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Strafzölle auf E-Autos aus China: EU fällt Entscheidung

China

EU führt vorläufige Strafzölle auf E-Autos aus China ein

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    Eine Luftaufnahme zeigt chinesische Autos mit Hybrid- oder Elektroantrieb für den Export in einem Terminal des Hafens Taicang in der ostchinesischen Provinz Jiangsu.
    Eine Luftaufnahme zeigt chinesische Autos mit Hybrid- oder Elektroantrieb für den Export in einem Terminal des Hafens Taicang in der ostchinesischen Provinz Jiangsu. Foto: XinHua, dpa

    Wie aus dem EU-Amtsblatt hervorgeht, führt die EU am Freitag vorläufige Strafzölle auf den Import von Elektroautos aus China ein. Die Strafzölle treffen unter anderem das Unternehmen BYD, das derzeit im großen Stil die Fußball-Europameisterschaft sponsert. Die Entscheidung ist das Ergebnis einer Untersuchung der EU-Kommission. Diese ergab, dass die gesamte Wertschöpfungskette für Elektroautos in China stark subventioniert wird und durch die Einfuhren chinesischer E-Autos eine klar voraussehbare und unmittelbar bevorstehende Schädigung der Industrie in der EU droht. Chinesische Autos sind den Kommissionsangaben zufolge normalerweise rund 20 Prozent günstiger als Modelle, die in der EU hergestellt wurden.

    Strafzölle auf E-Autos aus China 17,4 bis 37,6 Prozent hoch

    Für den Hersteller BYD steht konkret ein vorläufiger Strafzoll von 17,4 Prozent im Raum, für Geely 19,9 Prozent und für SAIC 37,6 Prozent. Geely produziert unter anderem die elektrischen Smart-Modelle #1 und #3 sowie den Volvo EX30. SAIC baut den in Deutschland populären MG4, der in den Zulassungsstatistiken aus Flensburg im Mai unter den E-Autos knapp hinter dem VW ID.3 auf dem zweiten Platz landete. Für andere Hersteller sieht die EU 20,8 Prozent vor. Firmen, die bei der Untersuchung nicht kooperiert hatten, müsse 37,6 Prozent Strafzoll bezahlen.

    Endgültig sollen die Strafzölle innerhalb von vier Monaten eingeführt werden – sollte China nicht noch überraschende Zugeständnisse machen. Solange müssen die Zölle noch nicht gezahlt werden, sondern nur Sicherheitsleistungen für sie hinterlegt werden.

    Deutsche Firmen könnten von Strafzöllen auf E-Autos aus China betroffen sein

    Das Vorgehen der EU-Kommission sorgt in Deutschland für Sorgen, weil etwa Vergeltungsmaßnahmen befürchtet werden, die vor allem deutsche Autohersteller treffen könnten. Im Jahr 2023 war China für Autos aus Deutschland der drittgrößte Exportmarkt nach den USA und dem Vereinigten Königreich. Deutsche Firmen könnten zudem auch direkt von den EU-Maßnahmen betroffen sein, denn teilweise produzieren sie selbst in China für den Export.

    Der Verband der Automobilindustrie warnte im Hinblick auf mögliche Vergeltungsmaßnahmen Chinas zuletzt: Sollte China seinerseits Einfuhrzölle auf Fahrzeuge mit einem Motor von mehr als 2,5 Litern Hubraum einführen, würde dies die Branche hart treffen. Im Jahr 2023 sei etwa ein Drittel der aus Deutschland nach China exportierten Fahrzeuge in diese Größenordnung gefallen. Deutschland habe kein Interesse daran, „dass es einen Wettlauf von Zöllen gibt und die Märkte dadurch fragmentiert werden“, sagte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) kürzlich.

    Strafzölle auf E-Autos aus China: Gespräche dauern an

    Zuletzt gab es unter anderem Gespräche zwischen dem chinesischen Handelsminister Wang Wentao und EU-Handelskommissar Valdis Dombrovskis. Dabei ist allerdings noch völlig offen, ob sie zur Beilegung des Handelskonflikts führen. Die EU-Kommission betont immer wieder, dass ein Verhandlungsergebnis den Einfluss schädlicher Subventionierungen eliminieren müsse. In den kommenden Wochen sollen die Gespräche zwischen Brüssel und Peking fortgesetzt werden.

    Ist die EU-Kommission der Meinung, dass China sich nicht ausreichend bewegt, kann sie in den nächsten vier Monaten einen Vorschlag zur Einführung endgültiger Strafzölle vorlegen. Dann könnten die EU-Staaten die vorgeschlagenen Zölle nur stoppen, wenn sich eine sogenannte qualifizierte Mehrheit gegen den Vorschlag ausspricht. In der Regel bedeutet qualifizierte Mehrheit, dass mindestens 15 EU-Staaten zustimmen müssen, die zusammen mindestens 65 Prozent der Gesamtbevölkerung der Union ausmachen. Kommt weder für noch gegen den Vorschlag eine qualifizierte Mehrheit zustande, kann die Kommission ihn entweder annehmen oder eine neue, geänderte Version vorlegen. (mit dpa)

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    1 Kommentar
    Robert Miehle-Huang

    Wenn daraus mal kein Bumerang wird. Die Chinesen verstehen das Lingchi meisterhaft…

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