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UN-Beschluss: Russland tritt sofort aus Menschenrechtsrat aus

Ukraine-Krieg

Nach UN-Beschluss: Russland tritt aus Menschenrechtsrat aus

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    Russland ist raus: Infolge der Suspendierung durch die UN-Vollversammlung zieht sich Moskau aus dem Menschenrechtsrat zurück.
    Russland ist raus: Infolge der Suspendierung durch die UN-Vollversammlung zieht sich Moskau aus dem Menschenrechtsrat zurück. Foto: John Minchillo/AP, dpa

    Russland hat umgehend auf seinen vorübergehenden Ausschluss aus dem UN-Menschenrechtsrat reagiert und seine Mitgliedschaft in dem Gremium selbst vorzeitig für beendet erklärt. Das Außenministerium teilte mit, diese Entscheidung sei getroffen worden, nachdem die UN-Vollversammlung die Mitgliedschaft am Donnerstagnachmittag ausgesetzt hatte.

    Nach den Berichten über Menschenrechtsverletzungen von russischer Seite im Ukraine-Krieg war das Land von der Vollversammlung zunächst suspendiert worden. Dies wurde aus Moskau als unrechtmäßiger und politisch motivierter Schritt kritisiert. Das Ministerium vermutet hinter dem Beschluss das Ziel, Russland als souveränes UN-Mitglied demonstrativ zu bestrafen dafür, dass es eine unabhängige Innen- und Außenpolitik verfolge.

    Bei der unter anderem von Großbritannien und den USA eingebrachten Resolution in New York hatten die UN-Mitglieder die notwendige Zweidrittelmehrheit zusammenbekommen. 93 Länder stimmten dafür, 24 dagegen, 58 enthielten sich. Allerdings werden die Enthaltungen nicht gezählt.

    Russland raus aus UN-Menschenrechtsrat: Forderung westlicher Länder umgesetzt

    Im nun hinfälligen Resolutionstext heißt es, dass "das Recht auf Mitgliedschaft der Russischen Föderation im Menschenrechtsrat ausgesetzt" werde. Diesen Schritt hatten viele Vertreter westlicher Länder gefordert.

    Auch die führenden westlichen Industriestaaten (G7) um Deutschland hatten vor der Abstimmung in einer Mitteilung für diesen Schritt plädiert: "Wir sind überzeugt, dass es jetzt Zeit dafür ist, die Mitgliedschaft Russlands im Menschenrechtsrat zu suspendieren."

    Durch den Beschluss wäre Russland bis zum Ende seiner Amtszeit offiziell Mitglied des Rates geblieben, hätte aber alle Rechte dieser Mitgliedschaft eingebüßt. Das Land hätte beispielsweise an den Sitzungen des Menschenrechtsrats nicht mehr teilnehmen können, auch nicht als Beobachter.

    Der UN-Menschenrechtsrat ist ein 2006 als Nachfolger der UN-Menschenrechtskommission gegründetes und in Genf angesiedeltes Unterorgan der Vollversammlung. Ihm gehören 47 Mitgliedsstaaten an, die jeweils für drei Jahre gewählt werden. Russland sitzt seit 2020 zum wiederholten Mal im Rat. (mit dpa)

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