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Silvesternacht: CDU kritisiert Faeser-Pläne zu Waffenverboten: "Geht am Kern des Problems vorbei"

Silvesternacht

CDU kritisiert Faeser-Pläne zu Waffenverboten: "Geht am Kern des Problems vorbei"

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    In der Silvesternacht gab es in mehreren Städten Angriffe auf Einsatzkräfte.
    In der Silvesternacht gab es in mehreren Städten Angriffe auf Einsatzkräfte. Foto: Julius-Christian Schreiner/TNN, dpa

    Nach den Silvesterkrawallen und den aufgedeckten Putschplänen einer "Reichsbürger"-Gruppe will Bundesinnenministerin Nancy Faeser die Waffengesetze deutlich verschärfen. Halbautomatische Schusswaffen, die oft bei Terroranschlägen verwendet werden, sollen nach den Plänen der SPD-Politikerin für Privatleute ganz verboten werden, Schreckschusspistolen oder Armbrüste künftig nur noch mit Kleinem Waffenschein erhältlich sein. Das geht aus einem Gesetzentwurf aus dem Innenministerium hervor, über den zuerst die Süddeutsche Zeitung berichtete. Doch sowohl beim Ampel-Partner FDP als auch bei der oppositionellen CDU gibt es Vorbehalte gegen das Vorhaben. Tenor: Erst mal die bestehenden Regeln durchsetzen. 

    Bundesinnenministerin Nancy Faeser.
    Bundesinnenministerin Nancy Faeser. Foto: Rolf Vennenbernd, dpa

    Schon nach Reichsbürger-Razzia ist Nancy Faeser für strengeres Waffengesetz

    Für ein schärferes Waffenrecht, einschließlich eines Verbots halbautomatischer Waffen, hatte sich Faeser bereits Anfang Dezember ausgesprochen. Sie reagierte damit auf eine Razzia gegen Mitglieder der "Reichsbürger"-Szene, die offenbar Umsturzpläne hegten. Durch die massiven Ausschreitungen in der Silvesternacht sind nun Schreckschuss-, Reizgas- und Signalwaffen (oft ist von "SRS-Waffen" die Rede) mit ins Visier der Ministerin gerückt. In einer Vielzahl der Übergriffe, die sich gegen Kräfte von Polizei und Feuerwehr, aber auch Passanten richteten, spielten solche Waffen eine unrühmliche Rolle. In Berlin etwa wurde ein Polizist durch einen aufgesetzten Schuss aus einer Schreckschusswaffe verletzt. 

    Schreckschuss- oder Gaswaffen sind bislang in Deutschland an Personen über 18 Jahren frei verkäuflich. Doch außerhalb von befriedeten Grundstücken dürfen sie nur mitgeführt werden, wenn der Besitzer einen sogenannten "Kleinen Waffenschein" besitzt. Geschossen werden darf in der Öffentlichkeit nur in eng definierten Fällen, wenn etwa Notwehr oder Notstand vorliegen. Verstöße gelten als Ordnungswidrigkeit, es drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro. 

    CDU zur Verschärfung des Waffenrechts: Das ist am Kern des Problems vorbeigezielt

    Alexander Throm, innenpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, sagte unserer Redaktion: „Die von Frau Faeser angekündigte Verschärfung des Waffenrechts für den Erwerb von Schreckschusswaffen geht am Kern des Problems vorbei. Bereits nach jetziger Rechtslage bedarf es zum Führen einer Schreckschusswaffe außerhalb der eigenen Wohnung eines Kleinen Waffenscheins." Mit Blick auf die Krawalle in der Silvesternacht kritisierte der CDU-Politiker weiter: "Offenbar handelt es sich also um ein Vollzugsdefizit. Vielmehr müssen jetzt schnell die Strafen auf dem Fuße folgen." 

    Nach den Faeser-Plänen soll der Kleine Waffenschein künftig Voraussetzung nicht erst für das Führen, sondern bereits den Erwerb von Signalwaffen, aber auch Armbrüsten sein. Bekommen kann diese Erlaubnis nur, wer volljährig, frei von erheblichen Vorstrafen, nicht alkohol- oder drogenabhängig ist sowie die nötige körperliche und geistige Eignung besitzt. Die Zahl der Kleinen Waffenscheine stieg von gut 300.000 im Jahr 2016 auf fast 800.000 Ende 2022. Experten machen dafür ein gewachsenes Unsicherheitsgefühl vieler Bürger verantwortlich, zu dem etwa Terroranschläge oder die Übergriffe in Köln in der Silvesternacht 2015 beigetragen hätten. 

    FDP ebenfalls gegen schärferes Waffenrecht – es gebe ein "Vollzugsproblem"

    Auch FDP-Fraktionschef Christian Dürr erteilte den Faeser-Plänen ein Absage: „In kaum einem Land gelten so harte Waffengesetze wie in Deutschland. In den letzten Jahren wurde immer wieder nachgeschärft - offenbar vergeblich." Er ist überzeugt: "Wir haben kein Rechtsproblem, sondern ein Vollzugsproblem." Unserer Redaktion sagte Dürr weiter: "Gegen Reichsbürger, Verfassungsfeinde und all jene, die unseren Staat und seine Institutionen angreifen, muss mit aller Härte vorgegangen werden. Das geltende Recht erlaubt das auch. Aber wenn es nicht angewandt wird, ist es zwecklos, über Verschärfungen zu sprechen." 

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