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Soziales
07.01.2023

Heil: Auszahlungen des Bürgergelds laufen "reibungslos"

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil ist mit der Einführung des Bürgergeldes zufrieden.
Foto: Britta Pedersen, dpa

Seit dem Neujahrstag gilt das neue Bürgergeld. Hat der Start gut funktioniert - und was soll sich für die Betroffenen noch ändern? Der zuständige Minister gibt Auskunft.

Wenige Tage nach dem Start des neuen Bürgergelds hat Bundesarbeitsminister Hubertus Heil eine positive erste Bilanz gezogen. "Die Auszahlungen laufen reibungslos", sagte der SPD-Politiker der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. Das Bürgergeld hatte zum 1. Januar Hartz IV in seiner bisherigen Form abgelöst. Die Regelsätze der Grundsicherung sind um rund 50 Euro gestiegen. So gibt es für alleinstehende und alleinerziehende Leistungsberechtigte nun 502 Euro im Monat.

Heil sagte: "Mir war wichtig, dass sich das Bürgergeld stärker an der aktuellen Inflationsentwicklung orientiert." Kritiker hatten immer wieder moniert, dass die Höhe der Hartz-IV-Sätze dem tatsächlichen Bedarf hinterherhinkt. Vor allem im vergangenen Jahr hatten die Betroffenen wegen der hohen Inflation laut einer Studie im Auftrag des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) heftige Kaufkraftverluste hinnehmen müssen, weil die Inflation im Lauf des Jahres gestiegen war.

Nun sei der Mechanismus zur Bestimmung der Höhe der Regelbedarfe um einen zusätzlichen Schritt ergänzt worden, erläuterte Heil. "Mit diesem neuen Schritt wird die voraussichtliche Preisentwicklung anhand aktuellerer Inflationsdaten berücksichtigt."

Bürgergeld wird in zwei Schritten eingeführt

Weiter sagte Heil: "Das Bürgergeld ist die größte Sozialreform seit Jahrzehnten. Deshalb erfolgt die Einführung in zwei Schritten, um die Jobcenter nicht zu überfordern." In einem ersten Schritt seien neben der Erhöhung der sogenannten Regelbedarfe die Jobcenter von überflüssiger Bürokratie entlastet worden. "Außerdem haben wir die Anträge entschlackt und komplett digitalisiert", sagte Heil. Von Anfang an könne das Bürgergeld einfach online beantragt werden. "Das ist ein wichtiger Schritt, der für die Bürgerinnen und Bürger und die Jobcenter vieles einfacher macht", sagte Heil.

"Die weitere Umsetzung erfolgt zum 1. Juli, denn die Jobcenter müssen die Reform auch technisch und organisatorisch sauber umsetzen können." Die Jobcenter leisteten viel - aber sie seien auch stark ausgelastet, beispielsweise mit der Integration von Geflüchteten. "Darauf nehmen wir mit dem zweistufigen Verfahren Rücksicht." Mit der zweiten Stufe würden die geplanten arbeitsmarktpolitischen Verbesserungen realisiert.

"Wir sorgen dafür, dass Menschen qualifiziert werden, um dauerhaft auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen", so Heil. Das werde jetzt sukzessive aufgebaut. "Der Start ist gelungen, und die weitere Umsetzung erfolgt Schritt für Schritt." Das Wichtigste sei neben einer unbürokratischen und verlässlichen Absicherung, "dass wir die Menschen langfristig wieder in Arbeit bringen". Das Nachholen eines Berufsabschlusses habe dabei Vorrang vor der Vermittlung in eine Hilfstätigkeit. Denn zwei Drittel der Langzeitarbeitslosen verfügten über keine abgeschlossene Berufsausbildung.

Wer beispielsweise eine Berufsausbildung nachhole, könne zusätzlich 150 Euro pro Monat als Weiterbildungsgeld bekommen. "Beim Bürgergeld geht es darum, Menschen aus der Bedürftigkeit rauszuholen, etwa durch einen Berufsabschluss." Damit werde es auch einen Beitrag zur Arbeits- und Fachkräftesicherung leisten. Das Gesetz sieht unter anderem vor, dass Bürgergeld-Beziehende ein ganzheitliches Coaching erhalten können. Das Coaching soll es auch aufsuchend, ausbildungs- oder beschäftigungsbegleitend geben können.

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