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Steuern: Was sich durch die Rentenerhöhung für Senioren ändert

Steuern

Was sich durch die Rentenerhöhung für Senioren ändert

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    In diesem Jahr steigen die Renten deutlich an. Das hat Folgen: Mehr Rentner müssen ihre Bezüge versteuern.
    In diesem Jahr steigen die Renten deutlich an. Das hat Folgen: Mehr Rentner müssen ihre Bezüge versteuern. Foto: Patrick Pleul, dpa

    Bevor zumindest einem Teil der rund 21 Millionen Rentner im kommenden Jahr eine Nullrunde drohen könnte, gingen in diesem Jahr die Altersbezüge noch einmal kräftig nach oben: In den westdeutschen Bundesländern stiegen die Renten zum 1. Juli um 3,45 Prozent, in Ostdeutschland gibt es sogar ein Plus von 4,20 Prozent. Die sogenannte Standardrente steigt damit auf 1538,55 Euro im Westen sowie auf 1495,35 Euro im Osten. Dies bedeutet aber auch, dass mehr Rentner künftig eine Steuererklärung abgeben müssen.

    Sind Renten steuerpflichtig?

    Renten werden seit 15 Jahren stärker der Steuer unterworfen, um die ungleiche Behandlung von Pensionen und Renten zu beenden. Grundlage war ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2002. Die damalige rot-grüne Koalition beschloss daraufhin, die Besteuerung der Renten zwischen 2005 und 2040 in kleinen Schritten umzubauen. Wer 2020 in den Ruhestand gehen will, muss der Deutschen Rentenversicherung zufolge auf 80 Prozent seiner Altersbezüge Einkommenssteuer zahlen. Im Jahr 2040 beträgt die Besteuerung 100 Prozent. Rentner und Pensionäre in Deutschland haben im Jahr 2019 insgesamt 40,82 Milliarden Euro Einkommensteuer bezahlt – mehr als doppelt so viel wie vor zehn Jahren.

    Wer muss als Rentner eine Steuererklärung abgeben?

    Allein die Rentenerhöhung im Juli 2020 führt vermutlich dazu, dass viele Rentner steuerpflichtig werden. Laut Schätzungen der Deutschen Rentenversicherung müssen 51.000 Rentner in diesem Jahr erstmals eine Steuererklärung abgeben. Die Zahl der steuerpflichtigen Rentner steigt kontinuierlich. Das liegt daran, dass für jeden neuen Rentnerjahrgang ein immer höherer Anteil der gesetzlichen Rente zu versteuern ist. Wer 2020 in Rente geht, muss 80 Prozent seiner Rente versteuern. Wer im nächsten Jahr in Rente geht, für den sind es 81 Prozent. Das gilt aber nur für den ursprünglichen Rentenbetrag. Der steuerfreie Anteil wird quasi für das restliche Leben festgeschrieben. Künftige Rentenerhöhungen (ab dem zweiten Jahr nach Rentenbeginn) sind zu 100 Prozent steuerpflichtig.

    Wie wirken sich Rentenerhöhungen auf die Steuer aus?

    Rentenerhöhungen werden dem steuerpflichtigen Teil der Rente zugeschlagen. Daher können Rentner, die aktuell noch keine Steuererklärung abgeben müssen, später in den Bereich rutschen, in dem sich das ändert. Das große Problem an der Sache: „Viele Rentner wissen überhaupt nicht, dass sie eine Steuererklärung abgeben müssen. Kommt dann Post vom Finanzamt, ist das Entsetzen oft groß“, sagt Nicole Gerner, Beratungsstellenleiterin beim Lohn- und Einkommensteuer Hilfe-Ring in Würzburg.

    Welcher Teil der Rente ist steuerfrei?

    Wie groß der steuerfreie Anteil ihrer Einkünfte ist, hängt vom Jahr des Renteneintritts ab. Nicole Gerner nennt ein Beispiel: „Sind Sie bis einschließlich 2005 in Rente gegangen, steht Ihnen ein steuerfreier Anteil von 50 Prozent zu. Mit jedem Jahr, das Sie später in Rente gegangen sind, sinkt dieser Prozentsatz.“ Wer 2018 erstmals Rente bezogen hat, bekommt nur noch 24 Prozent als steuerfreien Teil angerechnet. Bis 2040 wird der steuerfreie Anteil schrittweise bis auf null abgesenkt.

    Gibt es auch steuerfreie Renten?

