Zur besseren Prävention von Straftaten führt Hessen aktuell eine neue Generation von elektronischen Fußfesseln ein. Mit dieser Technik wäre - im Hinblick auf Gewalttaten gegen Frauen - das sogenannte spanische Modell umsetzbar, für das sich das Land derzeit im Bundesrat starkmacht. «Wir wären in nur wenigen Wochen einsatzbereit, um Frauen langfristig vor häuslicher Gewalt zu schützen, es fehlt nur noch die rechtliche Grundlage», erklärte Justizminister Christian Heinz (CDU) in Wiesbaden. Mit einer elektronischen Fußfessel kann der Aufenthaltsort eines Menschen überwacht werden.
Der wesentliche Unterschied des spanischen Modells zum bisherigen Einsatz dieser Technik in Deutschland besteht nach Angaben des Justizministeriums darin, dass keine vordefinierten feste Verbotszonen überwacht werden. Vielmehr kann ein bestimmter Bereich um das zu schützende Opfer herum in den Blick genommen werden, auch wenn sich ein Mensch fortbewegt. Damit werden Frauen auch außerhalb ihrer Wohnung vor Zufallsbegegnungen mit dem Täter im Alltag gewarnt.
Bei der Überwachungstechnik der neuen Generation kann die elektronische Fußfessel des Täters mit einer GPS-Einheit kommunizieren, die das Opfer bei sich trägt. Das System überwacht dadurch sowohl den Standort des Angreifers als auch den des Opfers. Wenn sich Aggressor und Opfer entweder absichtlich oder unabsichtlich nähern, wird ein mehrstufiger Alarm ausgelöst. Zudem hat das Opfergerät einen Panikknopf, um schnelle Hilfe zu rufen.
Die hessische Bundesratsinitiative sieht unter anderem vor, die elektronische Fußfessel im Gewaltschutzgesetz - einem Bundesgesetz - zu verankern. Die Polizeigesetze der Länder ermöglichen ihren Einsatz nach häuslicher Gewalt bislang nur kurzfristig und vorübergehend, bevor gerichtliche längerfristige Entscheidungen greifen können. Nach den Worten von Justizminister Heinz können Näherungsverbote, die nach häuslicher Gewalt ausgesprochen wurden, bislang faktisch oft nicht durchgesetzt werden. Mit elektronischen Fußfesseln werden auch in bestimmten Fällen verurteilte Straftäter nach einer Haftstrafe überwacht.
Der Landesvorsitzende der Opferschutzorganisation Weisser Ring, Patrick Liesching, begrüßte die hessische Initiative. «Seit Jahren sehen wir eine quantitative und qualitative Zunahme von Gewalt in andauernden oder beendeten Partnerschaften», erläuterte er. Durchschnittlich an jedem dritten Tag komme es in Deutschland zur Tötung einer Frau. «Besonders betroffen macht mich dabei, dass sich viele Opfer vor ihrem Tod hilfesuchend an den Staat gewandt und auch ein gerichtliches Näherungsverbot erwirkt hatten», ergänzte Liesching. Die bisherigen Schutzmöglichkeiten schreckten Täter nicht effektiv genug ab.
1.000 Alarme pro Monat
Der Einsatz elektronischer Fußfesseln in Deutschland wird von der Gemeinsamen elektronischen Überwachungsstelle der Länder (GÜL) im südhessischen Weiterstadt überwacht. Aktuell gebe es rund 180 Probanden, sagte GÜL-Leiterin Alma Friedrichs. Die Experten arbeiteten rund 1.000 Alarme pro Monat ab, davon müsse in 30 Fällen die Polizei eingeschaltet werden.
Ist ein Fußfesselträger nach dem Alarm nicht kooperativ - dann kommt Polizei
Gerät ein Proband in eine verbotene Zone, dann werde ihm das über ein Vibrieren seiner Fußfessel angezeigt, erklärte Friedrichs. Zudem nähmen die GÜL-Mitarbeiter unverzüglich Kontakt mit ihm auf, um zu klären, wie es zu dem Alarm kam. Zeige sich der Fußfesselträger unkooperativ, werde die Polizei informiert, erläuterte Friedrichs. In der GÜL arbeiteten Sozialarbeiter, die deeskalierend auf Probanden einwirken könnten. Zudem würden auch die gefährdeten Personen bei einem möglichen Vorfall professionell begleitet.
Die hessische Bundesratsinitiative zur Reform des Gewaltschutzgesetzes soll am kommenden Freitag im Bundesrat beraten werden. Nach den Worten von Justizminister Heinz bereitet die schwarz-rote Regierungskoalition zudem eine Novelle der gesetzlichen Regeln zur Fußfessel bei häuslicher Gewalt vor.
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