Eine „Revolution im System“ verspricht Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach den Menschen im Land mit seiner Krankenhausreform, deren Umsetzung noch einige Zeit dauern wird. Flankiert wird sie vom Krankenhaustransparenzgesetz, das deutlich schneller Realität werden könnte. Lauterbach will den Gesetzentwurf am Mittwoch vom Kabinett verabschieden lassen, kommende Woche Donnerstag steht bereits die erste Lesung im Bundestag auf dem Plan. Ziel der Reform ist eine Übersicht zur Qualität der Krankenhausbehandlung, die auch Laien verstehen. Welche Leistungen werden erbracht, wie steht es um das Pflegepersonal – solche und ähnliche Fragen können sich Patientinnen und Patienten in Zukunft beantworten lassen, wenn Lauterbach seinen Gesetzentwurf wie geplant durchs Parlament bekommt.
Die Chancen dafür stehen offenbar nicht so ganz schlecht. Denn grundsätzlich begrüßen die einschlägigen Lobbyverbände, die im weiteren Verfahren angehört werden können, den Vorstoß des SPD-Politikers. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung etwa kann einer „klaren Zuordnung von Krankenhäusern zu Versorgungsstufen in Verbindung mit korrespondierenden Leistungsgruppen“ durchaus etwas abgewinnen. Patientinnen und Patienten werde die Entscheidung bei der Wahl des Krankenhauses leichter gemacht. Die KBV übt aber auch scharfe Kritik. Sie fürchtet um den eigenen Einfluss und sieht Deutschland auf dem Weg „in eine unmittelbar staatlich gelenkte, von der Selbstverwaltung entkoppelte Gesundheitsversorgung“.
Kritiker des bestehenden Systems halten entgegen, dass genau diese Selbstverwaltung in Verbindung mit dem föderalen System das deutsche Gesundheitswesen im internationalen Vergleich enorm teuer gemacht und damit an den Abgrund geführt hat.
Karl Lauterbach will eine zentrale Stelle für Krankenhausdatensammlung
Lauterbachs Gesetzentwurf zufolge sollen die notwendigen Daten von den Krankenhäusern selbst an eine zentrale Stelle weitergeleitet werden. Dem Sozialverband Deutschland geht das nicht weit genug. In dem Gesetz seien „wesentliche Ergänzungen unerlässlich, um eine echte Patientenorientierung und eine zielorientierte Ausgestaltung des Gesetzes zu erreichen“, sagte die SoVD-Vorstandsvorsitzende Michaela Engelmeier unserer Redaktion. Ihrer Meinung nach sollen die Kunden ebenfalls ihre Meinung abgeben. „Die Datengrundlage muss auch die Ergebnisse von Patientenbefragungen umfassen und sich nicht nur auf Strukturdaten beschränken“, erklärte Engelmeier. In den Krankenhäusern wäre damit das üblich, was in anderen Branchen schon längst gang und gäbe ist, nur eben für andere Dienstleistungen: Daumen rauf für die gelungene Blinddarm-OP, Daumen runter für die nervenaufreibende Geburt des Kindes.
Lauterbach will die Daten bei dem bisher wohl nur Insidern bekannten Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) zusammenführen. Für Engelmeier ist auch das noch diskussionswürdig. Für sie sollte das Transparenzverzeichnis besser „von Anfang an von einer unabhängigen, staatsfernen und allein dem Patienteninteresse verpflichteten Stelle veröffentlicht werden.“
Mehr Transparenz für Patienten
Aber im Grundsatz ist auch der SoVD für die von Lauterbach geplanten Änderungen. Diese könnten durchaus „die Information und Aufklärung der Patientinnen und Patienten“ verbessern. Mehr Transparenz und leicht verständliche Informationsmöglichkeiten für Patientinnen und Patienten seien die Voraussetzung dafür, um „selbstbestimmt und qualitätsorientiert“ eine Auswahl für die jeweilige Behandlung treffen zu können.
Womit sich der Kreis zur Krankenhausreform schließt. Sollte die sich erheblich in die Länge ziehen oder gar scheitern, würde es an Auswahlmöglichkeiten ohnehin fehlen.