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Überhang- und Ausgleichsmandate einfach erklärt

Wahlrechtsreform

Was sind Überhang- und Ausgleichsmandate?

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    Nach der Wahl 2021 wurde der Bundestag mit 736 Abgeordneten so groß wie noch nie zuvor.
    Nach der Wahl 2021 wurde der Bundestag mit 736 Abgeordneten so groß wie noch nie zuvor. Foto: Michael Kappeler, dpa

    Das Parlament ist zu groß – darüber herrscht in Berlin weitgehend Einigkeit. Deshalb steht im Bundestag erstmals eine Wahlrechtsreform zur Debatte. Der umstrittene Vorschlag dazu kommt von der Ampel-Koalition. Die Pläne von SPD, Grünen und FDP sollen dafür sorgen, dass der Bundestag nach der nächsten Wahl wieder auf seine Normgröße von 598 Abgeordneten schrumpft. Nach der Wahl 2021 wurde der Bundestag mit 736 Abgeordneten so groß wie noch nie zuvor. Das liegt an den vielen Überhang- und Ausgleichsmandaten.

    Wahlsystem der Bundestagswahl

    299 Abgeordnete werden in den Wahlkreisen direkt gewählt, die gleiche Anzahl zieht über die Landeslisten der Parteien in den Bundestag ein. Letztendlich ziehen aber deutlich mehr Abgeordnete in den Bundestag ein. Das liegt an den Überhang- und Ausgleichsmandaten.

    Was sind Überhangmandate?

    Überhangmandate kommen dann zustande, wenn eine Partei in einem Bundesland mehr Direktmandate erringt, als ihr von den Zweitstimmen her zustehen. Alle direkt gewählten Kandidaten ziehen trotzdem in den Bundestag ein.

    Was sind Ausgleichsmandate?

    Die anfallenden Überhangmandate sollen durch Ausgleichsmandate für die anderen Parteien kompensiert werden. Erhält eine Partei also ein oder mehrere Überhangmandate, dann wird die Gesamtzahl der Sitze im Bundestag so lange erhöht, bis das Größenverhältnis der Fraktionen im Bundestag den Anteil der Zweitstimmen bei der Wahl genau widerspiegelt.

    Wahlrechtsreform: Ampel-Koalition will Überhang- und Ausgleichsmandat streichen

    Der Vorschlag der Ampel-Fraktionen sieht vor, dass die Überhang- und Ausgleichsmandate komplett gestrichen werden. Die Union lehnt das ab, vor allem die CSU, die von dieser Regelung besonders stark profitiert. Stattdessen schlägt sie vor, die Zahl der Wahlkreise von 299 auf 270 zu reduzieren. Damit würde auch die Zahl der Überhang- und Ausgleichsmandate deutlich sinken. Fraktionschef Friedrich Merz (CDU) hat der Ampel-Koalition Gespräche über einen möglichen Kompromiss angeboten.

    Würde der Bundestag kleiner, brächte das eine Kostenersparnis mit sich. Denn die Mandatsträger beschäftigen Mitarbeiter. Büros müssen unterhalten und Reisen bezahlt werden. Im Haushalt 2023 werden für den Bundestag Kosten in Höhe von insgesamt rund 1,14 Milliarden Euro veranschlagt. 2018 waren es 974 Millionen Euro, 2016 lagen die Ausgaben laut Bundesfinanzministerium noch bei rund 857 Millionen Euro. Wie hoch die Einsparungen konkret wären, kann aber bisher nur geschätzt werden. Durch die Rückkehr zur Regelgröße von 598 Abgeordneten würden aber voraussichtlich mehrere hundert Millionen eingespart.

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