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Sterbehilfe: Der Bundestag unternimmt einen neuen Anlauf zur Reform der Sterbehilfe

Sterbehilfe

Der Bundestag unternimmt einen neuen Anlauf zur Reform der Sterbehilfe

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    Es wird davon ausgegangen, dass bis zu 950 Menschen pro Jahr Sterbehilfe beantragen könnten.
    Es wird davon ausgegangen, dass bis zu 950 Menschen pro Jahr Sterbehilfe beantragen könnten. Foto: Sebastian Kahnert, dpa (Symbolbild)

    Abgeordnete aus fünf Bundestagsfraktionen nehmen einen neuen Anlauf zur Reform der Sterbehilfe. Nach der Initiative soll es unter strengen Voraussetzungen straffrei bleiben, anderen beim Suizid zu helfen. Gleichzeitig sollen die Beratungsangebote für Menschen, die sich mit Selbstmordgedanken tragen, stark ausgebaut werden. "Wir wollen den assistierten

    Muss sich der deutsche Auslandsgeheimdienst in Zukunft bei seinen Überwachungsaktivitäten genauer auf die Finger schauen lassen? Ja, urteilt das Bundesverfassungsgericht.
    Muss sich der deutsche Auslandsgeheimdienst in Zukunft bei seinen Überwachungsaktivitäten genauer auf die Finger schauen lassen? Ja, urteilt das Bundesverfassungsgericht. Foto: Uli Deck, dpa

    Bundesverfassungsgericht kippte Verbot

    Die sogenannte "geschäftsmäßige Sterbehilfe" war in Deutschland nicht erlaubt, bis Anfang 2020 das Bundesverfassungsgerichtdieses Verbot für verfassungswidrig und damit nichtig erklärte. Zur menschlichen Selbstbestimmung gehöre auch das Recht, sein Leben nach eigenem freien Willen zu beenden, so der Tenor der Karlsruher Richter. Seither ist die Arbeit von Sterbehilfevereinen, die etwa bei der Beschaffung von tödlichen Medikamenten helfen, erlaubt. Zuvor bewegten sich diese Organisationen allenfalls in einer rechtlichen Grauzone. Das Bundesverfassungsgericht forderte den Bundestag auf, ein neues Sterbehilfe-Gesetz auf den Weg zu bringen. In der vergangenen Legislaturperiode gelang die Reform allerdings nicht mehr, obwohl es bereits eine Orientierungsdebatte gab. Nun unternimmt das Parlament, das in dieser Frage ähnlich wie in Sachen Corona-Impfpflicht ohne Fraktionszwang entscheiden soll, einen neuen Anlauf. Der jetzt vorgestellte gemeinsame Vorschlag von Abgeordneten aus allen Bundestagsfraktionen außer der AfD sieht im Kern vor, dass einer Entscheidung für einen Freitod stets eine qualifizierte Beratung vorangehen muss. Zwei psychiatrische Gutachten im Abstand von drei Monaten sollten sicherstellen, dass es für die Betroffenen wirklich keine Alternative zu dem unumkehrbaren Schritt gebe. Gleichzeitig sollen die Suizidprävention, aber auch etwa die Betreuungs- und palliativmedizinischen Angebote für schwerkranke Menschen so weit gestärkt werden, dass es möglichst selten zur Entscheidung für eine Selbsttötung kommt.

    Suche nach Auswegen soll im Vordergrund stehen

    Die Grünen-Politikerin Kirsten Kappert-Gonther sagte, der Wunsch, das eigene Leben zu beenden, sei nicht selten volatil, ändere sich also mit der Lebenssituation. Depression oder die Angst vor Schmerzen, Armut oder davor, jemandem zur Last zu fallen, seien häufige Ursachen, es gebe aber oft Auswege. Benjamin Strasser (FDP) sagte, es sei der Auftrag des Bundesverfassungsgerichts, die Selbstbestimmung aller Menschen in allen Lebenslagen sicherzustellen. Dabei gelte es jedoch zu vermeiden, dass sich besonders verletzliche Gruppen, Menschen mit Behinderung, psychischen oder physischen Erkrankungen etwa, unter Druck gesetzt fühlten, ihr Leben zu beenden. Ein neues Gesetz dürfe niemanden mit Sterbewunsch kriminalisieren, solle aber über das Strafrecht Sterbehilfevereine sanktionieren, die sich nicht an die Beratungsanforderungen halten. Solche Vereine blieben aber grundsätzlich zulässig.

    Zwei Vorschläge liegen bereits auf dem Tisch

    Bereits vor einem Jahr hatte es zwei Initiativen von Parlamentariern zur Neuregelung der Sterbehilfe gegeben. Ein Entwurf aus den Reihen von FDP, SPD und Linken sieht vor, den Betroffenen Zugang zu Medikamenten zur Selbsttötung zu ermöglichen, aber nur in Verbindung mit entsprechender Beratung. Eine weitere Initiative um Renate Künast von den Grünen ist dafür, Ärzten von Schwerkranken die Möglichkeit zur Suizidassistenz einzuräumen. Laut den Initiatoren des neuen Gesetzentwurfs sind in den beiden bisherigen Plänen keine Regelungen im Strafrecht sowie kein Ausschluss der Sterbehilfe für Kinder und Jugendliche vorgesehen. Für ihren Gesetzentwurf sammeln die Initiatoren nun im Parlament Unterschriften. Haben fünf Prozent der Abgeordneten unterschrieben, wird die Vorlage im Plenum behandelt.

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