Teile der Opposition wollten noch einen Aufschub erreichen, doch nun steht das Thema an diesem Donnerstag auf der Tagesordnung und der Bundestag vor einer seiner schwersten Entscheidungen: Die Neuregelung der Suizidhilfe. Dabei geht es um die geschäftsmäßige Sterbehilfe, deren Verbot das Bundesverfassungsgericht 2020 für verfassungswidrig erklärt und eine Neuregelung gefordert hatte. Nicht betroffen ist die passive Sterbehilfe, bei der etwa auf lebensverlängernde Behandlungsmaßnahmen verzichtet werden kann.
Wenn es um Fragen der Ethik, um Gewissensfragen geht, wird der sogenannte Fraktionszwang oft aufgehoben, so auch bei der Entscheidung über die Reform der Sterbehilfe. Die Abgeordneten stimmen frei von etwaigen Vorgaben über zwei Gesetzentwürfe ab, die von fraktionsübergreifenden Gruppen verfasst wurden. Noch zeichnet sich für keinen der beiden Anträge eine Mehrheit ab. Fallen beide durch, bleibt es nach Angaben des Bundestages zunächst bei dem Rechtsrahmen, den das Bundesverfassungsgericht mit seiner Entscheidung vor drei Jahren vorgegeben hat.
Bundestag stimmt über Sterbehilfe ab – das Thema ist hoch sensibel
Organspende, Ehe für alle, Schwangerschaftsabbrüche – im Parlament geht es immer wieder um sensible Lebensbereiche. Das Spannungsfeld bei der Sterbehilfe fasste Diakonie-Präsident Ulrich Lilie so zusammen: "Bei einer gesetzlichen Regelung des assistierten Suizids sollten Selbstbestimmung und Lebensschutz gut ausbalanciert werden." Menschen mit Suizidwünschen müssten ernst genommen und angenommen werden. "Andererseits darf eine gesetzliche Regelung nicht – auch nicht unbeabsichtigt – durch legalisierte Verfahren zu einer Normalisierung des assistierten Suizids führen", sagte Lilie unserer Redaktion.
Von zunächst drei Anträgen zum Thema wurden zwei zusammengelegt, sie stehen am Donnerstag ab 9 Uhr zur Debatte. Die Gesetzentwürfe um die Abgeordneten Katrin Helling-Plahr (FDP) und Renate Künast (Grüne) einerseits und den SPD-Politiker Lars Castellucci andererseits wollen erreichen, dass Suizidwillige unter anderem über Änderungen im Betäubungsmittelgesetz Zugang zu tödlich wirkenden Medikamenten erhalten können. Beide Anträge sehen nach Angaben des Bundestages zudem eine Regulierung der Werbung für Hilfe zur Selbsttötung vor. Während sich die beiden Gruppen soweit einig sind, unterscheiden sie sich in dem Weg dorthin.
Diakonie und mehrere Parlamentarier wollen Aufschub – doch nun wird abgestimmt
Der Castellucci-Entwurf will das Strafgesetzbuch entsprechend ändern: Die geschäftsmäßige Hilfe zur Selbsttötung soll grundsätzlich unter Strafe gestellt werden, gleichzeitig sind Ausnahmen geplant. Helling-Plahr und Künast streben ein neues Suizidhilfegesetz an, mit dem das Recht auf Hilfe zur Selbsttötung und auf Unterstützung von suizidwilligen Personen geregelt werden soll.
Bitten auch aus dem parlamentarischen Raum um eine Verschiebung der Abstimmung setzten sich nicht durch. Lilie bedauerte das. "Statt jetzt eine Entscheidung durch den Bundestag zu peitschen, wäre es besser, sich für die Debatte die notwendige Zeit zu nehmen." Der Diakonie-Präsident schlug vor, zunächst die Suizidprävention und die palliative Versorgung auszubauen. Danach könne man in Ruhe weiter darüber diskutieren, "wie wir das nächste Ziel am ehesten erreichen, das auch alle eint, nämlich dass der assistierte Suizid nicht zur Normalität wird".
Die Forderung nach mehr Suizidprävention, der sich in einem Brandbrief zahlreiche Verbände angeschlossen haben, scheint erfüllt zu werden. Die Ampel will per Entschließungsantrag dafür sorgen, dass die Suizidprävention gestärkt wird. Egal, wie die Abstimmung am Donnerstag ausgeht.