Die Bundesanwaltschaft hat Anklage gegen drei Deutsche wegen mutmaßlicher Spionage erhoben. Ihnen wird vorgeworfen, Informationen über Militärtechnik beschafft zu haben, um sie an den chinesischen Geheimdienst MSS weiterzugeben, wie die Behörde in Karlsruhe am Donnerstag mitteilte.
Bereits am 20. Dezember hatte die Bundesanwaltschaft der Mitteilung zufolge die Anklage „wegen mutmaßlicher geheimdienstlicher Agententätigkeit“ gegen Herwig F., Ina F. sowie Thomas R. vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf erhoben.
Spionage für China? Anklage gegen drei deutsche Staatsangehörige
Die drei seien „hinreichend verdächtig, für einen ausländischen Geheimdienst tätig gewesen zu sein“. Zudem werden ihnen zwei gewerbsmäßige Verstöße gegen das Außenwirtschaftsgesetz zur Last gelegt.
Die Bundesanwaltschaft konkretisiert, dass Thomas R. ab 2017 als Agent für einen in China ansässigen Mitarbeiter des chinesischen Geheimdienstes MSS fungiert haben soll. In dessen Auftrag habe er sich, gemeinsam mit den Eheleuten Herwig F. und Ina F., in Deutschland Informationen zu militärisch nutzbaren innovativen Technologien beschafft.
Beschuldigte sollen Informationen über Militärtechnik weitergegeben haben
Dazu hätten sie sich einer Firma bedient, die von den Eheleuten von Düsseldorf aus betrieben worden sei. Über diese hätten sie Kontakt zu Unternehmen und wissenschaftlichen Einrichtungen aufgenommen und damit im Zeitraum von Februar 2017 bis April 2024 Informationen gesammelt, „die zum Ausbau insbesondere der maritimen Kampfkraft Chinas nützlich sein konnten“, wie die Bundesanwaltschaft mitteilt
Es gehe um Erkenntnisse zu Bootsmotoren, Sonarsystemen, Flugzeugschutzsystemen, Antrieben für Panzerfahrzeuge sowie militärisch nutzbaren Drohnen. Die Informationen seien über R. an dessen Kontaktperson beim chinesischen Geheimdienst weitergeleitet worden.
Mutmaßliche Spionage für China: Thomas R. in Untersuchungshaft
Zudem sollen die Beschuldigten im Auftrag des MSS drei Speziallaser gekauft und ohne Genehmigung von Deutschland nach China ausgeführt haben. Solche Laser fallen unter die sogenannte EU-Dual-Use-Verordnung. Diese kontrolliert die Ausfuhr von Gütern und Technologien mit einem doppelten Verwendungszweck - also Gütern, die sowohl im zivilen wie militärischen Bereich eingesetzt werden können.
Die drei Beschuldigten seien bereits am 22. April 2024 festgenommen worden. R. befinde sich weiterhin in Untersuchungshaft, während Ina F. und Herwig F. seit Oktober auf freiem Fuß seien.
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