Für Menschen, die aus ihrer Heimat fliehen und in Deutschland Schutz suchen, gibt es diverse Anlaufpunkte. Geflüchtete werden zunächst in verschiedenen Unterkünften untergebracht. Einige davon dienen aber auch Menschen, die bereits in Deutschland wohnen, aber trotzdem auf Hilfe angewiesen sind. Welche das sind und wie sie sich unterscheiden. Eine Übersicht.
Was ist ein Ankerzentrum?
Die Bezeichnung "AnkER" ist eine Abkürzung und steht für "Ankunft, Entscheidung und Rückführung". In diesen Zentren werden Geflüchtete zentral untergebracht, bis über ihre Zukunft entschieden ist. Sie kommen dort an und können ihren Asylantrag stellen. Danach gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder sie erhalten einen positiven Bescheid über ihren Asylantrag und dürfen ausziehen oder ihr Asylantrag wird abgelehnt und sie reisen freiwillig wieder aus Deutschland aus. Sollten sie dem nicht nachkommen, werden sie aus dem Ankerzentrum abgeschoben. Dürfen sie bleiben, koordiniert das Ankerzentrum die kommunale Verteilung und organisiert erste Maßnahmen, um die Geflüchteten zu integrieren. Insgesamt sollen in einem Ankerzentrum zwischen 1000 und 1500 Personen untergebracht werden.
Diese Einrichtung gibt es seit August 2018. Dahinter steht die Idee, dass alle zuständigen Behörden, die am Asylprozess beteiligt sind, unter einem Dach arbeiten und kürzere Wege zueinander haben. Dazu gehören neben den Aufnahmeeinrichtungen des Landes, Arbeitsämter, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf), Ausländerbehörden, Jugendämter, Verwaltungsgerichte sowie die Bundesagentur für Arbeit. Wie das Bamf mitteilt, wird bei der Ausgestaltung der Zentren kein starres Konzept verfolgt, sondern die Länder können ihre eigenen Schwerpunkte setzen, je nachdem, was ihnen wichtig ist.
Das Ziel ist, dass Asylverfahren beschleunigt werden und eventuelle Abschiebungen schneller möglich sind. So soll ein Asylbewerber nicht länger als 18 Monate dort bleiben, bis gewiss ist, wie es weitergeht.
Stand jetzt gibt es laut Bamf 14 Ankerzentren oder funktionsgleiche Einrichtungen in Deutschland. Diese liegen in Bayern, Brandenburg, Saarland, Sachsen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern.
Was ist eine Notunterkunft?
Notunterkünfte können für verschiedene Personengruppen ausgelegt sein. Zum einen können Geflüchtete dort kurzfristig untergebracht werden, beispielsweise, wenn von heute auf morgen ein Krieg ausbricht, wie es in der Ukraine der Fall war. Zum anderen gibt es aber auch Notunterkünfte für Katastrophenfälle, wie die Flutkatastophe im Ahrtal und für Obdachlose.
Die Unterkünfte können kurzfristig aufgebaut werden, sind behelfsmäßig mit dem Nötigsten ausgestattet und bieten den Betroffenen eine vorübergehende Bleibe.
Was ist ein Übergangswohnheim?
Auch Übergangswohnheime richten sich an mehrere Personengruppen. Zum einen können dort Geflüchtete untergebracht werden, die nach einer positiven Asylbewerbung durch die Ankerzentren auf die Kommunen aufgeteilt wurden.
Zum anderen richtet sich das Angebot an Wohnungslose. Diesen wird dort Hilfe zur sozialen Eingliederung angeboten. Beispielsweise bei der Diakonie werden individuelle Probleme angegangen, wie Alkohol, Drogen, Arbeitslosigkeit und Schulden. Auch für psychisch kranke Menschen gibt es Übergangswohnheime.
Die Übergangswohnheime sollen für einen längeren Zeitraum genutzt werden, bis die darin untergebrachten Personen in feste Wohnungen ziehen können, um darin selbstständig und eigenverantwortlich zu leben.