Am 1. September 2024 findet die Landtagswahl in Thüringen statt. Auch Sachsen und Brandenburg wählen im selben Monat einen neuen Landtag. Wahlberechtigte sind an den Wahltagen dazu aufgerufen, Erst- und Zweitstimme abzugeben - entweder an der Wahlurne oder zuvor per Briefwahl.
Aber welche Termine sollte man für die Thüringen-Wahl kennen? Hier finden Sie zusammengefasst, welche Fristen Parteien, politische Vereinigungen, aber auch Wahlberechtigte im Auge behalten sollten.
Landtagswahl Thüringen 2024: Termine und Fristen für Organisation und Parteien
Parteien mussten sich bis spätestens 3. Juni zur Wahl anmelden
Die Landtagswahl des Bundeslands Thüringen findet am 1. September 2024 statt. Die Parteien, die zur Thüringen-Wahl antreten wollten, hatten laut Wahlkalender des Landes Thüringen bis zum 3. Juni um 18 Uhr Zeit, beim Landeswahlleiter eine so genannte Anzeige der Beteiligung an der Wahl einzureichen. Nach Verstreichen dieser Frist ist es nicht mehr möglich, sich als Partei oder politische Vereinigung noch für die Landtagswahl Thüringen aufstellen zu lassen.
Am 21. Juni war dann der letzte Tag, an dem das Land Thüringen feststellen konnte, welche Parteien und politischen Vereinigungen, die sich zur Wahl angezeigt haben, anzuerkennen sind. Danach mussten die anerkannten Parteien ihre Wahlvorschläge bis 27. Juni schriftlich einreichen. Bis zum 5. Juli entschied der Landeswahlausschuss über die Zulassung der Landeslisten und der Wahlkreisvorschläge. Am 11. Juli standen nach Prüfung aller Beschwerden dann die Listen endgültig fest.
Wahltag am 1. September
Die Wahllokale haben am Wahltag, den 1. September, von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Danach werden die Stimmen ausgewählt, und zwar sowohl Stimmen, die am Wahltag abgegeben wurden als auch die Stimmen der Briefwahl. Bereits am Wahlabend kommt eine Mitteilung der vorläufigen Wahlergebnisse. Spätestens am 12. September soll dann das endgültige Wahlergebnis feststehen.
Thüringen-Wahl 2024: Termine und Fristen für Wählerinnen und Wähler
Hauptwohnsitz in Thüringen anmelden - spätester Termin 1. Juni
Natürlich gibt es auch für die Wählerinnen und Wähler wichtige Fristen, die sie beachten sollten. Menschen, die erst kürzlich ins Bundesland Thüringen umgezogen sind, müssen sich bis drei Monate vor der Landtagswahl ummelden. Das schreibt der Landeswahlleiter des Landes Thüringen. Stichtag war also der 1. Juni.
Fristen rund um die Wahlbenachrichtigung
Bis zum 21. Tag vor der Wahl werden die Wahlbenachrichtigungen verschickt. Spätestens am 11. August sollte man also die Benachrichtigung im Briefkasten gehabt haben.
Wer eine solche nicht bekommt, ist in der Regel nicht im Wählerverzeichnis eingetragen und sollte schnell tätig werden. Bis zum 16. Tag vor der Wahl, also bis zum 16. August, hatten Wähler Zeit, bei der zuständigen Gemeindebehörde Einsicht in das Wählerverzeichnis zu nehmen und zu überprüfen, ob man als Wahlberechtigter eingetragen ist. Ist man eingetragen, kann man auch ohne Vorlage der Wahlbenachrichtigung im Wahllokal wählen. Man muss dann lediglich den Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
Ist man nicht im Wählerverzeichnis eingetragen, obwohl man glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss man Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen. Die Wahlberechtigung wird dann geprüft. Erfüllt er die notwendigen Voraussetzungen, wird der Antragsteller ins Wählerverzeichnis aufgenommen und erhält eine Wahlbenachrichtigung. Das geschieht bis 10 Tage vor der Wahl. Spätestens am 22. August musste die Gemeinde also entscheiden, ob man wahlberechtigt ist und dies mitteilen.
Wahlberechtigt ist man in der Regel dann, wenn man seit mindestens drei Monaten im Bundesland Thüringen lebt, die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt und mindestens 18 Jahre als ist.
Übrigens: Die ersten Umfrage-Ergebnisse für die Landtagswahl in Thüringen lassen bereits erahnen, welche Kandidaten und Parteien bei den Wählern gut abschneiden.