der Leyen: Sozialministerin will Selbstständige zur Altersvorsorge verpflichten

Ursula von der Leyen

Sozialministerin will Selbstständige zur Altersvorsorge verpflichten

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    Auch Selbstständige sollten privat für das Alter vorsorgen: Für sie eignet sich eine Rürup-Rente - doch nicht jeder Vertrag ist sinnvoll. (Foto: Kai Remmers) dpa
    Auch Selbstständige sollten privat für das Alter vorsorgen: Für sie eignet sich eine Rürup-Rente - doch nicht jeder Vertrag ist sinnvoll. (Foto: Kai Remmers) dpa

    Über die Pläne von Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen zur verpflichtenden berichten übereinstimmend die Süddeutsche Zeitung und die Berliner Zeitung in ihren Mittwochsausgaben. Auch wenn die Altersvorsorge Pflicht sein soll, das Wie möchte von der Leyen offenbar den Selbstständigen selbst überlassen: Wofür sie sich dabei entscheiden,  bleibe ihnen überlassen.

    Von der Leyen: Regelung gilt für alle Unter-30-Jährigen

    Zur Wahl stehen demnach die Lebensversicherung, private oder gesetzliche Rentenversicherung oder die Rürup-Rente, schreibt die Süddeutsche. Diejenigen, die nichts nachweisen können, will von der Leyen aber in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichern.

    Die Regelung solle für alle Selbstständigen gelten, die bei Inkrafttreten des Gesetzes jünger als 30 Jahre sind oder dann erst eine selbstständige Tätigkeit aufnehmen, schreibt die Berliner Zeitung. Für Selbstständige zwischen 30 und 50 Jahren seien abgeschwächte Regeln geplant. Über 50-Jährige seien nicht betroffen. Ausgenommen seien auch Selbstständige, die weniger als 400 Euro im Monat verdienen. Derzeit sind nach Angaben der Zeitung zehn Prozent der Erwerbstätigen in Deutschland selbstständig.

    Bundesarbeitsministerium: Bisher nur ein Bruchteil verpflichtet

    In dem Eckpunktepapier des Bundesarbeitsministeriums, das beiden Blättern nach eigenen Angaben vorliegt, werde darauf hingewiesen, dass bislang nur eine Minderheit von Selbstständigen verpflichtet sei, sich abzusichern. "Dies birgt die Gefahr eines erhöhten Armutsrisikos von Selbstständigen im Alter, sofern diese nicht rechtzeitig und ausreichend Vorsorge betreiben", zitiert die "Süddeutsche" aus dem Papier.

    Bei der neuen Vorsorgepflicht sollten die Selbstständigen aber "die größtmögliche Freiheit" haben. Das Ministerium plane daher großzügige Übergangsfristen und Ausnahmen: Für Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten, die in berufsständischen Versorgungswerken versichert sind, und für Mitglieder der Künstlersozialkasse würden die neuen Regeln nicht gelten.

    Ursula von der Leyen: Selbstständige sollen Zusatzrente oberhalb der Grundsicherung erreichen

    Die Selbstständigen sollen sich dabei so absichern, dass sie eine Zusatzrente erreichen, die oberhalb der Grundsicherung im Alter liegt. Diese staatliche Leistung beläuft sich derzeit im Durchschnitt auf knapp 700 Euro im Monat. Das Ministerium beziffert die dafür nötigen Beiträge bei 45 Einzahlungsjahren auf 250 bis 300 Euro monatlich plus 100 Euro für eine Absicherung gegen Erwerbsminderung. dpa

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