Noch steht die Große Koalition nicht – mit dem Protokoll ihrer Sondierungsgespräche allerdings haben Union und SPD bereits angedeutet, wo sie die Bürger entlasten wollen und in welchem Rahmen. Neben einem teilweisen Abbau des Solidaritätszuschlages und einem höheren Kindergeld bzw. Kinderfreibetrag gehören dazu auch die Reduzierung der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung um 0,3 Prozentpunkte und die paritätische Finanzierung in der gesetzlichen Krankenversicherung, die Arbeitnehmer etwas entlastet.
Ein Blick auf unsere Tabelle zeigt, dass sich die Summen in vielen Fällen in überschaubaren Grenzen halten. Der Bund der Steuerzahler ist bei seinen Rechenmodellen davon ausgegangen, dass das Kindergeld bis zum Jahr 2021 um 25 Euro pro Kind und Monat angehoben wird und Spitzenverdiener auch in Zukunft den Soli bezahlen müssen.
Warum Durchschnittsverdiener besser wegkommen
Ein lediger und kinderloser Arbeitnehmer mit 40.000 Euro brutto im Jahr hätte dann jeden Monat 50 Euro mehr netto zur Verfügung – oder, anders gerechnet, 1,5 Prozent seines Bruttoverdienstes.
Sein Chef dagegen, der vielleicht 150.000 Euro brutto verdient, würde nur um etwas mehr als 30 Euro im Monat entlastet – das sind bei ihm umgerechnet nicht einmal 0,3 Prozent seines Bruttogehaltes. Bei einer Familie mit zwei Kindern und einem Elternteil als Alleinverdiener kämen im ersten Fall 795 Euro an jährlicher Entlastung heraus und beim Spitzenverdiener immerhin 1645 Euro. Hier machen sich vor allem die höheren Kinderfreibeträge bemerkbar, von denen höhere Einkommen naturgemäß stärker profitieren.
Zahlen mit Vorsicht zu genießen
Noch sind diese Zahlen allerdings mit Vorsicht zu genießen, da Union und SPD weder genau festgelegt haben, wo und wie genau sie die Einkommensgrenzen beim Abbau des Solidaritätszuschlages ziehen, noch mit welchem Beitragssatz sie in der Krankenversicherung kalkulieren.
Etwas klarer ist die Lage bei der Mütterrente, bei der die CSU in den Sondierungsgesprächen eine kleine Verbesserung durchgesetzt hat. Den rund 2,8 Millionen Rentnerinnen, die vor dem Jahr 1992 mindestens drei Kinder zur Welt gebracht haben, rechnet die Rentenkasse bald ein zusätzliches Erziehungsjahr an. Sie können damit vom kommenden Jahr an mit einer Erhöhung ihrer Renten um rund 30 Euro pro Kind und Monat rechnen.
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