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Sozialwahl 2023: Wer wird gewählt und wann ist die Wahl?

Sozialwahl

Sozialwahl 2023: Wer wird eigentlich gewählt?

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    Ab April kommen die Briefwahlunterlagen zur Sozialwahl 2023.
    Ab April kommen die Briefwahlunterlagen zur Sozialwahl 2023. Foto: Arno Burgi, dpa Symbolbild)

    Dieses Jahr stehen am 31. Mai 2023 wieder Sozialwahlen an. Neben der Bundestagswahl und der Europawahl ist die Sozialwahl die drittgrößte Wahl in Deutschland. Etwa 52 Millionen Menschen in Deutschland sind dann dazu aufgerufen, ihre ehrenamtlichen Vertreter der Sozialparlamente zu wählen. Davon betroffen sind wahlberechtigte Versicherte sowie Rentnerinnen und Rentner. Doch was ist die Sozialwahl überhaupt und wer wird bei dieser Wahl gewählt? Alle Informationen finden Sie im Artikel.

    Was sind Sozialwahlen?

    Laut des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales bilden Sozialwahlen das demokratische Kernstück in der Sozialversicherung. Die Sozialwahl ist in Deutschland durch den Gesetzgeber als fester Bestandteil der Demokratie verankert. Seit 1953 dient sie dem Interessenausgleich, der Leistungsfähigkeit und dem sozialen Frieden im Land. Alle sechs Jahre findet eine neue Wahl statt. Bei der Sozialwahl geht es um die Zukunft der Gesundheitsversorgung und der Rente

    Wer wird bei Sozialwahlen 2023 gewählt?

    Gewählt werden bei Sozialwahlen Mitglieder der 

    • Verwaltungsräte der gesetzlichen Krankenkassen
    • Vertreterversammlungen der gesetzlichen Unfallversicherungen und der gesetzlichen Rentenversicherungen

    In den Verwaltungsräten und den Vertreterversammlungen sitzen Vertreter der Versicherten sowie der Arbeitgeber. Dabei bestimmen Versicherte und Arbeitgeber ihre Vertreterinnen und Vertreter jeweils in einer eigenen Wahl.

    Zudem gibt es noch eine dritte Gruppe bei der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau. Diese nennt sich Gruppe der Selbstständigen ohne fremde Arbeitskräfte.

    Auf der Versichertenseite treten bei Abstimmungen vor allem Arbeitnehmerorganisationen an. Allerdings können sich auch Versicherte zu sogenannten "freien Listen" zusammenschließen und bei der Wahl antreten. Bei den Arbeitgebern treten vor allem Arbeitgeberorganisationen an, aber auch dort sind "freie Listen" möglich.

    Wie läuft eine Sozialwahl ab?

    Zuerst einmal ist entscheidend, welche Art von Sozialwahl stattfindet. Dabei gibt es zwei Möglichkeiten: Sozialwahl ohne oder mit Wahlhandlung.

    Sozialwahl ohne Wahlhandlung

    Bei der Sozialwahl ohne Wahlhandlung bekommen Versicherte und Arbeitgeber keine Wahlunterlagen. So eine Wahl findet statt, wenn sich entweder die Kandidatinnen und Kandidaten für den Verwaltungsrat oder die Vertreterversammlung auf eine Vorschlagsliste einigen oder auf den Vorschlagslisten nur so viele Kandidaten stehen, wie es Mandate gibt. Tritt eine dieser beiden Möglichkeiten ein, gelten die vorgeschlagenen Interessenten als gewählt.

    Sozialwahl mit Wahlhandlung

    Bei der Sozialwahl mit Wahlhandlung dürfen die Versicherten ihre Vertreterinnen und Vertreter wählen. Dazu berechtigt sich alle Versicherte, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und Beiträge zahlen. Bei der Krankenkasse dürfen daher zum Beispiel Auszubildende wählen, familienversicherte Studierende allerdings nicht. Außerdem dürfen Versicherte nur bei der Versicherung wählen, bei der sie auch versichert sind. Ein Versicherter bei der Barmer darf also nicht bei der Techniker Krankenkasse wählen. Wahlberechtigt sind außerdem Rentnerinnen und Renter. Es gilt das Prinzip: Jeder der Beiträge zahlt oder gezahlt hat, darf mitbestimmen.

    Auch wenn die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung vom Arbeitgeber gezahlt werden, dürfen Versicherte dort wählen - vorausgesetzt es findet eine Wahl mit Wahlhandlung statt. Arbeitgeber dürfen bei der Sozialversicherung wählen, bei der ihre Arbeitnehmer versichert sind.

