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Suizidhilfe: Bekommt Deutschland eine liberale Regelung der Sterbehilfe?

Suizidhilfe

Bekommt Deutschland eine liberale Regelung der Sterbehilfe?

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    Wie in Deutschland ist in Frankreich die aktive Sterbehilfe, also einem Menschen ein tödlich wirkendes Mittel zu verabreichen, verboten.
    Wie in Deutschland ist in Frankreich die aktive Sterbehilfe, also einem Menschen ein tödlich wirkendes Mittel zu verabreichen, verboten. Foto: Sebastian Kahnert, dpa (Symbolbild)

    Es gibt Menschen, die wünschen sich nichts sehnlicher, als zu sterben. Weil sie todkrank sind. Doch wer ihnen beim Sterben hilft, kann sich strafbar machen. Das soll sich ändern. Fraktionsübergreifend hat sich eine Gruppe von Abgeordneten zusammengetan und einen Gesetzentwurf zur Sterbehilfe vorbereitet. Sie sind spät dran, schon vor drei Jahren hatte das Bundesverfassungsgericht die bestehenden Paragrafen für grundgesetzwidrig erklärt. 

    Parteiübergreifendes Bündnis für die assistierte Sterbehilfe

    Im Kern wollen diese Abgeordneten den Leidenden ihren Sterbewunsch ermöglichen. Nach umfassender ärztlicher Beratung sollen sie eine Bescheinigung zur Einnahme tödlicher Medikamente bekommen. Angeführt wird die Gruppe von den Politikerinnen Katrin Helling-Plahr (FDP) und Renate Künast (Grüne). Dabei sind weitere Parlamentarier von SPD und Linke. Die Gruppe setzt sich für eine liberale Ausrichtung der Sterbehilfe außerhalb des Strafrechts ein. Auf einer Pressekonferenz in Berlin traten die ehemals getrennten Lager nun mit einem gemeinsamen Entwurf an, um die "autonome Selbstbestimmung" zu stärken, wie Renate Künast es formulierte.

    Ziel der Interessengemeinschaft ist es, "selbstbestimmte Entscheidungen" zum Sterben "ohne Bevormundung" anzubieten, sagte Helling-Plahr. Voraussetzung für die Sterbehilfe, auf die alle volljährigen Menschen ein Recht haben sollen, ist eine umfangreiche Vorabberatung. Diese soll von gezielt dafür geschulten Ärztinnen und Ärzten durchgeführt werden. Daran anschließend ist eine dreiwöchige Bedenkzeit vorgesehen, vor der die Patientin oder der Patient das Mittel nicht erhalten darf. Höchstens darf diese Bedenkzeit zwölf Wochen betragen. Der Entwurf soll ein "umfangreiches Beratungsangebot und einen sicheren Zugang zu Medikamenten ermöglichen", sagte Renate Künast und betonte, dass die Beratungen auch das Aufzeigen von Alternativen zum Suizid beinhalten sollen.

    Das reguläre Verfahren soll durch ein Härtefallverfahren besonders für Todkranke ergänzt werden. Dieses greift, wenn ein "existenzieller Leidenszustand" ohne Aussicht auf Besserung vorherrscht, etwa bei schmerzhaften, nicht mehr heilbaren Krankheiten. In solchen Fällen sieht der Entwurf keine Wartezeit mehr vor, allerdings müssen dann zwei Ärztinnen oder Ärzte dem Ansinnen nach Sterbehilfe zustimmen.

    Nach Gerichtsurteil: assistierte Sterbehilfe als Grauzone

    Der Debatte voraus ging ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Februar 2020. Dieses legt fest, dass das bis dahin geltende Verbot, die Selbsttötung "geschäftsmäßig zu fördern", in Deutschland verfassungswidrig ist und die Sterbehilfe dadurch grundsätzlich wieder straffrei möglich wurde. Drei Jahre später gibt es jedoch noch immer kein Nachfolgegesetz, weshalb die assistierte Sterbehilfe derzeit in einer rechtlichen Grauzone stattfindet. Versuche einer Neuregelung gab es bereits, Mehrheiten für einen Vorschlag fanden sich jedoch nie. Das könnte sich nun ändern. 2021 haben Sterbehilfeorganisationen in Deutschland laut der "Gesellschaft für Humanes Sterben", "Dignitas Deutschland" und "Sterbehilfe Deutschland" in etwa 350 Fällen Suizide begleitet oder dabei vermittelt.

    In der Debatte geht es um die Beihilfe zum Suizid, also die Hilfe bei der Selbsttötung. Das kann etwa die Beschaffung oder Bereitstellung eines tödlichen Mittels sein. Entscheidend für die assistierte Sterbehilfe ist, dass die Patientin oder der Patient das Mittel selbst einnimmt. Die aktive Sterbehilfe ist in Deutschland verboten.

    Der Gesetzentwurf zur Sterbehilfe hat Konkurrenz

    Neben dem neuen Bündnis um Helling-Plahr und Künast gibt es noch einen weiteren Vorschlag zur Neuregelung der assistierten Sterbehilfe. Eine Parlamentariergruppe rund um den SPD-Politiker Lars Castellucci verfolgt einen deutlich restriktiveren Ansatz. Darin soll die sogenannte geschäftsmäßige Suizidassistenz erneut im Strafrecht verboten werden. Das war bereits im vorherigen Gesetz festgelegt, welches das Bundesverfassungsgericht kippte. Ausnahmen zur Beihilfe sehen Castellucci und seine Mitstreiterinnen und Mitstreiter nur in Einzelfällen und unter hohen Auflagen vor.

    Diese Konkurrenz dürfte auch der Grund für den Zusammenschluss der Lager um Helling-Plahr und Künast sein. Denn: Wie das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) berichtet, wurde der Castellucci-Entwurf bereits von 111 Abgeordneten unterzeichnet. Die beiden liberaleren Entwürfe dagegen hatten lediglich 69 beziehungsweise 45 Mitglieder des Bundestages unterschrieben. Hinter dem gemeinsamen Entwurf steht also der Versuch, in der bevorstehenden Debatte im Bundestag eine liberale Mehrheit für die Neuregelung der Sterbehilfe zu bekommen.

    Anfang Juli soll der Gesetzentwurf erstmals ins Parlament kommen. Dabei wird wohl der Fraktionszwang aufgehoben. Welcher der zwei verbleibenden Pläne eine Mehrheit bekommt, ist völlig offen. Die Gruppe um Helling-Plahr und Künast wirbt nun für Unterstützung. Dem Vielparteienbündnis ist bislang niemand aus der Unionsfraktion beigetreten.

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