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Statistik: Weniger Fälle von betrügerischem Wucher im Südwesten

Statistik

Weniger Fälle von betrügerischem Wucher im Südwesten

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    Nicht jeder Handwerker kommt in guter Absicht. Aber es gibt Tipps, wie man die schwarzen Schafe erkennt. (Symbolbild)
    Nicht jeder Handwerker kommt in guter Absicht. Aber es gibt Tipps, wie man die schwarzen Schafe erkennt. (Symbolbild) Foto: Sebastian Gollnow/dpa

    Für eine halbe Stunde Arbeit hat eine Rohrreinigungsfirma in Zell unter Aichelberg (Landkreis Göppingen) einen vierstelligen Betrag verlangt. Ein Senior zahlte dies nach Angaben der Polizei. Gefunden hatte er die Firma demzufolge im Internet, angefahren kam der Handwerker mit einem nicht beschrifteten Transporter.

    Im Zollernalbkreis drehte eine sogenannte Teerkolonne ihre Runde und bot laut Polizei mehreren Menschen in Balingen und Bisingen an, mit angeblich übrig gebliebenem Material einer Baustelle kostengünstig ihre Hofflächen neu zu teeren. Nach getaner Arbeit - von minderwertiger Qualität - hätten die Männer die Geschädigten oftmals unter Druck gesetzt, den Betrag in Höhe von jeweils mehreren Tausend Euro umgehend zu überweisen.

    Das sind nur zwei Beispiele aus diesem Jahr, in denen Menschen Opfer von unseriösen Handwerkern wurden, die völlig überhöhte Preise verlangten. Im Strafgesetzbuch fällt das unter Wucher. In besonders schweren Fällen - etwa, wenn die Täter gewerbsmäßig vorgehen - kann das mit Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren geahndet werden.

    Sinkende Tendenz bei Wucher-Fällen

    Die Zahl solcher Fälle geht in Baden-Württemberg aber seit 2021 kontinuierlich zurück. Damals erfasste die Polizei nach Angaben des Landeskriminalamts nach einem Anstieg genau 323 Fälle von Wucher. Im Folgejahr waren es 199, ein Jahr 2023 später dann nur noch 177.

    «Mit Blick auf die Entwicklung der letzten beiden Jahre haben wir auch im laufenden Jahr eine sinkende Fallzahlentendenz», teilte ein Sprecher der Behörde in Stuttgart mit. «Wir hoffen, dass unsere Präventionsmaßnahmen daran einen Anteil haben.»

    Die Polizei rät zum Beispiel, sich nicht unter Druck setzten zu lassen: «Bezahlen Sie niemals sofort und in bar, sondern verlangen Sie nach Abschluss der Arbeit eine Rechnung. Prüfen Sie, ob die aufgeführten Leistungen auch erbracht wurden.» Und wenn die Rechnung völlig überteuert ist und nach Straftat riecht, sollte man die Polizei verständigen.

    Hohe Aufklärungsquote

    Das Landeskriminalamt und die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg haben vor einigen Jahren eine gemeinsame Kampagne gegen unseriöse Handwerksbetriebe und Notdienste gestartet. Ob Schlüsseldienst oder Schädlingsbekämpfer - das Spektrum ist breit. Manche Betrüger tauchen den Angaben nach als seriös gekleidete Geschäftsmänner auf, andere als Handwerker in Arbeitskleidung oder werden sogar als angebliche Amtsperson vorstellig.

    «Um ans Ziel zu gelangen, überraschen die Täter immer wieder durch außerordentlichen Ideenreichtum», heißt es bei der Polizei. Der so verursachte finanzielle Schaden sei oft nicht wieder auszugleichen. Aber immerhin konnten die Ermittlerinnen und Ermittler der Statistik zufolge in den vergangenen Jahren rund drei Viertel der Fälle und mehr aufklären.

    Absprachen vor Zeugen

    Die Verbraucherzentrale empfiehlt unter anderem, bei der Internetsuche nach Handwerkern kritisch zu sein. «Viele unseriöse Anbieter landen mit gekauften Anzeigen weit oben bei den Suchergebnissen.» Auf den Homepages der Betriebe könne man sich einen ersten Eindruck verschaffen. Fehlt ein Impressum oder gibt es viele identische Seiten einer Firma mit unterschiedlichen Ortsangaben, könne das ein Hinweis auf einen unseriösen Anbieter sein.

    Auch sei es gut, sich vor Beginn der Arbeit vor Zeugen auf einen verbindlichen Festpreis zu einigen. Oft schickten unseriöse Handwerks- oder Dienstleistungsbetriebe einen zweiten Mitarbeiter mit und rechneten ihn zusätzlich ab. «Da in den meisten Fällen ein Handwerker ausreicht, sollten Sie deutlich machen, dass Sie keinen zweiten Fachmann benötigen.»

    Manchmal läuft's anders

    In Heidelberg hatten sich im Frühjahr ein 76-Jähriger und seine Ehefrau das Kennzeichen und die Aufschrift des Fahrzeugs notiert, nachdem ein Handwerker laut Polizei für die Reinigung von Regenrinnen das Vierfache des zuvor vereinbarten Höchstpreises verlangt hatte. Und eine Seniorin in Göppingen verweigerte die Zahlung einer überhöhten Rechnung und vertraute sich schließlich Angehörigen an, die die Polizei einschalteten.

    Männer hätten die Frau auf ihren verschmutzten Hof angesprochen und nach einer Probereinigung der Pflastersteine ein Angebot fürs Saubermachen des gesamten Hofs über mehrere Hundert Euro gemacht. Nach drei Stunden Arbeit forderten sie der Mitteilung zufolge knapp das Doppelte. «Nachdem die Seniorin eine Zahlung verweigerte, ließen die Unbekannten nicht locker und forderten von der Hausbesitzerin zwei Kupferwasserhähne. Die könnte sie zum Teil mit der Arbeitsleistung verrechnen, so dass von ihr nur noch eine Zahlung von rund 800 Euro geleistet werden müsste.» Auch das habe die Frau abgelehnt.

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