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Übergriffe an Silvester: Nach dem Silvester-Chaos bleiben Gesetzesänderungen aus

Übergriffe an Silvester

Nach dem Silvester-Chaos bleiben Gesetzesänderungen aus

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    Viel zu tun: Einsatzkräfte der Feuerwehr bei der Arbeit in der Silvesternacht.
    Viel zu tun: Einsatzkräfte der Feuerwehr bei der Arbeit in der Silvesternacht. Foto: David Young, dpa

    Nach den gewalttätigen Übergriffen auf Einsatzkräfte in der Silvesternacht schließt die Ampel-Regierung Gesetzesänderungen aus. Die 2017 beschlossenen Strafverschärfungen seien ausreichend und müssten nun durchgesetzt werden, hieß es am Montag in Berlin. Ein bundesweites Böllerverbot ist demnach vom Tisch, auch die CDU als größte Oppositionspartei sprach sich dagegen aus. „Das Verhalten von Kriminellen sollte nicht dazu führen, dass auch die vielen friedlich Feiernden deutschlandweit mit einem kollektiven Feuerwerksverbot belegt werden“, sagt der innenpolitische Sprecher der Unions-Bundestagsfraktion, Alexander Throm, unserer Redaktion. 

    Böller-Chaos: Neue Dimension der Gewalt an Silvester in Berlin

    In vielen Städten waren die Feiern zum neuen Jahr ausgeartet. Einsatzkräfte wurden in ihrer Hilfsarbeit durch Angriffe behindert, Fahrzeuge schwer beschädigt. „Diese teils massiven Übergriffe auf Einsätze von Polizei und Feuerwehr und ehrenamtliche Helfer sowie auch auf Journalistinnen und Journalisten in der Silvesternacht verurteilen die Bundesregierung und natürlich auch der Bundeskanzler auf das Schärfste“, sagte Vizeregierungssprecherin Christiane Hoffmann. Die Regierung habe „großes Vertrauen in die Ermittlungsbehörden der Bundesländer“. Hoffmann dankte den Einsatzkräften im Namen der Regierung „ausdrücklich für ihren gefährlichen und mutigen Einsatz in der Silvesternacht“. 

    Der CDU-Abgeordnete Throm schloss sich dem Dank an und lenkte den Blick auf die Hauptstadt, wo es offenkundig die schlimmsten Vorfälle gab. „Das Ausmaß an Gewaltbereitschaft und Zerstörungswut gegen Einsatzkräfte in Berlin hat eine neue Dimension erreicht“, kritisierte er. „Angesichts der Respektlosigkeit gegenüber unseren Einsatzkräften müssen die Straftäter jetzt schnell und konsequent mit harten Strafen belegt werden“, ergänzte Throm und verwies auf die von der unionsgeführten Vorgängerregierung drastisch verschärften Strafvorschriften. 

    Damals wurde etwa der Paragraf 114 des Strafgesetzbuches (Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte) als selbstständiger Straftatbestand mit einer Mindestfreiheitsstrafe von drei Monaten eingeführt. Tätliche Angriffe auf Polizisten, Staatsanwälte, Feldjäger und andere Sicherheitskräfte können seitdem bis zu fünf Jahre Haft nach sich ziehen. Innenministerin Nancy Faeser (SPD) sagte, diese „Strafvorschriften gegen Chaoten und Gewalttäter“ müssten nun „mit aller Konsequenz angewandt und durchgesetzt werden“.

    "Versäumt, umfassende Feuerwerksverbotszonen einzurichten"

    In Berlin war in der Silvesternacht an einigen Orten kein Durchkommen mehr. Rettungsfahrzeuge, Busse und Gebäude wurden gezielt mit Feuerwerksraketen beschossen, Passanten und Einsatzkräfte mit Böllern und Flaschen beworfen. Erst gegen drei Uhr morgens kehrte etwas Ruhe ein. „Der Rot-Rot-Grüne Senat in Berlin hat es versäumt, umfassende Feuerwerksverbotszonen in den einzelnen Stadtteilen einzurichten“, sagte der Abgeordnete Throm und forderte ein Ende der „Laissez-faire-Politik des Senats im Umgang mit kriminalitätsbelasteten Räumen“.

    Eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums erklärte, zu Täterprofilen und Einsatzschwerpunkten lägen noch keine genauen Angaben vor. Zahlen aus früheren Jahren lehren jedoch, dass die Taten zu 70 Prozent von Deutschen über 25 Jahren begangen werden. Die meisten davon waren schon vorher polizeibekannt, jeder Zweite war betrunken. 

    Auf die Frage nach einem Böllerverbot verwies die Sprecherin auf bestehenden Regelungen. Bereits jetzt ist es demnach gesetzlich verboten, in der Nähe von Kirchen, Altenheimen, Kindergärten und Krankenhäusern sowie im Umfeld von besonders brandempfindlichen Anlagen Feuerwerk zu zünden. Darüber hinaus gebe es die Möglichkeit, das Abbrennen von Pyrotechnik lokal zu begrenzen.

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