Spanien hat sein Sexualstrafrecht verschärft. Das Parlament in Madrid hat einen Gesetzentwurf der linken Regierung, wonach alle beteiligten Personen künftig sexuellen Handlungen ausdrücklich zustimmen müssen, mit 205 gegen 141 Stimmen verabschiedet. Gegen das sogenannte "Nur Ja heißt Ja"-Gesetz stimmten die Abgeordneten der konservativen Volkspartei (PP) und der rechtspopulistischen Vox.
Ihrer Meinung nach werde mit dem neuen Gesetz das Prinzip der Unschuldsvermutung gefährdet. Künftig werden Opfer nicht mehr beweisen müssen, dass Gewalt oder Einschüchterung im Spiel war, damit ein sexueller Angriff als solcher eingestuft werde, sagte Gleichstellungsministerin Irene Montero laut der Zeit. Vergewaltigung wird nun als "Sex ohne eindeutige Zustimmung" definiert.
Spanien verschärft Sexualstrafrecht: Das ändert sich
Das neue Paragrafenwerk hebt die Unterscheidung zwischen Missbrauch und Aggression auf. Sexuelle Übergriffe werden nach dem Inkrafttreten als Vergewaltigung betrachtet – egal ob das Opfer sich wehrt oder eine Handlung aus Angst geschehen lässt. Bis zu 15 Jahre Haft stehen dann auf Vergewaltigung und sexuelle Gewalt. Zudem werden unter anderem "einschüchternde" Komplimente sowie die Verbreitung von Sexvideos unter Strafe gestellt.
Für Montero bedeutet das Gesetz einen "entscheidenden Schritt zur Veränderung der sexuellen Kultur" ihres Landes. Der "Vergewaltigungskultur" und dem "sexuellen Terror" werde ein Ende bereitet. "Die feministische Bewegung schreibt Geschichte in Spanien", hatte sie bereits im Mai gejubelt.
Nach Gruppenvergewaltigungen: Sexualstrafrecht in Spanien verschärft
Bei seinem Amtsantritt 2018 hatte der sozialistische Ministerpräsident Pedro Sánchez, der für Frauenrechte eintritt, angekündigt, das Sexualstrafrecht verschärfen zu wollen. Die linke Regierung reagierte mit dem Vorstoß auf mehrere Fälle von Gruppenvergewaltigungen, bei denen die Täter in den vergangenen Jahren mit milden Strafen davongekommen waren.
Ein Fall im Juli 2016 hatte große Empörung ausgelöst. Eine Gruppe von fünf jungen Männern zerrte damals während der San-Fermín-Feiern in Pamplona eine junge Frau in einen Hauseingang. Sie vergewaltigten ihr Opfer mehrfach und filmten das Ganze. Das zuständige Gericht sah den Tatbestand der Vergewaltigung als nicht gegeben an, weil es, wie es im Urteil von 2018 hieß, "weder Schläge noch Drohungen" gegeben habe und das Opfer passiv geblieben sei. Das Urteil löste Proteste im ganzen Land aus. (mit dpa)