    Einige Renten sind komplett von der Steuerpflicht befreit. Das sind unter anderem Zahlungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung, Berufsgenossenschaftsrenten, aber auch Kriegs-, Wehrdienst und Zivildienstrenten und Renten für Schwerbeschädigte. „Die Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung werden nie besteuert – es spielt dabei keine Rolle, ob es sich um einmalige Auszahlungen, um monatliche Rentenzahlungen oder um Ausgleichszahlungen für verminderten Lohn aufgrund einer Berufskrankheit handelt“, erklärt Gerner vom Lohnsteuerhilfeverein. Die Steuerfreiheit liegt ebenfalls vor, wenn ein Hinterbliebener die Zahlung erhält, zum Beispiel als Halbwaisenrente.

    Wie hoch ist der Grundfreibetrag für Rentner?

    Er liegt 2020 bei 9408 Euro pro Jahr für Alleinstehende und 18.816 Euro für Ehepaare. „Wenn ein Rentner noch weitere Einkünfte hat, kann schnell eine Steuerzahlung anstehen“, sagt Nicole Gerner. „Das kann der Fall sein, wenn Zinsen oder Vermietungseinkünfte vorliegen. Ebenso wenn bei Ehepaaren ein Partner bereits Rente bezieht und der andere noch arbeitet.“

    Welche Steuervorteile gibt es für Rentner?

    Genau wie Arbeitnehmer können auch Rentner ihr zu versteuerndes Einkommen senken, etwa mit Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen. Das sind laut Gerner unter anderem Zuzahlungen für Arztbesuche, Medikamente, Brillen und Hörgeräte, Pauschbeträge für Behinderungen und Spenden. Außerdem kann für Pflegedienstleistungen, Handwerker- und andere Dienstleistungen im Haushalt eine Steuerermäßigung gewährt werden. Der Pauschbetrag für Werbungskosten in Höhe von 102 Euro wird dagegen immer in voller Höhe gewährt.

    Wie erfährt das Finanzamt davon, dass ich eine Steuererklärung abgeben muss?

    Die Finanzämter erhalten seit 2009 jährlich alle Daten über die Rentenzahlungen. Mit diesen Informationen können die Finanzämter prüfen, ob die Rentner eine Steuererklärung abgeben müssen. „Rentner, die keine Steuererklärung eingereicht haben, obwohl sie dazu verpflichtet waren, werden vom Finanzamt angeschrieben“, sagt Nicole Gerner.

    Was passiert, wenn trotz Abgabepflicht keine Steuererklärung eingereicht wird?

    „Dann kann das Finanzamt zu Steuernachzahlungen auffordern und schätzen“, sagt Steuer-Expertin Nicole Gerner. „Und es werden – je nach Höhe der Nachzahlungen – eventuell Zwangsgelder und Verspätungszuschläge verhängt.“ Steuernachzahlungen werden mit sechs Prozent jährlich verzinst.

    Wo sich Rentner beraten lassen können?

    Der Lohnsteuerhilfeverein Steuerring verfügt über mehr als 1000 Beratungsstellen in ganz Deutschland. Im Rahmen einer Mitgliedschaft werden dort auch Rentner und Pensionäre in allen Steuerangelegenheiten beraten. Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Vereins oder unter der kostenlosen Rufnummer 0800-9784800. Weitere Lohnsteuerhilfevereine sind unter anderem Hilo „Hilfe in Lohnsteuerfragen“, die Lohnsteuerhilfe Bayern (Lohi) oder die Vereinigte Lohnsteuerhilfe.

    Welche Informationsmöglichkeiten gibt es sonst?

    Viele Betroffene verschenken jedes Jahr Geld, das sie sich mit einer Steuererklärung vom Finanzamt einfach zurückholen könnten. Der neu aufgelegte Ratgeber der Verbraucherzentralen „Steuererklärung für Rentner und Pensionäre“ hilft, Freibeträge sowie das zu versteuernde Einkommen zu berechnen. Der Ratgeber kostet 14,90 Euro, als E-Book 11,99 Euro unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de. „Versicherte und Rentner: Informationen zum Steuerrecht“, heißt eine Broschüre, die man kostenlos bei der Deutschen Rentenversicherung bestellen kann. Bestellbar ist sie unter www.deutsche-rentenversicherung. de. Der Bund der Steuerzahler hat die Broschüre „Steuererklärung für Senioren“ herausgebracht. Die Broschüre kann kostenfrei bestellt werden unter der Hotline 089/ 126008-98 unter Angabe des Stichworts „Steuererklärung für Senioren“ und der Zustellanschrift.

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