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Tat im Spessart: Ehefrau getötet - 40-Jähriger wegen Totschlags verurteilt

Tat im Spessart

Ehefrau getötet - 40-Jähriger wegen Totschlags verurteilt

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    Das Landgericht Hanau hat das Urteil gegen einen Mann verkündet, der seine schlafende Ehefrau getötet haben soll. (Symbolbild)
    Das Landgericht Hanau hat das Urteil gegen einen Mann verkündet, der seine schlafende Ehefrau getötet haben soll. (Symbolbild) Foto: Michael Bauer/dpa

    Weil er seine Ehefrau mit einem Küchenmesser sowie einem Stein getötet hat, ist ein Mann vom Landgericht Hanau wegen Totschlags im Affekt zu einer Freiheitsstrafe von neun Jahren verurteilt worden. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der 40-Jährige die Frau im Juni 2023 getötet hat.

    Der Angeklagte hatte die Tat vor der Schwurgerichtskammer eingeräumt und angegeben, er habe sich danach selbst das Leben nehmen wollen. Das Motiv soll Eifersucht gewesen sein. Der Mann habe eine angebliche Affäre seiner Frau mit einem Nachbarn nicht weiter hinnehmen wollen und sei verzweifelt gewesen, stellte die Kammer fest.

    Der aus Afghanistan stammende Angeklagte soll in einer Flüchtlingsunterkunft in Steinau im Main-Kinzig-Kreis mit einem 16 Zentimeter langen Küchenmesser in das Schlafzimmer gegangen sein und habe sich demonstrativ selbst töten wollen, so die Richter. Die Frau habe ihm jedoch das Messer zunächst abgenommen.

    Kinder schliefen im Nebenraum

    Der 40-Jährige gab an, seine Frau habe ihn beleidigt und gedemütigt. Dann habe er zu einem Stein gegriffen und habe seine acht Jahre jüngere Frau im Affekt angegriffen.

    Das Opfer ist nach Feststellung des Gerichts durch zahlreiche Stichwunden in Brust und Rücken sowie Schläge gegen den Kopf so schwer verletzt worden, dass es noch am Tatort starb.

    Die drei Kinder des Paares im Alter zwischen 8 und 13 Jahren hatten in einem Nebenraum geschlafen. Der 40-Jährige war noch am Tatort von der Polizei festgenommen worden. Er habe dabei keinen Widerstand geleistet.

    Urteil noch nicht rechtskräftig

    Die Staatsanwaltschaft, die zunächst davon ausgegangen war, dass der 40-Jährige seine Frau im Schlaf angegriffen und aus niedrigen Beweggründen gehandelt habe, rückte von diesem Tatvorwurf ab, sah aber dennoch einen Angriff auf die arg- und wehrlose Frau und hatte wegen Mordes eine lebenslange Freiheitsstrafe beantragt.

    Die beiden Verteidiger hatten dagegen auf eine Verurteilung wegen Totschlags in einem minderschweren Fall für eine Haftstrafe unter sieben Jahren plädiert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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