Illegale Drohnenflüge nehmen deutschlandweit zu. Zuletzt sorgte ein Vorfall in Manching bei Ingolstadt für Aufsehen, wo am Sonntag bis zu zehn Drohnen gleichzeitig über einem Militärflugplatz kreisten. Die Ermittlungsbehörden schlossen Spionage durch Russland nicht aus. Auf die gestiegene Gefahr solcher Spionageakte reagiert die Bundesregierung nun mit einer geplanten Gesetzesänderung. Künftig soll es der Bundeswehr erlaubt sein, unbemannte Flugobjekte abzuschießen, sofern die Polizei diese Hilfe anfordert.
Bisher durften die Streitkräfte lediglich „Luftfahrzeuge abdrängen, zur Landung zwingen, den Einsatz von Waffengewalt androhen oder Warnschüsse abgeben“, wie es im Luftsicherheitsgesetz heißt. Anders sind die Regeln im Fall von Liegenschaften der Bundeswehr. Über militärischen Einrichtungen können in Ausnahmefällen heute schon Drohnen abgeschossen werden, erläuterte am Mittwoch ein Sprecher des Verteidigungsministeriums. Die Bundesregierung möchte ein solches Eingreifen in Zukunft aber erleichtern. „Drohnen als Instrument für Spionage und Sabotage können eine ernste Gefahr sein, insbesondere für unsere kritische Infrastruktur“, begründete Innenministerin Nancy Faeser (SPD) den Vorstoß.
Die Polizei kann bereits heute Drohnen durch Störsignale zur Landung zwingen
Ein Abschuss soll jedoch strengen Auflagen unterliegen. So soll dieser nur dann erlaubt sein, wenn Menschenleben oder die „Sicherheit einer kritischen Anlage“ bedroht sind, sagte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums. Darunter fallen etwa Anlagen für Energie oder Telekommunikation. Außerdem handle es sich bei einem Abschuss lediglich um eine „Ultima Ratio“. Ein Einsatz komme also nur infrage, wenn „die Polizei vorher alle technischen Mittel ausgeschöpft hat.“ So kann die Polizei bereits heute Drohnen beispielsweise durch Störsignale zur Landung zwingen. Auch dürfe in Zukunft durch den Abschuss einer Drohne keine Menschenleben gefährdet werden, sagte der Sprecher weiter.
Noch muss das Gesetz aber durch den Bundestag, wo die Minderheitsregierung aus SPD und Grünen auf die Stimmen anderer Fraktionen angewiesen wäre. „Ich halte es für durchaus möglich, dass wir da eine Einigung finden“, sagte Regierungssprecher Steffen Hebestreit dazu am Mittwoch.
Die Union steht der geplanten Gesetzesänderung skeptisch gegenüber
Aus der Union kommen jedoch kritische Töne. Ein schnelles Eingreifen, wie es die Bundesregierung mit ihrem Gesetzentwurf ermöglichen möchte, sei durch das Grundgesetz nicht gedeckt. Ein Abschuss sei nur nach einem „zeitaufwändigen Beschluss der gesamten Bundesregierung“ möglich, sagte der rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, Günter Krings (CDU), gegenüber unserer Redaktion. Der Grund: Bei einem Abschuss durch die Bundeswehr handle es sich um Amtshilfe, geregelt in Artikel 35 des Grundgesetzes. Für eine solche benötige es im Einzelfall einen Beschluss der gesamten Bundesregierung. „Daher ist eine Änderung des Grundgesetzes erforderlich. Nur so können wir effektiv auf diese neue Bedrohungslage reagieren“, sagte Krings. „Wenn die Bundesregierung nun zwar das Sicherheitsgesetz ändern will, sich aber nicht traut, auch das Grundgesetz anzupassen, betreibt sie reine Symbolpolitik.“
Ob die Union dem Gesetzentwurf im Bundestag zustimmen wird, ließ Krings offen. „Wir werden den Entwurf natürlich ernsthaft prüfen“, sagte er. „Aber ohne eine gleichzeitige Grundgesetzänderung sehe ich derzeit nicht, wo hier ein Sicherheitsgewinn liegen soll.“
Also wie jetzt? Wenn ein Bundeswehrsoldat eine Drohne abschießt, um ein Militärgebiet vor feindlicher Spionage zu schützen, riskiert er ein Dienstvergehen? Finde den gefährlichen Fehler im System.
Zwischen Militärischem Sperrgebiet und Militärischem Sicherheitsgebiet gibt es einen Unterschied: - Sperrgebiet: Betreten verboten - Sicherheitsgebiet: Vorsicht Schusswaffengebrauch Beim Militärischen Sperrgebiet sind also (feindliche?) Drohnen erlaubt, da diese das Sperrgebiet nur überfliegen, aber nicht betreten!? In welchem Land leben wir?
Nur naive Menschen glauben dabei an Zufall...
Ist derzeitige Rechtslage und gefährlich wird es erst wenn der Bundestag seiner Verantwortung nicht nachkommt. Die "Restampel" hat die nicht geschaffen und will sie sinnvoller weise ändern dabei ist zu hoffen, dass die leicht über die Bühne geht und nicht wieder für den Wahlkampf missbraucht wird. Womöglich noch mit Falschbehauptungen wie bei einigen anderen Themen. Da wurde ja auch mit den Bevölkerungsängsten gespielt obschon man selbst dafür verantwortlich war. Bin gespannt wie es ausgeht im Parlament.
Drohnen wurde erst während der Ampel und dem Ukraine-Krieg zu einer echten Bedrohung. Man stelle sich Aufschrei und übliche Empörung sog. linker Parteien vor, wenn die Union der Bundeswehr im Inland eine Schusserlaubnis gegeben hätte...
Auch Polizisten haben Angst aktiv zu werden, denn sie riskieren ihren Job, warum sollten deshalb Bundeswehrsoldaten nur in Ausnahmefällen Drohnen abschießen und sich dann vor Gericht verantworten müssen, ob sie in einem Ausnahmefall richtig gehandelt haben?
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