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Terrorismus: Verfassungsschutz: Bedrohung durch IS nicht unterschätzen

Terrorismus

Verfassungsschutz: Bedrohung durch IS nicht unterschätzen

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    Obwohl der IS in Syrien und im Irak als weitestgehend besiegt gelte, sei die Gesamtorganisation noch lange nicht zerschlagen, sagt der Verfassungsschutz-Präsident (Archivbild).
    Obwohl der IS in Syrien und im Irak als weitestgehend besiegt gelte, sei die Gesamtorganisation noch lange nicht zerschlagen, sagt der Verfassungsschutz-Präsident (Archivbild). Foto: Uncredited/AP, dpa

    Der Ableger des Terrornetzwerks Islamischer Staat (IS) in Afghanistan beschäftigt zunehmend auch den Verfassungsschutz. "Das Erstarken dieser Gruppe in

    Obwohl der IS in Syrien und im Irak als weitestgehend besiegt gelte, sei die Gesamtorganisation noch lange nicht zerschlagen. "Unter den verschiedenen Ablegern des IS sticht besonders der "Islamische Staat Provinz Khorasan", kurz ISPK, hervor."

    Deutsche Sicherheitsbehörden wachsam

    Diese Gruppe befinde sich in Afghanistan im bewaffneten Konflikt mit den Taliban, schaue aber auch "in Richtung Europa", betonte Haldenwang. Um seinen Führungsanspruch innerhalb des Terrornetzwerks zu unterstreichen, setze ISPK auf Anschläge gegen "Ungläubige" im Westen.

    Dass dabei auch Deutschland im Zielspektrum der Gruppe stehe, zeige der Fall der zwei Jugendlichen, gegen die der Generalbundesanwalt vor einigen Wochen Anklage wegen Mitgliedschaft, beziehungsweise Unterstützung einer terroristischen Vereinigung erhoben hatte. Generalbundesanwalt Peter Frank hatte im März erklärt, regionale IS-Ableger "allen voran der sogenannte Islamische Staat Provinz Khorasan", bereiteten ihm große Sorgen.

    Die Sicherheitsbehörden in Deutschland seien wachsam und hätten angesichts der unverändert hohen Bedrohungslage durch den islamistischen Terrorismus "alle möglichen Szenarien im Blick", sagte Haldenwang der dpa. Zu diesen

    Derzeit Prozess in Hamburg

    Dass sich Anhänger von ISPK nicht nur lokal vor Ort und innerhalb der Angehörigen einer bestimmten Exil-Gemeinde vernetzten, zeigt auch das Verfahren vor dem Staatsschutzsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Hamburg. Angeklagt sind hier ein 16-jähriger Deutsch-Kosovare aus Nordrhein-Westfalen und ein 18-jähriger russischer Staatsbürger, der mit seiner Familie als Kleinkind nach Deutschland gekommen war und in Bremerhaven ansässig ist. Die beiden Jugendlichen sitzen in Untersuchungshaft.

    (dpa)

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