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Corona-Hilfen: Bayern pocht auf Rückzahlung der Corona-Hilfen

Corona-Hilfen

Bayern pocht auf Rückzahlung der Corona-Hilfen

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    Viele Unternehmen müssen  Corona-Soforthilfen zurückzahlen.
    Viele Unternehmen müssen Corona-Soforthilfen zurückzahlen. Foto: R. Michael, dpa (Archiv)

    "Viel Freude hat man nimmer. Man fühlt sich wie das Letzte." Die Unternehmerin Marion Hornung-Schuck aus Regensburg ist frustriert. Drei Feinkostläden hat die 55-Jährige gemeinsam mit ihrem Mann Thomas. Tee, Kaffee, Schokolade, Liköre. Die Eltern haben das Geschäft in den 70er Jahren aufgebaut. Corona war der tiefste Einschnitt der Firmengeschichte. 

    Nach der Pandemie sitzt Unternehmerin Marion Hornung-Schuck auf einem Schuldenberg von 160.000 Euro

    Die Firma hat überlebt, die Mitarbeiter sind geblieben, die Kunden wieder da. Aber der Kampf gegen die Pandemie hat Wunden geschlagen. Die Chefin erzählt von einem Kredit von 130.000 Euro der Staatsbank KfW, den sie jetzt abstottern müssen. Das allein wäre schmerzlich, aber wütend wird Marion Hornung, wenn sie auf das Thema Corona-Soforthilfen kommt. Es waren die ersten Staatshilfen, die im Frühjahr 2020 während der ersten Welle gewährt wurden. Die Hornungs bekamen nach eigenen Angaben 30.000 Euro. 

    Frisöre mussten schließen, als das Land heruntergefahren wurde, um die Ausbreitung des Corona-Erregers zu bremsen. Auch sie bekamen Soforthilfen, müssen diese aber nun womöglich zurückzahlen.
    Frisöre mussten schließen, als das Land heruntergefahren wurde, um die Ausbreitung des Corona-Erregers zu bremsen. Auch sie bekamen Soforthilfen, müssen diese aber nun womöglich zurückzahlen. Foto: Thorsten Jordan

    Und es sieht jetzt danach aus, dass sie das Geld zurückzahlen müssen. Ihr Schuldenberg summierte sich damit auf 160.000 Euro. Mit dem Geld zahlten sie Miete, Ware und stockten die Gehälter ihrer 22 Angestellten auf, weil das Kurzarbeitergeld für sie sehr knapp bemessen gewesen wäre. 

    Viele setzten auf Zusage "unbürokratischer Hilfen"

    Zuständig für ist Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler). Ende vergangenen Jahres erhielten die rund 260.000 Bezieher der Soforthilfe ein Schreiben mit der Aufforderung bis Juni zu prüfen, ob die Mittel zurückgezahlt werden müssen. "Da können wir nichts machen, es handelt sich um Vorgaben des Bundes", sagte der Sprecher Aiwangers. 

    In der Tat waren die Hilfen stets an Bedingungen geknüpft, doch in der damaligen Ausnahmesituation war noch viel von Solidarität und unbürokratischer Hilfe die Rede. Die Einschränkungen des Kleingedruckten gingen unter. Was die Regensburger Feinkosthändlerin und Zehntausende andere Unternehmer aus Bayern besonders aufregt, sind Unterschiede zwischen den Bundesländern. 

    Hoffnung macht ein Urteil aus Nordrhein-Westfalen

    Im Freistaat dürfen sie nämlich bei der Berechnung des Liquiditätsengpasses keine Personalkosten ansetzen, in Baden-Württemberg und Sachsen aber schon. "Warum ist in Sachsen alles anders? Das hat mit Gerechtigkeit nichts zu tun", beklagt Hornung. Das bayerische Wirtschaftsministerium verweist darauf, dass immer klar kommuniziert worden sei, "dass Personalkosten nicht angesetzt werden können". 

    Die Grünen im Bayerischen Landtag sehen das anders und wollen die Rückzahlung der Soforthilfen stoppen. Hoffnung macht den Unternehmen auch eine Gerichtsentscheidung aus Nordrhein-Westfalen. Das Oberverwaltungsgericht Münster urteilte jüngst, dass Rückforderungen in großen Teilen unzulässig sind. 

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