Die AfD-Fraktion zieht im Streit um den Zugang zu einem Tunnel am Landtag vor den Verfassungsgerichtshof. Die AfD sehe sich in ihrem Recht auf Ausübung des freien Mandats verletzt, weil sie seit geraumer Zeit nicht mehr den unterirdischen Tunnel nutzen darf, teilte das Verfassungsgericht mit.
Der Tunnel führt unter einer vielspurigen Straße hindurch vom Haus des Landtags zum Haus der Abgeordneten, wo die Bibliothek des Landtags sitzt und die Fraktionen von Grünen und CDU ihre Büros haben.
Sicherheitsbestimmungen nach Jagdmesser-Fund geändert
Früher durften alle Abgeordneten den Tunnel beschreiten. Die AfD-Politiker nutzten den Tunnel häufig, um sich den Weg über die Straße zu sparen und zu ihren Fraktionsräumlichkeiten in der Urbanstraße zu gelangen. Nachdem im Landtagsbüro eines AfD-Politikers ein Jagdmesser und Munition gefunden worden waren, hatte das Landtagspräsidium aber die Sicherheitsbestimmungen des ganzen Hauses geändert. Nun darf nur noch durch den Tunnel, wer auch im Haus der Abgeordneten arbeitet - also Grüne und CDU.
Die Ermittlungen gegen den AfD-Parlamentarier wurden mittlerweile eingestellt.
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