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Schutz jüdischen Lebens: Bundestag beschließt Antrag zu Bekämpfung von Antisemitismus

Schutz jüdischen Lebens

Bundestag beschließt Antrag zu Bekämpfung von Antisemitismus

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    Michael Breilmann (CDU) spricht im Bundestag zum Antrag zum Schutz jüdischen Lebens in Deutschland. Die Union hätte sich in dem Antrag an einigen Stellen noch härtere Formulierungen gewünscht, war auch Verhandlerkreisen zu hören.
    Michael Breilmann (CDU) spricht im Bundestag zum Antrag zum Schutz jüdischen Lebens in Deutschland. Die Union hätte sich in dem Antrag an einigen Stellen noch härtere Formulierungen gewünscht, war auch Verhandlerkreisen zu hören. Foto: Christophe Gateau/dpa

    Der Bundestag hat in seiner ersten Plenarsitzung nach dem Ampel-Aus mit breiter Mehrheit einen unter Wissenschaftlern und Künstlern umstrittenen Antrag mit dem Titel «Nie wieder ist jetzt: Jüdisches Leben in Deutschland schützen, bewahren und stärken» verabschiedet. Der Inhalt des Antrags, den SPD, Grüne, FDP und Union gemeinsam erarbeitet haben, ist zwar nicht rechtsverbindlich, dürfte aber politische Wirkung entfalten. Für ihn stimmten, wie Bundestagspräsidentin Bärbel Bas verkündete, CDU/CSU, SPD, Grüne und FDP sowie die AfD. Dagegen votierten demnach das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW). Die Gruppe Die Linke enthielt sich.

    Mit dem Antrag werde klargestellt, dass es «auch in den Reihen von Kunst, Kultur und Medien» keinen Platz für Antisemitismus gebe, sagte Michael Breilmann (CDU). Er trat dem Vorwurf von Wissenschaftlern entgegen, die vor allem die darin verwendete Definition von Antisemitismus kritisierten.

    Repressive Möglichkeiten sollen konsequent genutzt werden

    Der Antrag von SPD, Grünen, FDP und Union hat das Ziel, Antisemitismus zu bekämpfen. Darin wird dazu aufgerufen, «Gesetzeslücken zu schließen und repressive Möglichkeiten konsequent auszuschöpfen», insbesondere im Strafrecht sowie im Aufenthalts-, Asyl- und Staatsangehörigkeitsrecht.

    Die vier Fraktionen kritisieren einen «relativierenden Umgang und vermehrt israelbezogenen und links-antiimperialistischen Antisemitismus» und fordern die Bundesregierung auf, sich «aktiv für die Existenz und die legitimen Sicherheitsinteressen des Staates Israel» einzusetzen. Gegenüber Ländern und Kommunen solle sie darauf hinwirken, bei Entscheidungen, etwa über die Förderung bestimmter Projekte, die sogenannte IHRA-Antisemitismusdefinition als maßgeblich heranzuziehen.

    Kontroverse um Definition von Antisemitismus

    Die Definition der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA) hält unter anderem fest, dass sich Erscheinungsformen von Antisemitismus «auch gegen den Staat Israel, der dabei als jüdisches Kollektiv verstanden wird, richten» können. Die Rektorin des Wissenschaftskollegs zu Berlin, Barbara Stollberg-Rilinger, sagte vor Beginn der Debatte, die IHRA-Definition sei unbestimmt, und «das führt dazu, dass sie unglaublich missbrauchsanfällig ist». Der Antisemitismus-Vorwurf eigne sich «in hervorragender Weise, um politische Gegner zum Schweigen zu bringen und zu diffamieren», warnte die Historikerin.

    Der Grünen-Innenpolitiker Konstantin von Notz sagte in der Debatte, die IHRA-Definition werde in dem Antrag «nicht für absolut» erklärt, sondern solle als maßgeblich herangezogen werden.

    Beatrix von Storch (AfD) sagte, in dem Antrag fänden sich die Warnungen ihrer eigenen Partei vor «importiertem Antisemitismus» wieder. In einem von den Grünen mitinitiierten Antrag sei das bemerkenswert. In dem verabschiedeten Text heißt es: «In den vergangenen Monaten ist nicht zuletzt das erschreckende Ausmaß eines Antisemitismus deutlich geworden, der auf Zuwanderung aus den Ländern Nordafrikas und des Nahen und Mittleren Ostens basiert, in denen Antisemitismus und Israelfeindlichkeit, auch aufgrund islamistischer und antiisraelischer staatlicher Indoktrination, verbreitet sind.»

    Berliner SPD-Abgeordneter kritisiert Vorgehen der beteiligten Fraktionen

    An diesem Passus stört sich unter anderem Hakan Demir von der SPD. In der Debatte sagte er, anstatt Menschen aus bestimmten Regionen hier pauschal zu benennen, wäre es besser zwischen Demokraten und Anti-Demokraten zu unterscheiden. Bei der Abstimmung enthielt er sich. In einer persönlichen Erklärung kritisierte er, der Antragstext sei erst am Wochenende mit den Abgeordneten der beteiligten Fraktionen geteilt worden. Zu diesem Zeitpunkt sei es nicht mehr möglich gewesen, auf konkrete Passagen einzugehen, um einen besseren Text zu vereinbaren.

    Gleichzeitig seien antisemitische Verschwörungstheorien sowie völkisches Denken auf dem Vormarsch, heißt es weiter im Text des Antrags. Seine Autoren kritisieren zudem einen «relativierenden Umgang und vermehrt israelbezogenen und links-antiimperialistischen Antisemitismus».

    Christoph Heubner, Exekutiv-Vizepräsident des Internationalen Auschwitz Komitees sagte: «Für Überlebende des Holocaust ist die Verabschiedung der Antisemitismus-Resolution im Deutschen Bundestag eine gute Nachricht und eine wichtige Geste in Zeiten der Bedrohung.»

    Beatrix von Storch (AfD) sagt, in dem Antrag von Union, SPD, Grüne und FDP seien auch Ideen ihrer Partei zu finden.
    Beatrix von Storch (AfD) sagt, in dem Antrag von Union, SPD, Grüne und FDP seien auch Ideen ihrer Partei zu finden. Foto: Christophe Gateau/dpa
    Konstantin von Notz (Grüne) zählt zu den Parlamentariern, die den Antrag gegen Antisemitismus erarbeitet haben.
    Konstantin von Notz (Grüne) zählt zu den Parlamentariern, die den Antrag gegen Antisemitismus erarbeitet haben. Foto: Christophe Gateau/dpa
    Hakan Demir (SPD) enthielt sich bei der Abstimmung über den Antrag zur Bekämpfung von Antisemitismus.
    Hakan Demir (SPD) enthielt sich bei der Abstimmung über den Antrag zur Bekämpfung von Antisemitismus. Foto: Christoph Soeder/dpa
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