    Es ist aber auch möglich, dass es bei einer Versicherung zu einer Wahl mit und ohne Wahlhandlung kommen kann. Beispielsweise werden bei der Deutschen Rentenversicherung Bund die Versichertenvertreter durch die Versicherten gewählt. Die Arbeitgeber hingegen konnten nicht abstimmen, da deren Wahl ohne Wahlhandlung stattfand. Bei der BKK VerbundPlus läuft es genau andersherum. Die Arbeitgeber haben die Möglichkeit, ihre Vertreter zu wählen, die Versicherten nicht.

    Wie kann man bei der Sozialwahl 2023 wählen?

    Handelt es sich um eine Wahl mit Wahlhandlung, wählt man in der Regel per Briefwahl. Die Versicherungen schicken die Wahlunterlagen allen Berechtigten zu. Die Briefumschläge können dann kostenfrei an die Versicherung zurückgesendet werden, ähnlich wie bei der Briefwahl zur Bundestagswahl. Laut Bundesamt für Arbeit uns Soziales sollten Arbeitgeber bei der Wahl zur gesetzlichen Unfallversicherung ab einer bestimmten Anzahl von Wahlberechtigten Wahllokale einrichten, damit die Arbeitnehmer dort wählen können.

    Die Wahlunterlagen sollten spätestens am Wahltag beim jeweiligen Versicherungsträger eingegangen sein. Wahlunterlagen, die erst am Tag der Wahl zur Post gebracht wurden, können womöglich nicht mehr berücksichtigt werden.

    Sozialwahl: Mehrmaliges Wählen möglich

    Es kann sein, dass man bei einer Sozialwahl mehrmals abstimmen kann. Das ist dann der Fall, wenn Krankenkassen, Unfallversicherung und Rentenversicherung ihr eigenes Parlament durch Wahl mit Wahlhandlung bestimmen.

    Wie kann man sich über die Kandidaten der Sozialwahl informieren?

    Die Versicherungen sind verpflichtet, den kandidierenden Listen eine Möglichkeit zur Selbstdarstellung zu bieten. Daher sind in den Mitgliederzeitungen und auf den Internetseiten der Versicherungsträger Informationen zu finden. Zudem erstellen viele Listen ihre eigenen Homepages. So ist es möglich, sich ein Bild über die einzelnen Personen und ihre Programme zu machen.

    Wahlkampfveranstaltungen, wie sie es beispielsweise bei der Bundestagswahl gibt, sind zwar möglich, werden in der Regel aber nicht organisiert.

    Was bestimmen die Verwaltungsräte und die Vertreterversammlungen?

    Die Verwaltungsräte in der gesetzlichen Krankenversicherung

    • entscheiden, welche Präventions- oder Reha-Maßnahem übernommen oder zumindest gefördert werden
    • entscheiden, wer Chef oder Chefin der Krankenkasse ist und wie viel er oder sie verdient
    • entscheiden über die Höhe des Haushaltsplans und prüfen die Jahresrechnung
    • beauftragen Wirtschaftsprüfer oder Wirtschaftsprüferinnen, die Betriebsabläufe untersuchen sollen
    • organisieren ehrenamtlich besetzte Widerspruchsausschüsse

    An die Widerspruchsausschüsse können sich Versicherte wenden, wenn die Kassen Entscheidungen gegen sie gefällt hat.

    Die Vertreterversammlungen in der gesetzlichen Rentenversicherung

    • entscheiden, welche Maßnahmen in der Reha übernommen oder gefördert werden
    • wählen ihren jeweiligen ehrenamtlichen Vorstand
    • organisieren Widerspruchsausschüssen, die ehrenamtlich besetzt sind. Diese Ausschüsse überprüfen, die Entscheidungen der Verwaltung der Rentenversicherung
    • bestimmen ehrenamtliche Versichertenberater. Diese Beraterinnen und Berater sind selbst Versicherte oder Rentner und geben anderen Versicherten Hilfestellung bei Anträgen oder bei der Besorgung von Unterlagen

    Die Vertreterversammlungen in der gesetzlichen Unfallversicherung

    • legen Unfallverhütungsvorschriften fest
    • setzen die Gefahrentarife fest
    • bestimmen die Höhe der Beiträge
    • wählen den Vorstand, der ehrenamtlich tätig ist
    • entscheiden über den Haushaltsplan
    • organisieren Widerspruchsstellen, in denen ehrenamtliche Vertreter der Versicherten sowie der Arbeitgeber wirken
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