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Übergangsgeld für Minister: Wie lange & wie viel wird gezahlt?

Bundesministergesetz

Übergangsgeld für Minister: Wie lange und wie viel wird gezahlt?

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    Wenn Bundesminister aus ihrem Amt ausscheiden, bekommen sie Übergangsgeld.
    Wenn Bundesminister aus ihrem Amt ausscheiden, bekommen sie Übergangsgeld. Foto: Jens Wolf, dpa

    Wenn Minister zurücktreten, dann haben sie erstmal keine Geldsorgen. Finanziell abgesichert sind sie nämlich trotzdem, denn Ministerinnen und Minister erhalten ein sogenanntes Übergangsgeld, wenn sie nicht mehr im Amt sind. Aber auch dafür gibt es Bedingungen. Wie lange sie das Geld erhalten und wie viel das Übergangsgeld ausmacht, erfahren Sie hier.

    Was ist das Übergangsgeld?

    Das Übergangsgeld ist in Paragraf 14 des Bundesministergesetzes geregelt und bewilligt allen deutschen Bundesministerinnen und Bundesministern nach ihrem Ausscheiden aus dem Amt eine finanzielle Unterstützung. Das Übergangsgeld erhalten die ehemaligen Minister monatlich im Voraus.

    Wie lange wird das Übergangsgeld ausgezahlt?

    Laut dem Bund der Steuerzahler steht das Übergangsgeld den Bundesministerinnen und Bundesministern bereits nach einem Tag im Amt zu.

    Für jeden Monat ohne Unterbrechung im Amt bekommen die Minister einen Monat Übergangsgeld gutgeschrieben. Nach Ausscheiden steht ihnen das Geld dann für mindestens sechs Monate bis maximal zwei Jahre zu. Dabei spielt es keine Rolle, ob ein Minister zurückgetreten ist oder es einen Wechsel durch eine neue Koalition gab.

    Ab dem zweiten Monat wird das Übergangsgeld mit privaten Einkünften verrechnet, sollte ein Minister also einen anderen Job annehmen, wird das Geld gekürzt.

    Wie viel beträgt das Übergangsgeld für Minister?

    Für die ersten drei Monate erhalten die ausgeschiedenen Minister ihr volles Gehalt in Höhe von 16.815 Euro, danach nur noch die Hälfte. Bundeskanzler verdienen noch etwas mehr als Bundesminister.

    Ein Minister oder eine Ministerin bekommt also für das erste halbe Jahr rund 75.660 Euro. Da das Übergangsgeld - je nach Amtszeit - bis zu zwei Jahre ausbezahlt wird, kann es bis auf etwa 227.000 Euro ansteigen.

    Diese Summe dürfte auch der ehemaligen Verteidigungsministerin Christine Lambrecht (SPD) zustehen, da sie von März 2018 bis Juni 2019 Parlamentarische Staatssekretärin für Finanzen, von Juni 2019 bis Mai 2021 Bundesministerin der Justiz und des Verbraucherschutzes, von Mai bis Dezember 2021 Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie von Dezember 2021 bis Mitte Januar 2023 Bundesverteidigungsministerin war.

    Sollte Christine Lambrecht keinen neuen Beruf ergreifen, bedeutet das für sie: Für die nächsten zwei Jahre bekommt sie ein Übergangsgeld von insgesamt rund 227.000 Euro.

    Steht ehemaligen Ministern auch eine Pension zu?

    Laut Bund der Steuerzahler bekommen Bundesminister, die mindestens vier Jahre im Amt waren, eine Pension von 4660 Euro. Mit jedem weiteren Jahr steigt für Regierungsmitglieder die Pension um weitere 400 Euro im Monat. Maximal kann die monatliche Pension 12.060 Euro betragen.

    Bundesminister haben die gleiche Regelaltersgrenze wie Bundesbeamte. Diese steigt schrittweise auf 67 an. Ehemalige Bundesminister können allerdings unter Umständen schon mit 60 Jahren ihr Ruhegehalt, also ihre Pension, in Anspruch nehmen.

    Im Bundesministergesetz ist geregelt, dass das Übergangsgeld um das Ruhegehalt gemindert wird, sollten beide zusammentreffen.

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