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Umfrage
24.03.2023

Soll die Union gegen die Wahlrechtsreform klagen? Deutsche sind zwiegespalten

Foto: Michael Kappeler, dpa

Exklusiv Die geplante Wahlrechtsreform stößt in der Opposition auf Kritik. Die Union hat Verfassungsklage angekündigt. 44 Prozent der Deutschen lehnen den Schritt ab.

Der Bundestag soll kleiner werden, der Ärger bei der Union ist umso größer: 44 Prozent der Deutschen bewerten es als falsch, dass die Union gegen die beschlossene Wahlrechtsreform Verfassungsklage einreichen will. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Civey für unsere Redaktion. Demnach halten fast ebenso viele, nämlich 42 Prozent, den angekündigten Schritt für richtig. Der Rest ist unentschieden.

Geplante Wahlrechtsreform: Das stört CSU und Linke am meisten

Nach jahrelangen Diskussionen hatten die Bundestagsabgeordneten entschieden, dass das deutsche Parlament künftig verkleinert und auf 630 Sitze begrenzt werden soll. Woran sich Union und Linke besonders stören: Überhang- und Ausgleichsmandate sollen komplett wegfallen. Sie entstehen, wenn Parteien durch direkt gewonnene Wahlkreise mehr Sitze im Bundestag erhalten als ihnen durch die Zweitstimme zustünden. Davon hatte in der Vergangenheit häufig die CSU profitiert. Künftig könnten also Politikerinnen und Politiker nicht mehr im Parlament vertreten sein, obwohl sie ihren Wahlkreis gewonnen haben. Zudem soll eine strikte Fünf-Prozent-Hürde gelten. Bisher konnte eine Partei dennoch in den Bundestag einziehen, wenn sie mindestens drei Direktmandate hatte. 2021 war das etwa bei der Linkspartei der Fall.

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Dass die Union vor das Bundesverfassungsgericht ziehen will, finden vor allem die eigenen Wählerinnen und Wähler gut. Zwei Drittel befürworten das Vorhaben. Auf das größte Unverständnis stößt die Ankündigung hingegen in den politischen Lagern von SPD und Grünen.

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Das Meinungsforschungsinstitut Civey zählt für seine repräsentativen Umfragen nur die Stimmen registrierter und verifizierter Internetnutzerinnen und -nutzer, die Daten wie Alter, Wohnort und Geschlecht angegeben haben. Die Stimmen werden nach einem wissenschaftlichen Verfahren gemäß der Zusammensetzung von Deutschlands Bevölkerung gewichtet. Für die Frage „Wie bewerten Sie es, dass die CDU/CSU gegen die Reform des Wahlrechts vor dem Bundesverfassungsgericht klagen will?" wurden im Zeitraum vom 21.3. bis 23.3.2023 die Antworten von 5003 bevölkerungsrepräsentativ ausgewählten Bundesbürgerinnen und Bundesbürgern berücksichtigt. Der statistische Fehler liegt bei 2,5 Prozent.

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Die Diskussion ist geschlossen.

24.03.2023

Es ist zum Erbrechen!
Mir ist schon klar, dass lieber 900 Politiker - statt 600, ein schönes Auskommen mit jenseits der 10.000 € +++ haben möchten.

Aber, wenn wir schon sonst jeden Mist vor aller Welt 30-mal durchkauen - dann sollten unsere "Spitzenleute" in der Lage sein, ein gerechtes Wahlsystem zusammen bringen - bevor die militanten Demokratiegegner in der ganzen Welt, sich krummlachen!

24.03.2023

Ich habe gestern ein Interview mit einem renommierten Staatsrechtler gelesen. Der sagte, eine Klage sei absolut chancenlos.

24.03.2023

Na dann wird es ganz sicher so sein. Völlig sinnlos vor das BVG zu ziehen, wenn Sie ein Interview gelesen haben.

24.03.2023

Die Ansicht eines Staatsrechtlers und ein mögliches Urteil des BVerfG sind 2 Paar Stiefel. Auch die Union hat Juristen - und das werden keine Deppen sein. M.e. sollte man erst mal die Klage, also den Text, UND die Begründung abwarten - vorher ist alles nur Kaffeesatzleserei.

24.03.2023

@ Thomas T.

Ich finde es gut wenn die Union sich an das Verfassungsgericht wendet. Sollte das Verfassungsgericht der Wahlrechtsreform zustimmen wird die Umkehrung der Reform für die Union wohl sehr schwierig.

24.03.2023

Wolfgang B., der Staatsrechtler hat die Argumente der Union seziert und auseinander genommen. Da blieben nur ein paar Gräten übrig. :)
Die Klage ist lediglich politisches Theater, aber das kann Söder bekanntlich am besten.

24.03.2023

Die beschlossene Wahlrechtsreform wurde seit längerem vom Bundesverfassungsgericht angemahnt und der frühere Bundestags-
präsident Schäuble ist mit seinen Reformversuchen immer wieder an CSU und Linkspartei gescheitert. Was soll denn von diesen
beiden Parteien mit ihrer Klage erreicht werden, wenn eben dieses höchste Gericht eine Verkleinerung auf 598 Sitze angemahnt
hatte? Durch diese dringend notwenige Verkleinerung des Bundestags spart der Staat in den nächsten Jahrzehnten viel viel Geld,
das sinnvoll eingesetzt werden kann für die Kindergrundsicherung, für Steuerentlastung für Kleinverdiener und Kleinrentner und
alleinerziehende Frauen, die die riesigen Preissteigerungen am meisten spüren. Der frühere Finanzminister Dr.Theo Waigel ( CSU )
hat jüngst bei Lanz gesagt, dass jetzt den Ärmsten geholfen werden müsse. Ich füge hinzu : und nicht den Besserverdienern und Millionären von der FDP.

24.03.2023

Wo Sie recht haben @Willi D.
da gebe ich Ihnen auch vollkommen recht. Die "Reichen" brauchen bestimmt nicht mehr dazu, deshalb wäre es "absolut richtig" den Bundestag auf diese 598 Abgeordneten "endlich" zu begrenzen, um den "Armen" etwas zurück zu geben!
Da setze ich doch mit viel Freunde und ganz schnell, meine mir immer zugedachte "Schwarze Brille" ab, wenn es der "Allgemeinheit" und nicht einer "Minderheit" zu Gute kommt.

Ich "dummer Volksschüler" habe da schon genügend "Lesematerial" der CSU mit Markus Söder und CDU mit Friedrich Merz, hier mit auf den Weg gegeben, wie man es machen könnte, aber .......???